
Hand aufs Herz. Wirklich jeder sollte eine gute Haftpflicht haben!
Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
Ihr bester Schutz, wenn was passiert: Schäden werden übernommen, die Sie verursachen.
Dabei ist es vollkommen egal, ob fremdes Eigentum betroffen ist oder sogar Menschen – und ob Ihnen das Missgeschick in der Heimat oder beim Urlaub im Ausland passiert. Unberechtigte Forderungen werden für Sie abgewehrt.
Die private Haftpflicht ist wahrscheinlich die wichtigste Versicherung von allen. Ihr Vorteil: Ihre Familie ist automatisch mit abgesichert!
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Hohe Versicherungssumme
Mehr Leistung für mehr Sicherheit. Sie sind bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme zwischen 10 und 50 Mio. Euro optimal abgesichert.
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Individuelle Tarife
Sie können zwischen maßgeschneiderten Tarifen wählen und Ihren Schutz mit optionalen Zusatzleistungen erweitern.
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Schlüsselverlust mitversichert
Es sind sämtliche privat und beruflich genutzten Schlüssel abgesichert – bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme.
Warum brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?
Es gibt Versicherungen, die jeder haben sollte. Das gilt ganz besonders für die Privathaftpflichtversicherung. Denn wenn Sie einen Schaden verursachen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür aufzukommen.
Das kann schnell sehr teuer werden: Der ruinierte Designerstuhl durch ein verschüttetes Glas Rotwein, der Türschloss-Austausch dank eines verlorenen Firmenschlüssels, die verschiedensten Personen- und Sachschäden und mehr. Sie bekommen Unterstützung, damit aus kleinen Fehlern keine großen finanziellen Belastungen für Sie werden.
Haftpflichtversicherungs-Tarife im Leistungsvergleich
Bei der VHV genießen Sie besonders große Sicherheit. Mit 10 Mio. EUR ist die pauschale Versicherungssumme der Klassik-Garant überdurchschnittlich hoch. In der Klassik-Garant Exklusiv genießen Sie sogar einen Versicherungsschutz von 50 Mio. EUR.
Wir verzichten bei allen Sach- und Personenschäden bis 10 Mio. EUR, die durch deliktunfähige Personen verursacht wurden, auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung in der Klassik-Garant und bis zu 50 Mio. EUR in Klassik-Garant Exklusiv.
Wenn Sie vorübergehend die minderjährigen Kinder Ihrer Freunde beaufsichtigen, sind Sie für Schäden versichert, die die Sprösslinge verursachen - auch dann, wenn Sie für Ihre Hilfe bezahlt werden.
Der Verlust von fremden privaten Haus- und Wohnungsschlüsseln ist mit 150 EUR Selbstbeteiligung in Ihren Versicherungsschutz integriert. Auch beruflich genutzte Schlüssel sind mitversichert. Im Exklusiv-Paket beträgt die Versicherungssumme für private und berufliche Schlüssel sogar bis 50 Mio. EUR.
Falls Sie sich bei einem Unfall verletzen und der Verantwortliche nicht dafür aufkommen kann, übernimmt Ihre Klassik-Garant die anfallenden Kosten.
Auch im Internet sollten Sie sich schützen. Entsteht einem Dritten ein Schaden, beispielsweise durch einen Virus, der durch Ihre E-Mail übermittelt wird, steht die VHV dafür gerade
Automatisch mitversichert: Flugmodelle, Drachen und Ballone bis zu einem Fluggewicht von 250 g im Tarif Klassik-Garant und bis zu 5 kg im Tarif Exklusiv, bei letzterem sind auch Kitesportgeräte inkludiert.
Im Tarif Exklusiv ist auch die Beschädigung, Vernichtung oder der Verlust von gemieteten, geliehenen und sogar gepachteten Sachen bis 50 Mio. EUR versichert.
