Sinnvoll für jeden, zu haben ab 40 – Jetzt mit nur 15 Monaten Wartezeit!

Sterbegeldversicherung

Melanie - die Versicherungsberaterin der Hannoversche

Mein Tipp: Planen Sie, je nach Bestattungsart, zwischen 4.000 und 8.000 Euro ein. Inklusive Grabpflege noch etwas mehr. Die maximale Versicherungssumme liegt bei 15.000 Euro. 

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung zahlt den Angehörigen ein Sterbegeld, wenn der Versicherte verstirbt. Mit dieser Vorsorge können Verwandte und Angehörige die Beerdigung sorglos finanzieren. Denn es ist traurig, aber wahr: Das Sterben in Deutschland ist teuer. Alleine die Beerdigungskosten liegen schnell bei 4.000 bis 8.000 Euro. Mit entsprechender Grabpflege und den Friedhofsgebühren kommen sogar noch weitere Kosten auf Ihre Angehörigen zu. Die günstige Sterbegeld­versicherung der Hannoversche, die teilweise auch Sterbeversicherung, Bestattungsversicherung oder Beerdigungsversicherung genannt wird, kommt dafür auf – und Sie können Ihre Hinterbliebenen noch zu Lebzeiten entscheidend entlasten. Übrigens: Die Sterbegeldversicherung wird dabei meist über eine Laufzeit von 10 bis 15 Jahren abgeschlossen.

  • Ohne Gesundheitsprüfung

    Unkompliziert bei Abschluss und Auszahlung.

  • Hohe Versicherungssumme

    Bis zu 15.000 EUR fließen an Ihre Hinterbliebenen.

  • Zuverlässig

    Schnelle Auszahlung im Leistungsfall

  • Besonders kurze Wartezeit

    Volle Leistung bereits nach 15 Monaten¹

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

„Umsonst ist nicht einmal der Tod, denn der kostet das Leben.“
In Deutschland kommen für die unterschiedlichen Bestattungsformen schnell hohe Summen zusammen. Damit Sie wissen, mit welchen Kosten Sie bei einer Bestattung rechnen müssen, haben wir für Sie die ungefähren Kosten der gängigsten Bestattungsarten aufgeführt.

  • Erdbestattung
    Die Erdbestattung ist wohl die traditionellste Form der Bestattung. Hier wird der Verstorbene in einem Sarg in der Erde auf einem Friedhof beigesetzt. Der Großteil der Kosten von durchschnittlich ca. 8.000 EUR entstehen für die Nutzung des Grabes, die Erstellung des Grabsteines, als auch des Bestatters.
     
  • Feuerbestattung
    Die Einäscherung in einem Krematorium zählt zu den häufigsten Bestattungsarten. Hier wird der Verstorbene verbrannt und später in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt. Diese Bestattung kann auch anonymisiert vorgenommen werden. Die Kosten von ca. 6.000 EUR liegen hier deutlich unter denen einer Erdbestattung.
     
  • Seebestattung
    Bei einer Seebestattung wird der Verstorbene verbrannt und später in einer Urne im offenen Meer beigesetzt. Da hier die Kosten für einen Grabstein, Grabpflege und Grabnutzung entfallen, belaufen sich die Kosten hier auf ca. 4.000 EUR.
     
  • Waldbestattung
    In Deutschland gibt es bereits zahlreiche Bestattungswälder, in denen man seine letzte Ruhe finden kann. Auch hier wird der Verstorbene eingeäschert und dann in der Urne beigesetzt. Die Grabpflege entfällt auch in diesem Posten, da man die Wälder vollkommen der Natur überlässt. Die Kosten liegen bei dieser Bestattungsform bei ca. 4.000 EUR.
Vorteile einer Sterbegeldversicherung

Seit dem 01. Januar 2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld für Hinterbliebene mehr aus. Das bedeutet, dass sämtliche anfallende Kosten, wie zum Beispiel Trauerfeier, Sarg, Grabstein, vollständig aus eigener Tasche finanziert werden müssen. Und zwar aus der Tasche der Hinterbliebenen.

Somit ist der bedeutendste Vorteil, dass die Sterbegeldversicherung im Todesfall finanziell unterstützt und somit für eine finanzielle Entlastung der Angehörigen sorgt. Weitere Vorteile sind, dass der Abschluss in der Regel ohne Gesundheitsprüfung vorgenommen werden kann und der Versicherungsschutz bereits kurz nach Vertragsabschluss besteht und auch im Ausland gilt.

