FAQ: Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Melanie - die Versicherungsberaterin der Hannoversche

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich stelle aber auch sehr gerne Kontakt zu meinen Kollegen her, falls Sie eine persönliche Beratung wünschen.

Die 5 häufigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Entscheidung, ob und wann Sie berufsunfähig sind, können Sie von einem Arzt Ihrer Wahl treffen lassen. Der Nachweis wird von uns entsprechend geprüft und ggf. um weitere Gutachten ergänzt.

Nichts, Sie müssen uns über einen Berufswechsel auch nicht informieren. Versichert ist immer automatisch Ihr gegenwärtiger Beruf.

Die BU-Beiträge werden beim Starter-Tarif und beim Normaltarif unterschiedlich über die Laufzeit verteilt. So ermöglicht der Starter-Tarif einen günstigen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung, was vor allem denjenigen entgegenkommt, die sich noch in der Ausbildung, im Studium oder am Anfang ihres Berufslebens befinden.

Nach Ablauf der Startphase (5 Jahre) wird der BU-Beitrag zum Ausgleich entsprechend angehoben. Die genauen Beiträge für die Start- und Zielphase können Sie Ihrem individuellen Angebot entnehmen. Der Starter-Tarif ist vor allem für all jene eine gute Wahl, die noch nicht so viel verdienen und sich dennoch absichern möchten.

  • Keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: Das wäre der größte Fehler überhaupt. Wer seinen gewohnten Lebensstandard bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beibehalten will, muss privat vorsorgen.
  • Zu spät eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: Es gilt: Je jünger man bei Eintritt ist, desto geringer fallen die Beiträge aus. Der Grund: In jungen Jahren ist man meist noch gesünder und hat nur selten relevante Vorerkrankungen. Wichtig für Berufsanfänger: Es gibt Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die erfüllt werden müssen, um überhaupt Leistungen vom Staat zu erhalten.
  • Eine zu niedrige BU-Versicherung abschließen: Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist individuell vereinbar. Sinnvoll ist eine Orientierung am letzten Einkommen – in der Regel sichern Versicherungsunternehmen maximal ein Niveau von 75 bis 80 Prozent des Nettoverdienstes ab.
  • Falsche Gesundheitsangaben machen: Wer falsche Angaben macht, riskiert seinen Versicherungsschutz.
  • Keine Dynamik oder Nach­versicherungs­garantie vereinbaren: Weil sich der Finanzbedarf im Laufe des Lebens verändert, sollte auch die Versicherungs­summe nachträglich angepasst werden können. Dazu kann von Anfang an eine Dynamisierung in den Vertrag aufgenommen werden. Damit werden die Versicherungsleistung und –prämie regelmäßig angepasst. Ihr Vorteil: Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung. Das mit zunehmendem Alter steigende Berufsunfähigkeitsrisiko spielt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags dann keine Rolle.
  • Zu kurze Laufzeit: Um Lücken bis zum Beginn der Altersrente zu vermeiden, sollten Sie sich am besten bis zum 67. Lebensjahr versichern.
  • Nicht auf die Finanzkraft des Anbieters achten: Bei wenig substanzstarken Anbietern könnten schlimmstenfalls die Beiträge erhöht werden. Hier erfahren Sie mehr über unsere Finanzstärke und unsere Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich

Natürlich können wir nicht jeden denkbaren Beruf mit aufführen, aber keine Sorge – das regeln wir gemeinsam: Rufen Sie und bitte an, so dass wir gemeinsam eine Lösung finden.

Die 5 häufigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten und Azubis

Die Beiträge werden im Starter-Tarif und im Normaltarif unterschiedlich über die Laufzeit verteilt. Während der Startphase zahlen Sie im Starter-Tarif einen reduzierten Beitrag. So erhalten Sie in jungen Jahren einen günstigen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nach Ablauf der Startphase wird Ihr Beitrag zum Ausgleich entsprechend angehoben. Die genauen Beiträge für die Start- und Zielphase können Sie Ihrem individuellen Angebot entnehmen.

Wenn Sie die kostengünstigere Startphase Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung im Starter-Tarif verlängern möchten, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis über Ihr fortlaufendes Studium (Immatrikulationsbescheinigung) oder Ihre andauernde Ausbildung in Vollzeit.

Weitere Voraussetzung ist, dass Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und den Antrag spätestens zwei Monate vor Ende der Startphase gestellt haben. Dann können Sie einmalig eine weitere Starphase von 5 Jahren vereinbaren. 

Da gibt es kein Vertun: Auch in der Startphase genießen Sie bei uns den vollen Versicherungsschutz.

Dies liegt daran, dass die Tarifbezeichnung von der Einstufung in die jeweilige Berufsgruppe und den Leistungsinhalten abweichen kann. Im Finanztest-Rating werden die Versicherungs­bedingungen der BU-Tarife untersucht und bewertet. Für die beiden Tarife der Hannoverschen (mit bzw. ohne Familienrabatt) gelten dieselben Versicherungs­bedingungen. Sie haben also denselben Leistungsumfang.

Die Tarifbezeichnung wird noch ergänzt um einen Buchstaben für Ihre Berufsgruppe und ggf. weitere Buchstaben für die gewünschten Zusatzbausteine.

Grundsätzlich zahlen Sie über die gesamte Laufzeit, in Starter- und Normaltarif, eine ähnliche Summe ein, je nach Konditionen, Inflations- und Kaufkraftentwicklung. Die beitragsgünstigeren fünf Jahre zu Beginn des Starter-Tarifs werden durch einen leicht höheren Beitrag in der restlichen Vertragslaufzeit kompensiert. Ihr Vorteil: Sie kommen früh und günstig zu einer Absicherung Ihrer Arbeitskraft, selbst wenn Ihr Einkommen noch verhältnismäßig gering ist.

