Jetzt noch leistungsfähiger & günstiger für die Berufe der Baubranche

Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure und Architekten

Berufsunfähigkeitsversicherung: Stiftung Warentest Note "SEHR GUT"

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure und Architekten?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ingenieure und Architekten hilft Ihnen, die finanzielle Versorgungslücke zu schließen und Ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn Sie über einen längeren Zeitraum erkrankt sind und nicht mehr arbeiten können. Somit ist die BU eine der wichtigsten Versicherungen - auch für Selbständige – unabhängig davon, ob sie über einen Versorgungswerk abgesichert sind. Gerade für Architekten und Ingenieure in der Baubranche, die meist über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügen, ist die Absicherung des gewohnten Lebensstandards von zentraler Bedeutung.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure und Architekten sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure und Architekten ist aus folgenden Gründen sinnvoll:

  • Die BU für Ingenieure und Architekten ist eine der wichtigsten Basisabsicherungen.
  • Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können, erhalten Sie eine monatliche Rentenzahlung.
  • Wer jung ist, gilt als gesünder, weshalb das Risiko berufsunfähig zu werden geringer ist. Die Beiträge sind also deutlich geringer – und das über die gesamte Laufzeit.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung und welchen Zweck hat sie?

Wenn Architekten und Ingenieure aufgrund einer Krankheit oder Verletzung ihre Arbeit dauerhaft nicht mehr ausüben können, drohen im schlimmsten Fall existenzbedrohende Einkommenseinbußen. Diese Gefahr ist gar nicht so fern, wie man vielleicht denkt: Durchschnittlich wird jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig.

Es liegt auf der Hand, dass Architekten und Ingenieure, die bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit oft Baustellen betreten, einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind, aber auch wer hauptsächlich am Schreibtisch arbeitet, kann durchaus berufsunfähig werden. Denn als Ursache Nummer 1 werden heute Nervenerkrankungen wie Burnout oder Depressionen angesehen, die jeden Beruf treffen können.

Tritt die Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung an Architekten und Ingenieure eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. Zugleich muss der Betroffene seine Versicherungsbeiträge nicht mehr weiterzahlen. So sichern Sie Ihren Lebensunterhalt und schützen zum Beispiel auch Ihre Familie vor finanziellen Schwierigkeiten.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Versorgungswerk notwendig?

Die Absicherung über Versorgungswerke ersetzt die private BU meist nicht. Dafür gibt es zwei wichtige Gründe:

  • Das so genannte Ruhegeld des Versorgungswerks greift üblicherweise erst dann, wenn eine ärztliche Bescheinigung über eine Berufsunfähigkeit von 100 Prozent vorliegt, was bei vielen Krankheiten nie erreicht wird. Die private BU leistet hingegen schon ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent.
  • Die Höhe der Renten-Beträge der Versorgungswerke berechnen sich an den bis zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit eingezahlten Mitgliedsbeiträge. Tritt die Arbeitsunfähigkeit früh im Berufsleben ein, fällt die BU-Rente des Versorgungswerks entsprechend gering aus.

Deswegen ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten und Ingenieure immer ernsthaft in Betracht zu ziehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Unsere Top-Leistungen für Architekten und Ingenieure

  • Drei leistungsstarke Tarife

    Wählen Sie die Leistungen, die am besten zu Ihrer Lebenssituation passen, aus unseren drei Tarifen Premium, Premium Plus und Premium Exklusiv.

  • Flexible Erhöhung der BU-Rente

    Eine veränderte Lebenssituation sorgt für einen erhöhten Absicherungsbedarf. Es besteht die Möglichkeit, die BU-Rente für Architekten und Ingenieure ganz einfach ohne Risikoprüfung zu erhöhen entweder alle 5 Jahre oder zu bestimmten Ereignissen wie z.B. bei Gehaltsprüngen, Eintritt in die Selbstständigkeit mit notwendiger Kammerzugehörigkeit oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie.

  • Umorganisationshilfe bei selbständige Architekten und Ingenieure

    Falls das Unternehmen umorganisiert werden muss, damit die versicherte Person wieder berufstätig sein kann, können Kosten entstehen. Wir beteiligen uns einmalig an den Kosten, die zur Umorganisation des Betriebs notwendig sind.

