Hand aufs Herz. Wirklich jeder sollte eine gute Haftpflicht haben!
Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
Jeder sollte sie haben: Eine Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn ein unachtsamer Moment zu einem Schaden führt. Dabei ist es vollkommen egal, ob fremdes Eigentum betroffen ist oder sogar Menschen – und ob Ihnen das Missgeschick in der Heimat oder beim Urlaub im Ausland passiert.
Die private Haftpflicht ist wahrscheinlich die wichtigste Versicherung von allen. Ihr Vorteil: Ihre Familie ist automatisch mit abgesichert!
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Überdurchschnittlich hohe Versicherungssumme
Mehr Leistung für mehr Sicherheit. Die Versicherungssumme ist mit 30 bis 50 Mio. Euro überdurchschnittlich hoch. Damit sind Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden optimal abgesichert.
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Passend für jede Lebenssituation - weltweit!
Mit maßgeschneiderten Tarifen stimmen Sie den weltweiten Versicherungsschutz auf Ihre individuelle Lebenssituation ab und sparen ab dem 55. Lebensjahr auch noch Geld.
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Versicherungsschutz, der immer aktuell bleibt
Einmal bei uns abgeschlossenen profitieren Sie von den Leistungsverbesserungen nachfolgender Tarifgenerationen. So bleiben Ihre Leistungen immer auf dem neusten Stand!
Warum brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?
Es gibt Versicherungen, die jeder haben sollte. Das gilt ganz besonders für die Privathaftpflichtversicherung. Denn wenn Sie einen Schaden verursachen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür aufzukommen. Das kann schnell sehr teuer werden: zum Beispiel der ruinierte Designerstuhl durch ein verschüttetes Glas Rotwein oder der Türschloss-Austausch dank eines verlorenen Schlüssels. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden enstehen, für die Sie verantwortlich sind.
Sie bekommen Unterstützung, damit aus kleinen Fehlern keine großen finanziellen Belastungen für Sie werden. Folgende Aufgaben werden für Sie übernommen:
- Prüfung, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- Wenn dies zutrifft, wird der Schaden finanziell beglichen.
- Wenn dies nicht zutrifft, wird der Schadenersatzanspruch für Sie abgewehrt und notfalls auch die Kosten eines Prozesses übernommen.
Haftpflichtversicherungs-Tarife im Leistungsvergleich
Wenn Sie zur VHV wechseln, besteht ab dem Tag des Antragseingangs bis zum Versicherungsbeginn eine beitragsfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Das heißt, Sie profitieren auch vor Versicherungsbeginn von den Leistungen der VHV, die beim Vorversicherer nicht (oder nicht in vollem Umfang) inbegriffen sind.
Bei der VHV genießen Sie besonders große Sicherheit. Mit 30 Mio. Euro ist die pauschale Versicherungssumme der KLASSIK-GARANT überdurchschnittlich hoch. Mit dem Baustein EXKLUSIV genießen Sie sogar einen Versicherungsschutz von 50 Mio. Euro.
Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden, Immobilien, Grundstücken und Mobiliar in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Pensionen und Schiffskabinen sind über KLASSIK-GARANT versichert, Glasschäden im Baustein EXKLUSIV mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Bereits in KLASSIK-GARANT mitversichert: Beschädigung, Vernichtung, Verlust von gemieteten, geliehenen fremden Sachen inkl. medizinischer Geräte.
Das Abhandenkommen aller fremder privater Schlüssel ist bereits in KLASSIK-GARANT versichert, ausgenommen sind nur Tresor- und Schließfachschlüssel. Folgekosten eines solchen Schlüsselverlusts sind bis 10.000 Euro und mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro im Baustein EXKLUSIV versichert.
Das Abhandenkommen beruflich genutzter Schlüssel (auch für Dienstfahrzeuge) ist bis 30.000 Euro und ohne Selbstbeteiligung in KLASSIK-GARANT versichert. In EXKLUSIV ist der Verlust fremder beruflicher Schlüssel bis zur Versicherungssumme versichert - auch für selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten.
Sie halten wilde Kleintiere, wie zum Beispiel Schlangen, Spinnen oder Skorpione? Dies ist bereits in KLASSIK-GARANT mitversichert. Im Baustein EXKLUSIV werden auch Einfangkosten bis 10.000 Euro übernommen.
Hierzu zählen Flugmodelle, Drachen und Ballone bis zu einem Fluggewicht von 500 g in KLASSIK-GARANT und bis 5 kg in EXKLUSIV. Auch Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sind gedeckt, zum Beispiel dann, wenn Ihr Nachwuchs mit der eingebauten Kamera fremde Personen ungefragt filmt und das Ergebnis kurzerhand ins Internet stellt.