Die 5 häufigsten Fragen zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Einfach, klar und transparent: Sobald Sie nicht mehr in der Lage sind, für voraussichtlich 6 Monate mehr als 3 Stunden pro Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, garantieren wir Ihnen die volle Leistung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Auch bei Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung im Sinne der Bedingungen, leisten wir.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Versicherung bereits dann, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen sichert die allgemeine Erwerbstätigkeit ab. Sie greift, sobald Sie als Versicherter nicht mehr als 3 Stunden pro Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Sie bietet eine solide Basisabsicherung für diejenigen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine zu hohe finanzielle Belastung bedeuten würde oder die dort nicht versicherbar sind.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist an klare Bedingungen geknüpft. Hier finden Sie eine Übersicht über die Bedingungen bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hingegen hängt von der jeweiligen Gesetzesgrundlage ab.

Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungssrente hängt von den bereits erreichten Ansprüchen und damit verbunden der Einzahldauer und dem Einkommen im bisherigen Berufsleben ab. Die staatliche Grundabsicherung ist auf einem so niedrigen Niveau, dass im Bedarfsfall mit starken finanziellen Einbußen zu rechnen ist. 

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine zusätzliche private Absicherung, um die entstandene Einkommenslücke auszugleichen. Diese zahlt auch dann, wenn sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente haben. Die Höhe der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden.  

Die Entscheidung, ob und wann Sie erwerbsunfähig sind, können Sie von einem Arzt Ihrer Wahl treffen lassen. Der Nachweis wird von uns entsprechend geprüft und ggf. um weitere Gutachten ergänzt.

Für Ihren Vertrag ändert sich nichts, Sie müssen uns über einen Berufswechsel deshalb auch nicht informieren. Wir versichern Ihre allgemeine Erwerbsfähigkeit.

Allgemeine Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Um überhaupt Anspruch auf staatliche Leistungen zu haben, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Sie müssen mindestens 5 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Lediglich für ältere Versicherte (geboren vor 1961) gelten andere Regelungen.

Da gibt es kein Vertun: Auch in der Startphase genießen Sie bei uns natürlich den vollen Versicherungsschutz.

Leider ja – so wie jede andere Rente auch. Die Summe, die Sie mit uns als Wunschrente vereinbaren, ist die Rente vor Abzug Ihres persönlichen Steuersatzes.

Etwas komplizierter, dafür aber vollständig ausgedrückt in der Sprache der Juristen: Renten aus Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind zeitlich begrenzte Leibrenten, die mit ihrem Ertragsteil (§ 55 EStDV) zu versteuern sind. Der Ertragsanteil richtet sich nach der maximalen Rentendauer (Eintritt des Versicherungsfall bis zum vertraglich vereinbarten Ablauf der Ver­sicherungs­lauf­zeit). Der Ertragsanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Ein Beispiel: Haben Sie bei uns eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum Endalter von 65 Jahren abgeschlossen und werden mit 45 Jahren berufsunfähig, beträgt die maximale Rentendauer also 20 Jahre. Der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil liegt bei 21 Prozent. Sie müssen also 21 Prozent Ihrer Berufsunfähigkeitsrente der Hannoverschen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Bei der Dynamik-Option handelt es sich in Bezug auf die BU um eine jährliche, automatische Anpassung der Beiträge um einen festgelegten Prozentsatz. Dies ermöglicht eine Steigerung der BU-Rente. Zum einen lässt sich durch die Erhöhung die Inflation, zum anderen die generell steigenden Lebenshaltungskosten ausgleichen. Sie können jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob Sie die Dynamik annehmen oder nicht. Eine Aussetzung der Erhöhung ist zweimal möglich, ohne dass Sie eine Gesundheitsprüfung bei der nächsten Erhöhung durchlaufen müssen.

Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitrags­zahlung­sdauer, jedoch letztmals, wenn die versicherte Person das Alter von 55 Jahren erreicht hat bzw. in den letzten 5 Jahren der Vertragsdauer.

Für einen Tarif mit Familienrabatt wird eine eigenständige Sofortgutschrift deklariert. Voraussetzung für den Familienrabatt ist, dass bei Vertragsschluss nachweislich mindestens ein leibliches oder adoptiertes, nicht volljähriges Kind im gleichen Haushalt lebt wie die versicherte Person

Die versicherte Person wiederum muss

  • in einer Ehe oder
  • in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder
  • in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit identischem Wohnsitz (Nachweis durch Personalausweis/Meldebescheinigung erforderlich) zusammenleben.

 

Werden diese Voraussetzungen für den Familienrabatt innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn erfüllt und wird uns dies unverzüglich mitgeteilt, wird der Familienrabatt auch rückwirkend gewährt.

Wir versichern Familien günstiger, da Familienmenschen seltener berufsunfähig werden.

Ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht für Sie schon dann, wenn Sie eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert bekommen.

Wir zahlen die Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, falls der Arzt in den ersten 6 Monaten keine klare Prognose abgeben konnte. Einzige Bedingung: Die Berufsunfähigkeit bestand durchgehend bereits die vorherigen sechs Monate, und dieser Zustand dauert an.

Übrigens: Wenn wir einem Leistungsantrag einmal nicht zustimmen sollten, können Sie unsere Auffassung von unabhängigen Verbraucherschützern prüfen lassen. Wir beteiligen uns dann sogar mit bis zu 75 Prozent an den Kosten (maximal bis 500 Euro).

Die Dauer unserer Leistungen hängt davon ab, wie lange Sie berufsunfähig sind (auch zeitweise). Wir zahlen maximal bis zu Ihrem Vertragsende.

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