  • Anonyme Gesundheitsprüfung

    Sie sind sich nicht sicher, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Ihrer Vorerkrankungen für Sie infrage kommt? Nutzen Sie unseren Berufsunfähigkeitsversicherung-Rechner für einen völlig anonymen Gesundheitscheck - natürlich unverbindlich und kostenlos. Ihre persönlichen Daten benötigen wir erst, nachdem wir online geklärt haben, ob und wie eine Versicherung für Sie machbar ist.

  • Persönliche Beratung

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten und Ingenieure sollte individuell an Ihre Situation angepasst werden. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie zu Ihrer idealen Absicherung.

Auszeichnung „SEHR GUT“ von Stiftung Warentest

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoversche bietet Ihnen drei verschiedene Tarifoptionen mit exzellenten Leistungen. Bereits bei einer Berufsunfähigkeit von nur 50 % garantieren wir volle Leistungen. Unsere Tarife haben in Tests immer wieder überzeugt. Die Stiftung Warentest (Finanztest) testet unser Produkt regelmäßig und kürt es wiederholt mit der Bestnote „SEHR GUT“. Im aktuellen Berufsunfähigkeitsvergleich 2024 (Heft 05.2024) wurden 67 Angebote getestet. Das Ergebnis: Unsere drei Berufsunfähigkeitstarife wurden mit  „SEHR GUT“ (0,9) ausgezeichnet! Damit gehört die Hannoversche zu den fünf besten Anbietern im Test.

Die unabhängige Ratingagentur  Franke & Bornberg hat unsere drei BU-Tarife mit der Bestnote hervorragend für ihr sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet. In unserem Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung Test können Sie nachlesen, wie die BU für Architekten und Ingenieure in verschiedenen Tests abgeschnitten hat.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Stiftung Warentest Note "SEHR GUT" Berufsunfähigkeitsversicherung: Stiftung Warentest Note "SEHR GUT"
Leistungsupdate: Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung ist jetzt noch besser
  • Erhöhter Schutz ab Antragseingang: Wir haben den vorläufigen Versicherungsschutz auf 1.500 Euro angehoben und sichern Sie so besser ab, falls Sie durch einen Unfall zwischen Antragsstellung und Versicherungsbeginn berufsunfähig werden.
  • Verbesserte Beitragsdynamik: Durch flexiblere Dynamik-Optionen bieten wir die Möglichkeit, die Rentenhöhe während der Vertragslaufzeit deutlich zu steigern. Das gibt Ihnen die Sicherheit, Kostensteigerungen durch höhere Preise und einen mit der Zeit steigenden Lebensstandard besser abfedern zu können.
  • NEU: Krisen-Airbag im Tarif Premium-Exklusiv: Beim Tod naher Angehöriger zahlen wir bis zu 2.000 Euro für eine Therapie, um bei der Trauerbewältigung zu unterstützen.

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure und Architekten im Vergleich

Unsere drei leistungsstarken Tarife bieten eine maßgeschneiderte Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, die sich optimal an Ihre Lebenssituation anpasst. Sie entscheiden selbst, welche Leistungen für Sie am wichtigsten sind.

Premium
Der Testsieger-Tarif zum kleinen Preis
Premium Plus
Leistet schon bei Arbeitsunfähigkeit - mehr Leistungen und attraktive Extras
Premium Exklusiv
Unser umfassendster Schutz für jeden Bedarf

Abgesichert, sobald der Antrag bei uns eingegangen ist. Bis zum tatsächlichen Versicherungsbeginn gelten dann die Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass wir eine BU-Rente – bis zu maximal 1.500 Euro im Monat – auch dann zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit noch vor dem Versicherungsbeginn aufgrund eines Unfalls erfolgt.

Wir sind da, auch wenn es finanziell vielleicht mal eng wird: Dann kann der Vertrag vollständig oder teilweise beitragsfrei gestellt oder eine zinslose Stundung oder Teilstundung der Zahlung für die Dauer von insgesamt bis zu 36 Monaten beantragt werden. Gemeinsam finden wir die beste Lösung!

Von Anfang an werden Überschüsse, die wir erwirtschaften, unmittelbar gutgeschrieben. Denn die Beiträge werden grundsätzlich so kalkuliert, dass auch bei einem schlechten Verlauf die versicherten Leistungen erbracht werden können. Eine Ursache für Überschüsse ist z.B., wenn die Hannoversche kostengünstiger arbeitet als veranschlagt. Diese Überschussanteile werden gleich von dem Tarifbeitrag abgezogen. So zahlen unsere Versicherungs­nehmer anstatt des Tarifbeitrags den geringeren Zahlbeitrag.

