Damit aus kleinen Pannen kein großes Unglück wird

Privathaftpflichtversicherung

jährlich 38,25 €
Preis-Beispiel: So wurde gerechnet

Hand aufs Herz. Wirklich jeder sollte eine gute Haftpflicht haben!

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Jeder sollte sie haben: Eine Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn ein unachtsamer Moment zu einem Schaden führt. Dabei ist es vollkommen egal, ob fremdes Eigentum betroffen ist oder sogar Menschen – und ob Ihnen das Missgeschick in der Heimat oder beim Urlaub im Ausland passiert. 

Die private Haftpflicht ist wahrscheinlich die wichtigste Versicherung von allen. Ihr Vorteil: Ihre Familie ist automatisch mit abgesichert!

  • Überdurchschnittlich hohe Versicherungssumme

    Mehr Leistung für mehr Sicherheit. Die Versicherungssumme ist mit 30 bis 50 Mio. Euro überdurchschnittlich hoch. Damit sind Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden optimal abgesichert.

  • Passend für jede Lebenssituation - weltweit!

    Mit maßgeschneiderten Tarifen stimmen Sie den weltweiten Versicherungsschutz auf Ihre individuelle Lebenssituation ab und sparen ab dem 55. Lebensjahr auch noch Geld.

  • Versicherungsschutz, der immer aktuell bleibt

    Einmal bei uns abgeschlossenen profitieren Sie von den Leistungsverbesserungen nachfolgender Tarifgenerationen. So bleiben Ihre Leistungen immer auf dem neusten Stand!

Warum brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?

Es gibt Versicherungen, die jeder haben sollte. Das gilt ganz besonders für die Privathaftpflichtversicherung. Denn wenn Sie einen Schaden verursachen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür aufzukommen. Das kann schnell sehr teuer werden: zum Beispiel der ruinierte Designerstuhl durch ein verschüttetes Glas Rotwein oder der Türschloss-Austausch dank eines verlorenen Schlüssels. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden enstehen, für die Sie verantwortlich sind. 

Sie bekommen Unterstützung, damit aus kleinen Fehlern keine großen finanziellen Belastungen für Sie werden. Folgende Aufgaben werden für Sie übernommen:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • Wenn dies zutrifft, wird der Schaden finanziell beglichen.
  • Wenn dies nicht zutrifft, wird der Schadenersatzanspruch für Sie abgewehrt und  notfalls auch die Kosten eines Prozesses übernommen.

Haftpflichtversicherungs-Tarife im Leistungsvergleich

Klassik-Garant
Der Basis-Tarif mit maximaler Leistung
Klassik-Garant Exklusiv
Größtmögliche Sicherheit und viele Extras

Bei der VHV genießen Sie besonders große Sicherheit. Mit 30 Mio. EUR ist die pauschale Versicherungs­summe der Klassik-Garant überdurchschnittlich hoch. In der Klassik-Garant Exklusiv genießen Sie sogar einen Versicherungsschutz von 50 Mio. EUR.

Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden, Immobilien, Grundstücken und Mobiliar in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Pensionen und Schiffskabinen sind über Klassik-Garant versichert, Glasschäden in der Klassik-Garant Exklusiv mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Bereits in Klassik-Garant mitversichert: Beschädigung, Vernichtung, Verlust von gemieteten, geliehenen fremden Sachen inkl. medizinischer Geräte.

Das Abhandenkommen aller fremder privater Schlüssel ist bereits in Klassik-Garant versichert, ausgenommen sind nur Tresor- und Schließfachschlüssel. Folgekosten eines solchen Schlüsselverlusts sind bis 10.000 EUR und mit einer Selbstbeteiligung von 250 EUR in der Klassik-Garant Exklusiv versichert.

Das Abhandenkommen beruflich genutzter Schlüssel (auch für Dienstfahrzeuge) ist bis 30.000 EUR und ohne Selbstbeteiligung in Klassik-Garant versichert. In Klassik-Garant Exklusiv ist der Verlust fremder beruflicher Schlüssel bis zur Versicherungssumme versichert - NEU auch für selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten.

Sie halten wilde Kleintiere, wie zum Beispiel Schlangen, Spinnen oder Skorpione? Dies ist bereits in Klassik-Garant mitversichert. In Klassik-Garant Exklusiv werden auch Einfangkosten bis 10.000 EUR übernommen.

Automatisch mitversichert: Flugmodelle, Drachen und Ballone bis zu einem Fluggewicht von 500 g im Tarif Klassik-Garant und bis zu 5 kg im Tarif Exklusiv. Auch Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sind gedeckt, zum Beispiel dann, wenn Ihr Nachwuchs mit der eingebauten Kamera fremde Personen ungefragt filmt und das Ergebnis kurzerhand ins Internet stellt.