Sie sind nebenberuflich tätig? Wenn Ihr Jahresumsatz nicht mehr als 12.000 EUR beträgt, schützt die VHV Schäden, die während dieser Tätigkeit entstehen. So auch, wenn Sie beispielsweise bei der Ausübung Ihres Nebenberufs als Nachhilfelehrer im Haus des Schülers einen Schaden anrichten. Zu den versicherten nebenberuflichen Tätigkeiten zählen: Flohmarkt- und Basarverkauf; Änderungsschneiderei und Handarbeiten; Botendienste; Annahme von Sammelbestellungen; Markt- und Meinungsforschung; Daten- und Texterfassung, Übersetzungen; Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht oder Fitnesskursen; Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk oder eine Ausübung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner.
Wann immer Sie bei einer Versicherung am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen Ihrer gesetzlichen Haftpflicht als Privatperson sehen, die im Umfang Ihrer VHV Privathaftpflicht so noch nicht enthalten ist, können Sie uns darüber im Schadenfall informieren. Wir regulieren Ihren Schaden dann entsprechend – ohne dass das Auswirkungen auf Ihre Prämie hätte.
Private Haftpflichtversicherung – Die häufigsten Fragen
So wie Sie es wünschen. Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt unter der Voraussetzung, dass die erste Prämie bei Vorlage des Versicherungsscheines unverzüglich gezahlt wird. Versichert sind dann alle Schadenereignisse, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten. Hier gilt: Der Vertrag ist zunächst für die beantragte und im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Laufende Verträge müssen Sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Ja. Die private Haftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. Der Auslandsaufenthalt in Europa ist dabei ohne zeitliche Begrenzung versichert, außerhalb Europas ist der Schutz auf bis zu 5 Jahre begrenzt. Die Kaution bei Schäden im Ausland beträgt bis zu 100.000€. Des Weiteren ist auch der gelegentliche Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland in der Privathaftpflicht mitversichert – die sogenannte Mallorca-Police.
Jede private Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind insbesondere:
- Schäden, die man selbst erleidet. Diese sind in der privaten Haftpflichtversicherung im Rahmen der Forderungsausfalldeckung jedoch mitversichert
- vorsätzliche Schäden
- Schäden, die beim Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen (Besonderheit bei geliehenen Fahrzeugen)
- Strafen und Bußgelder
Als Versicherungsnehmer sind Sie der Vertragspartner. Sie haben alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Die private Haftpflicht schützt aber nicht nur Sie. Mitversichert sind zum Beispiel:
- Ehegatten und -gattinnen, Lebenspartner und -partnerinnen oder nicht eheliche Lebenspartner und -partnerinnen in häuslicher Gemeinschaft,
- minderjährige Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder,
- volljährige Kinder während der Erstausbildung (Ausbildung und/oder Studium), des freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, sozialen oder ökologischen Jahres und während der Wartezeit vor Ausbildungs- oder Studienbeginn,
- Personen in vorübergehender häuslicher Gemeinschaft mit Versicherungsnehmer, zum Beispiel Eltern/Großeltern (auch im Altenpflegeheim), Au-pairs, minderjährige Übernachtungsgäste und
- im Haushalt tätige Personen.
NEU: Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander für Personenschäden bis zur Versicherungssumme.
Übrigens: Die Single-Haftpflichtversicherung gilt natürlich nur für Sie allein. Änderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation – z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Zusammenziehen mit dem Partner – sollten Sie deshalb immer direkt mitteilen, auf Wunsch wird Ihr Tarif dann angepasst.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Sie selbst, mitversicherte Personen oder Tiere verursacht werden, sind versichert.
Entschädigt wird also beispielsweise, wenn Sie:
- fremde Gegenstände beschädigen,
- Ihnen anvertraute Schlüssel verlieren,
- als Fußgänger oder Inlineskater einen Verkehrsunfall verursachen oder
- als Betreuer, der betreuten Person einen Schaden zufügen.
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