Im Leistungsfall sorgt die Überschussbeteiligung dafür, dass die Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich erhöht wird, je nachdem, ob in dem jeweiligen Jahr Überschüsse erwirtschaftet wurden oder nicht.

Erhöht sich die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung, kann die Laufzeit des Vertrags verlängert werden.

Egal ob Urlaub, Arbeit oder Freizeit: Passiert etwas, das zur Berufsunfähigkeit führt, leisten wir unabhängig davon, wo es zugestoßen ist.

Da gibt es keine Diskussion: Selbst wenn es der Gesundheitszustand theoretisch zulässt in einem anderen Beruf zu arbeiten, leisten wir trotzdem. Im Leistungsfall verzichten wir auf die abstrakte Verweisung und die Prüfung, ob einer anderen Tätigkeit nachgegangen werden kann.

Eine Berufsunfähigkeit zu prognostizieren, kann manchmal schwierig sein. Deshalb leisten wir auch noch rückwirkend. Die Leistungen werden ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt, auch wenn eine ärztliche Prognose innerhalb der ersten 6 Monate nicht möglich war.

Es besteht die Möglichkeit der Erhöhung der Rente entweder alle 5 Jahre oder zu bestimmten Ereignissen ohne Risikoprüfung wie z. B.:

  • Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Vollzeitstudiums
  • bei Abschluss eines Studiums, einer Berufsausbildung sowie Promotion und Meisterprüfung
  • bei Eintritt in die Selbstständigkeit mit notwendiger Kammerzugehörigkeit oder mit einem kammerzertifizierten Ausbildungsberuf
  • bei Erhöhung des monatlichen Bruttoeinkommens um mindestens 10 %
  • bei Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie
  • bei Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft
  • bei Geburt oder Adoption eines Kindes
  • bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • bei Tod oder Pflegebedürftigkeit des erwerbstätigen Ehegatten oder Lebenspartners

Zusätzlich zur Nachversicherungsgarantie kann bei entsprechendem Gehaltssprung die jährliche Rente bis max. 72.000 Euro erhöht werden.

Wer gepflegt wird, kann nicht arbeiten. Deshalb sind wir da: Wer nachweislich voraussichtlich ununterbrochen 6 Monate pflegebedürftig ist und deswegen täglich gepflegt werden muss, erhält die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Bei Verlust der Sehfähigkeit, Sprechfähigkeit oder Hörfähigkeit zahlen wir über 18 Monate eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

Beabsichtigen wir den Leistungsantrag abzulehnen, so kann diese Entscheidung von Verbraucherzentralen oder Versicherungsberatern überprüft werden. Wir beteiligen uns an den dadurch entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 500 Euro.

Die Berufsunfähigkeitsrente deckt vieles ab. In schwierigen Zeiten braucht es aber manchmal ein entscheidendes „Mehr“ an Leistungen. Wir leisten deshalb tatkräftige Unterstützung.

Wiedereingliederungshilfe
Stellen wir im Rahmen der Nachprüfung die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ein, zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten (insgesamt maximal 15.000 Euro).

Schulungshilfe bei Wiedereingliederung  
Sind die Voraussetzungen der Wiedereingliederungshilfe erfüllt, besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Schulungshilfe in Anspruch zu nehmen, um sich den veränderten Arbeitsbedingungen anzupassen. Die Schulungshilfe bei Wiedereingliederung ersetzt die entstehenden Kosten einer abgeschlossenen Schulungsmaßnahme bis 3.000 Euro.  

Umschulungshilfe  
Wird nach anerkannter Berufsunfähigkeit eine Umschulungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit oder einen anderen staatlich anerkannten Träger erfolgreich abgeschlossen, bei der aus arbeitsmarktbezogener Sicht die begründete Aussicht besteht, dass die Aufnahme einer Berufstätigkeit dadurch früher erfolgen kann, zahlen wir auf Antrag eine einmalige pauschale Umschulungshilfe in Höhe von 1.500 Euro.  

Rehabilitationshilfe  
Wir beteiligen uns an den Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit in Höhe von 6 Monatsrenten (maximal 6.000 Euro).