Auch im Internet sollten Sie sich schützen. Entsteht einem Dritten ein Schaden, beispielsweise durch einen Virus, der durch Ihre E-Mail übermittelt wird, steht die VHV dafür gerade

Regenerative Energien sind bereits in Klassik-Garant mitversichert - inkl. Einspeisung in fremdes Stromnetz. Warum ist das wichtig? Als Eigentümer liegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bei Ihnen. Bedeutet: Sie haften, wenn Ihre Anlage oder Teile davon Schäden verursachen. Stürzt also beispielsweise ein Element Ihrer Photovoltaikanlage ab und beschädigt ein fremdes Fahrrad, kann es schnell teuer werden. Auch wenn es bei der Errichtung Ihrer Geothermieanlage (inkl. Bohrung bis 200 m) zu Schäden in der Nachbarschaft kommt, übernimmt die PHV den Schaden bis 1 Mio. EUR.

Sie sind nebenberuflich tätig? Wenn Ihr Jahresumsatz nicht mehr als 12.000 EUR beträgt, schützt die VHV Schäden, die während dieser Tätigkeit entstehen. So auch, wenn Sie beispielsweise bei der Ausübung Ihres Nebenberufs als Nachhilfelehrer im Haus des Schülers einen Schaden anrichten. Zu den versicherten nebenberuflichen Tätigkeiten zählen: Flohmarkt- und Basarverkauf; Änderungsschneiderei und Handarbeiten; Botendienste; Annahme von Sammelbestellungen; Markt- und Meinungsforschung; Daten- und Texterfassung, Übersetzungen; Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht oder Fitnesskursen; Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk oder eine Ausübung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner.

Be- und Entladeschäden, Betankungsschäden, Reinigungsschäden an fremden Kfz sind in Klassik-Garant Exklusiv versichert - bis 10.000 EUR und mit einem Selbstbehalt von je 150 EUR. Außerdem enthalten: Der Ausgleich für Rabattrückstufung und Selbstbehalt (max. 5 Jahre) in der Kfz-Haftpflicht und -Kasko bei geliehenen Fahrzeugen.

Informationen & Details zum Download

Private Haftpflichtversicherung – Die häufigsten Fragen

Als Versicherungs­nehmer sind Sie der Vertragspartner. Sie haben alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Die private Haftpflicht schützt aber nicht nur Sie. Mitversichert sind zum Beispiel:

  • Ehegatten und -gattinnen, Lebenspartner und -partnerinnen oder nicht eheliche Lebenspartner und -partnerinnen in häuslicher Gemeinschaft,
  • minderjährige Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder,
  • volljährige Kinder während der Erstausbildung (Ausbildung und/oder Studium), des freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, sozialen oder ökologischen Jahres und während der Wartezeit vor Ausbildungs- oder Studienbeginn,
  • Personen in vorübergehender häuslicher Gemeinschaft mit Versicherungs­nehmer, zum Beispiel Eltern/Großeltern (auch im Altenpflegeheim), Au-pairs, minderjährige Übernachtungsgäste und
  • im Haushalt tätige Personen.
  • Mitversichert sind auch gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander für Personenschäden bis zur Versicherungssumme.

Übrigens: Die Single-Haftpflichtversicherung gilt natürlich nur für Sie allein. Änderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation – z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Zusammenziehen mit dem Partner – sollten Sie deshalb immer direkt mitteilen. Der Tarif wird dann an Ihre neue Lebenssituation angepasst.

Jede private Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Schäden, die man selbst erleidet. Diese sind in der privaten Haftpflichtversicherung im Rahmen der Forderungsausfalldeckung jedoch mitversichert.
  • vorsätzliche Schäden
  • Schäden, die beim Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen (Besonderheit bei geliehenen Fahrzeugen)
  • Strafen und Bußgelder

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Sie selbst oder mitversicherte Personen verursacht werden, sind versichert.

Entschädigt wird also beispielsweise, wenn Sie:

  • fremde Gegenstände beschädigen,
  • Ihnen anvertraute Schlüssel verlieren,
  • als Fußgänger oder Inlineskater einen Verkehrsunfall verursachen oder
  • als ehrenamtlicher Betreuer, der betreuten Person einen Schaden zufügen.

Ja. Die private Haftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. Der Auslandsaufenthalt in Europa ist dabei ohne zeitliche Begrenzung versichert, außerhalb Europas ist der Schutz auf bis zu 5 Jahre begrenzt. Die Kaution bei Schäden im Ausland beträgt bis zu 100.000 EUR. Des Weiteren ist auch der gelegentliche Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland in der Privathaftpflicht mitversichert – die sogenannte Mallorca-Police.

So wie Sie es wünschen. Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt unter der Voraussetzung, dass die erste Prämie bei Vorlage des Versicherungsscheines unverzüglich gezahlt wird. Versichert sind dann alle Schadenereignisse, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten. Hier gilt: Der Vertrag ist zunächst für die beantragte und im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Ihren Vertrag müssen Sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr

Privathaftpflichtversicherung online abschließen

Ihre günstige Privathaftpflichtversicherung können Sie einfach und bequem über die Hannoversche abschließen. Nutzen Sie unseren Tarifrechner und berechnen Sie Ihren monatlichen Beitrag oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir erstellen Ihnen ein persönliches Angebot für Ihre Privathaftpflichtversicherung.

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