Auch im Internet sollten Sie sich schützen. Entsteht einem Dritten ein Schaden, beispielsweise durch einen Virus, der durch Ihre E-Mail übermittelt wird, steht die VHV dafür gerade.
Regenerative Energien sind bereits in KLASSIK-GARANT mitversichert - inkl. Einspeisung in fremdes Stromnetz. Warum ist das wichtig? Als Eigentümer liegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bei Ihnen. Bedeutet: Sie haften, wenn Ihre Anlage oder Teile davon Schäden verursachen. Stürzt also beispielsweise ein Element Ihrer Photovoltaikanlage ab und beschädigt ein fremdes Fahrrad, kann es schnell teuer werden. Auch wenn es bei der Errichtung Ihrer Geothermieanlage (inkl. Bohrung bis 200 m) zu Schäden in der Nachbarschaft kommt, übernimmt die PHV den Schaden bis 1 Mio. Euro.
Sie sind nebenberuflich tätig? Wenn Ihr Jahresumsatz nicht mehr als 12.000 Euro beträgt, schützt die VHV Schäden, die während dieser Tätigkeit entstehen. Zu den versicherten nebenberuflichen Tätigkeiten zählen: Flohmarkt- und Basarverkauf; Änderungsschneiderei und Handarbeiten; Botendienste; Annahme von Sammelbestellungen; Markt- und Meinungsforschung; Daten- und Texterfassung, Übersetzungen; Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht oder Fitnesskursen; Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk oder eine Ausübung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner.
Be- und Entladeschäden, Betankungsschäden, Reinigungsschäden an fremden Kfz sind in EXKLUSIV versichert - bis 10.000 Euro und mit einer Selbstbeteiligung von je 150 Euro. Außerdem enthalten: Der Ausgleich für Rabattrückstufung und Selbstbeteiligung (max. 5 Jahre) in der Kfz-Haftpflicht und -Kasko bei geliehenen Fahrzeugen.
Private Haftpflichtversicherung – Die häufigsten Fragen
Die private Haftpflichtversicherung der VHV sichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch Sie oder mitversicherte Personen verursacht wurden.
Zum Beispiel, wenn Sie …
- fremde Gegenstände beschädigen,
- Ihnen anvertraute Schlüssel verlieren,
- als Fußgänger oder Inlineskater einen Verkehrsunfall verursachen oder
- als ehrenamtlicher Betreuer der betreuten Person einen Schaden zufügen.
Als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Sie haben alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Die Privathaftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie als Versicherungsnehmer. Mitversichert sind zum Beispiel:
- Ehegatten und -gattinnen, Lebenspartner und -partnerinnen oder nicht eheliche Lebenspartner und -partnerinnen in häuslicher Gemeinschaft,
- minderjährige Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder,
- volljährige Kinder während Erstausbildung (Ausbildung und/oder Studium), freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, sozialen oder ökologischen Jahres, Wartezeit vor Ausbildungs- oder Studienbeginn,
- Personen in vorübergehender häuslicher Gemeinschaft mit Versicherungsnehmer, zum Beispiel Eltern/Großeltern (auch im Altenpflegeheim), Au-pairs, minderjährige Übernachtungsgäste und
- im Haushalt tätige Personen.
- Mitversichert sind auch gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander für Personenschäden bis zur Versicherungssumme.
Wichtig: Im Tarif "Single" sind einige Personen davon nicht mitversichert.
- Schäden, die man selbst erleidet (in der PHV im Rahmen der Forderungsausfalldeckung jedoch mitversichert)
- vorsätzliche Schäden
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs herbeigeführt werden (dafür gibt es die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung).
- Strafen und Bußgelder
Die Privat-Haftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. Der Auslandsaufenthalt in Europa ist ohne zeitliche Begrenzung versichert. Außerhalb Europas ist der Schutz auf bis zu 5 Jahre begrenzt. Die Kaution bei Schäden im Ausland beträgt bis zu 100.000 Euro. Des Weiteren sichert die PHV auch den gelegentlichen Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland ab (Mallorca-Deckung).
So wie Sie es wünschen. Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt unter der Voraussetzung, dass die erste Prämie bei Vorlage des Versicherungsscheines unverzüglich gezahlt wird. Versichert sind dann alle Schadenereignisse, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten. Hier gilt: Der Vertrag ist zunächst für die beantragte und im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Ihren Vertrag müssen Sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
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