Ein Unfall kann alles ändern – und das in Bruchteilen von Sekunden. Wenn das passiert, wird am Anfang besonders viel Unterstützung benötigt. Im Falle einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit zahlen wir eine zusätzliche Soforthilfe in Höhe von 6 Monatsrenten – ergänzend zur Berufsunfähigkeitsrente.

Falls das Unternehmen umorganisiert werden muss, damit die versicherte Person wieder berufstätig sein kann, können Kosten entstehen. Wir beteiligen uns einmalig an den Kosten, die zur Umorganisation des Betriebs notwendig sind, in Höhe von bis zu 20 Monatsrenten (maximal 30.000 Euro).

Versicherte haben bei einer Berufsunfähigkeit, die sie daran hindert in ihrem bisherigen Beruf in Vollzeit zu arbeiten, auch Anspruch auf Leistungen, wenn sie in Teilzeit weiterarbeiten können.

Je nach Art und Schwere von Vorerkrankungen vereinbaren wir in einigen Fällen Ausschlussklauseln für bestimmte medizinische Diagnosen. Wir bieten Ihnen dann an, eine Prüfoption mit uns zu vereinbaren: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand soweit verbessert hat, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, entfernen wir die Ausschlussklausel wieder aus Ihrem Vertrag.

Schüler können bei Beginn einer Berufsausbildung, einer beruflichen Tätigkeit oder eines Studiums
die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung neu vornehmen lassen.

Vollzeitstudenten können nach ihrem Studium bei erstmaliger Aufnahme einer Berufstätigkeit innerhalb der ersten 12 Monate eine neue Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung vornehmen lassen.

Bei einem Berufswechsel können versicherte Berufstätige die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung neu vornehmen lassen, sofern der Vertrag maximal 10 Jahre besteht und sie noch keine 40 Jahre alt sind.

Bei besserer Einstufung kann sich der monatliche Zahlbeitrag verringern.

Wir zahlen eine Leistung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für maximal 24 Monate, bei einer Krankschreibung von 6 Monaten. Die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit können bereits nach Ablauf von 3 Monaten zusammenhängender Krankschreibung fällig werden, wenn die Krankschreibung für weitere 3 Monate ausgestellt wird.

Mit dem Krisen-Airbag leisten wir bis zu 2.000 Euro als Hilfe zur Trauerbewältigung beim Erleiden einer Lebenskrise aufgrund des Todes einer nahestehenden Person.

Bei der Diagnose Krebs oder bei Einschränkungen der Herz- oder Lungenfunktion leisten wir eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.

Ein Rollstuhl erfordert besondere Hilfe oder eine Umgestaltung innerhalb der eigenen vier Wände. Wenn Rollstuhlbedarf nach den Bedingungen vorliegt, fließt eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.

Dieser Baustein denkt „in die Zukunft“ und sichert das garantierte Angebot der Aufnahme in unsere Risiko­le­bens­versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Bei Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Bau oder Erwerb einer selbst bewohnten und darlehensfinanzierten Immobilie kann ohne erneute Gesundheitsprüfung einmalig der Abschluss einer Risikolebensversicherung bis zu einer Versicherungssumme von maximal 500.000 Euro beantragt werden. Es gilt der bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gültige Gesundheitszustand.

Eine wichtige Zusatzoption: Dynamik zum Inflationsausgleich

Durch die Inflation steigen Preise für Güter und Dienstleistungen immer weiter an. Dadurch erhöhen sich die monatlichen Ausgaben. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt die Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung, um gestiegene Kosten im Fall der Fälle durch die BU-Rente auszugleichen. Die Dynamikoptionen können Sie in allen drei BU-Tarifen einschließen und den Prozentsatz für die Erhöhung individuell vereinbaren. Damit steht im Falle der BU trotz Inflation mehr monatliche Rente zur Verfügung.

Beitragsdynamik: Absicherung gegen Inflation vor dem Leistungsfall

Durch eine jährliche Anpassung des Beitrags um einen Prozentsatz zwischen 1 % und 5 % erhöht sich Ihre versicherte Rente jährlich. Die Höhe der Beitragsdynamik können Sie bei Abschluss des Vertrages wählen. Die jährliche Erhöhung kann während der Laufzeit flexibel ausgesetzt werden.

Leistungsdynamik: Ihr Rentenzuwachs im Leistungsfall

Wenn Sie während der Versicherungsdauer berufs- bzw. arbeitsunfähig werden, erhöhen wir die Rente jährlich um wahlweise 1 % bis 3 % (bezogen auf die Vorjahresrente). So decken wir den steigenden Rentenbedarf bis zum Versicherungsende automatisch ab.

Worauf Sie beim Abschluss einer BU für Ingenieure und Architekten achten sollten

Um den optimalen Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, ist es ratsam, diese auf die persönliche Lebenssituation und gegebenenfalls auf die selbständige Tätigkeit abzustimmen. Die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure und Architekten spielen zwar eine Rolle, sollten aber nicht das entscheidende Kriterium sein. Achten Sie beim Abschluss einer BU-Versicherung vor allem auf folgende Aspekte und Klauseln:

  • Umstrukturierungshilfen: Manchmal kann eine drohende Berufsunfähigkeit durch eine Umgestaltung des Arbeitsumfelds abgewendet werden. Dies kann durch Anpassungen wie die Einrichtung eines barrierefreien Arbeitsplatzes oder die Umverteilung von Aufgaben erreicht werden. Es ist wichtig, in den Versicherungsbedingungen genau festzulegen, unter welchen Umständen eine solche Umgestaltung als zumutbar gilt. Wenn eine solche Umgestaltung notwendig wird, bieten gute Versicherer eine Einmalzahlung zur Unterstützung der entstehenden Kosten an.
  • Dynamik: Durch eine Beitragsdynamik erhöht sich die versicherte Leistung automatisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung, um mit den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt zu halten. Eine Leistungsdynamik sorgt dafür, dass Ihre Rente auch während der Laufzeit an die Inflationsrate angepasst wird. Es ist ratsam, diese Optionen in Ihrem Vertrag aufzunehmen.
  • Abstrakte Verweisung: Hochwertige Versicherer verzichten in ihren Vertragsklauseln auf die abstrakte Verweisung. Wird ein Selbständiger berufsunfähig, kann der Versicherer ihn nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, die er potenziell noch ausüben könnte.
  • Nachversicherungsgarantie: Bei einer Änderung der Lebenssituation ist es wichtig, dass die Versicherten die Rentenhöhe nachträglich korrigieren können. Eine erneute Gesundheitsprüfung sollte hierfür nicht notwendig sein.
  • Gesundheitsprüfung: Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist für den Versicherungsschutz unerlässlich. Fragen zu früheren medizinischen Behandlungen und Krankenhausaufenthalten sollten sich idealerweise nur auf Zeiträume von fünf oder zehn Jahren beziehen.
  • Bedingungen für die Leistungserbringung: Prüfen Sie die Bedingungen, unter denen Leistungen gewährt werden. Gute Versicherer verkürzen den Prognosezeitraum auf sechs Monate und zahlen bereits eine 100%ige BU-Rente, wenn ein Arzt eine Berufsunfähigkeit von mindestens dieser Dauer bestätigt. Achten Sie auf mögliche Wartezeitklauseln, die eine Rentenzahlung verzögern können. Wichtig ist auch, ob Nachzahlungen vorgesehen sind.
Tipp

Als Ingenieur oder Architekt ist es wichtig, auch an die Absicherung der Familie zu denken. Eine solide Risikolebensversicherung bietet im Todesfall den nötigen finanziellen Schutz, um Einkommensausfälle zu kompensieren. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder oder Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten sichern Sie Ihrem Nachwuchs schon heute günstige Beiträge für die Zukunft.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten und Ingenieure: Kosten & Beitragshöhe

Es gibt zahlreiche Aspekte, die die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten und Ingenieure bestimmen. Die Versicherungsanbieter berücksichtigen beispielsweise folgende Kriterien:

Berufsunfähigkeitsversicherung: Beruf Berufsunfähigkeitsversicherung: Beruf

Beruf
Je intensiver die körperliche Arbeit in Ihrem Berufsfeld ist, desto höher ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Eine risikoreichere Tätigkeit wirkt sich daher auch auf den Versicherungsbeitrag aus.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Eintrittsalter Berufsunfähigkeitsversicherung: Eintrittsalter

Eintrittsalter
In jüngeren Jahren ist man statistisch gesehen meist noch in guter körperlicher Verfassung. Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, ist daher geringer. Je früher Sie eine BU für Architekten und Ingenieure abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Deshalb ist es ratsam, sich schon früh über eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende und Auszubildende Gedanken zu machen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheit Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheit

Gesundheit
Durch detaillierte Gesundheitsfragen versucht der Versicherer herauszufinden, ob es relevante Vorerkrankungen oder Krankenhausaufenthalte gibt. Liegen solche vor, kann sich dies auf die Prämie auswirken, da bei Architekten und Ingenieuren das Risiko einer Berufsunfähigkeit höher ist. Anstelle eines Risikozuschlags können auch spezielle Ausschlussbedingungen für die betreffende Krankheit oder sogar die Ablehnung des gesamten Antrags in Betracht gezogen werden.

Berufsunfähigkeit: Hobbys Berufsunfähigkeit: Hobbys

Hobbys
Bestimmte Risikosportarten wie Tiefseetauchen, Paragliding oder Fallschirmspringen müssen angegeben werden. Diese können zu Risikozuschlägen bei der Versicherungsprämie führen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsdauer Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsdauer

Versicherungsdauer
Die Länge der Versicherungsperiode beeinflusst auch die Beitragshöhe, vor allem, wenn sie bis zum Alter von 67 Jahren andauern soll. Es ist jedoch ratsam, an dieser Stelle keine Kompromisse einzugehen und die gesamte Laufzeit bis zum Beginn der Rente zu berücksichtigen.

Berufsunfähigkeit: Rentenhöhe Berufsunfähigkeit: Rentenhöhe

Rentenhöhe
Selbstverständlich beeinflusst die angestrebte Rentensumme den Versicherungsbeitrag. Je umfassender Sie für die Zukunft vorsorgen möchten, desto höher fällt der Beitrag aus. Bei der Hannoversche haben Sie die Möglichkeit, Ihre BU-Lücke zu berechnen.

Sollte der kalkulierte Beitrag nicht Ihrem Budget entsprechen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihn anzupassen:

  • Es besteht die Möglichkeit, auf einen Tarif mit zusätzlichen Leistungen zu verzichten, um den Beitrag zu reduzieren. Selbst im Premium-Tarif der Hannoversche profitieren Sie von einer ausgezeichneten Absicherung, jedoch zu einem besonders attraktiven Preis.
  • Eine andere Möglichkeit ist, die Rentensumme zu Beginn geringer zu wählen. Mit der im Tarif vorgesehenen Nachversicherungsgarantie können Sie diese später problemlos anheben.
  • Durch eine verkürzte Laufzeit kann der Beitrag zwar verringert werden, allerdings ist dies aufgrund der im Alter auftretenden Versorgungslücke nicht ratsam.
Die Versicherungsexperten der Hannoversche beraten Sie gerne zu den Leistungen und Ihrer optimalen Absicherung.
Tipp

Neben der Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ist für Ingenieure und Architekten auch die private Vorsorge für das Alter besonders wichtig. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge. 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure und Architekten: Nehmen Sie Ihre Absicherung selbst in die Hand

Die staatliche Vorsorge bietet für Ingenieure und Architekten nicht genügend Schutz. Um sich gegen das größte Risiko – den Verlust Ihrer Arbeitsfähigkeit – zu schützen, bietet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Ingenieure und Architekten an. Je früher Sie eine solche Versicherung abschließen, desto günstiger sind meist die Beiträge. Es empfiehlt sich daher, sich zeitnah mit der potenziellen Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit zu beschäftigen und entsprechend vorzubeugen. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie zahlreiche Leistungen und Vorzüge im Fall der Fälle:

  • verlässliche Auszahlung der festgelegten Berufsunfähigkeitsrente, einschließlich rückwirkender Zahlung

  • keine Notwendigkeit, einen anderen Beruf anzunehmen (keine abstrakte Verweisung)

  • Leistungen im Falle des Verlusts von Grundfähigkeiten oder im Falle der Pflegebedürftigkeit

  • umfangreiche Nachversicherungsgarantie

  • Leistung auch bei fortwährender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • umfangreiche Kapitalhilfen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung in das Erwerbsleben

Sind noch Fragen offen?

Interessante Informationen zur Produkt- und Tarifauswahl und Wissenswertes vor dem Vertragsabschluss finden Sie in unserem Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Besonders wichtig: Da Freiberufler häufig nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert sind, ist die BU eine zentrale Basisabsicherung!

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