Bei der Hannoversche profitieren Sie zudem von weiteren Vorteilen, denn Ihre günstige Sterbegeld­versicherung wird automatisch zum 85. Lebensjahr beitragsfrei gestellt – die Versicherung besteht natürlich bis zu Ihrem Lebensende. Bereits nach 15 Monaten¹ steht die volle Versicherungs­summe zur Verfügung. Bei Tod innerhalb dieser ersten Monate erstatten wir die gezahlten Beiträge. Bei Unfalltod fließt innerhalb dieser Wartezeit die volle Versicherungs­summe und zwar mal zwei. Das heißt, Ihre Angehörigen erhalten in diesem Fall sogar die doppelte Leistung.

Für wen ist eine Sterbegeldversicherung wichtig und ab wann sollte man diese abschließen?

Der Tod gehört zum Leben, deshalb lohnt sich diese Absicherung eigentlich für jeden.
Weil wir wissen, dass man sich mit dem Thema für gewöhnlich erst ab einem gewissen Alter beschäftigt, ist der Abschluss einer Sterbegeld­versicherung ab dem 40. und bis zum 80. Lebensjahr möglich.

  • Für Alleinstehende
    Um auch als Alleinstehende/r würdevoll bestattet zu werden, lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Sie bestimmen anhand der Höhe der Versicherungssumme welcher Teil davon für Ihr Begräbnis verwendet werden soll. Den Rest können Sie dann testamentarisch so verteilen, wie Sie möchten.
     
  • Für Paare
    Den Partner zu verlieren ist besonders schmerzlich. Um in diesem Fall wenigstens keine finanziellen Sorgen zu haben, ist der gegenseitige Abschluss einer Sterbegeldversicherung optimal. So können Sie sicher sein, dass Sie Ihren Partner in Zeiten der Trauer zuverlässig zu entlasten.
     
  • Für Familien
    Ihre Familie, Ihre Hinterbliebenen und Ihre Erben kommen im Todesfall finanziell für Ihre Bestattung auf. Damit zu diesem Zeitpunkt alle wichtigen Fragen geklärt sind, hilft der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. 

Übrigens: Ausführliche Information zu diesem Thema erhalten Sie auch in unserem Ratgeber Sterbegeldversicherung sinnvoll.

Unsere Leistungen im Überblick

Unsere Sterbegeldversicherung haben wir für Sie so konzeptioniert, dass Sie für eine würdevolle Bestattung vorsorgen können. Profitieren auch Sie von den exzellenten Versicherungsleistungen der Hannoversche und das zu besonders günstigen Beiträgen.

Optimale Vorsorge
Doppelte Leistung nach Unfalltod

Im Alter zwischen 40 und 80 Jahren kann die Sterbegeld­versicherung jederzeit schnell und unkompliziert abgeschlossen werden. Sie läuft bis zum Lebensende.

Es kann ausgewählt werden, bis zu welchem Lebensalter die Beiträge gezahlt werden, danach wird die Versicherung beitragsfrei. Der Versicherungsschutz besteht jedoch lebenslang.

Bei Abschluss einer Sterbegeld­versicherung stellen wir keine Gesundheitsfragen. Zudem garantieren wir eine gleichbleibende Beitragshöhe für die gesamte Laufzeit der Sterbegeld­versicherung.

Bereits nach einer Wartezeit von nur 15 Monaten¹ nach Abschluss steht die komplette Versicherungs­summe der Sterbegeld­versicherung zur Verfügung. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit, werden die bis dahin gezahlten Beiträge erstattet. Davon abweichend wird bei einem Unfalltod auch innerhalb der Wartezeit die volle Versicherungs­summe gezahlt.

Sobald der vollständig ausgefüllte Antrag bei uns eingegangen ist, gilt die Absicherung. Das bedeutet, dass wir auch vor Versicherungsbeginn die Versicherungssumme zahlen, sofern der Tod aufgrund eines Unfalls geschieht. Diesen vorläufigen Schutz gewähren wir für bis zu einen Monat nach Antragseingang, er endet jedoch spätestens mit dem Versicherungsbeginn.

Beitragsstundung
Bei Zahlungsschwierigkeiten können ganz einfach die Versicherungsbeiträge für bis zu 24 Monate zinslos ausgesetzt werden. Anschließend müssen diese allerdings zurückgezahlt werden.

Teilkündigung
Sollen die Beiträge zeitweise ausgesetzt werden, ohne anschließende Rückzahlung, besteht die Möglichkeit, eine Herabsetzung der Versicherungssumme zu beantragen.

Stirbt die versicherte Person in oder nach der 15-monatigen Wartezeit¹ infolge eines Unfalls, zahlen wir die doppelte Versicherungs­summe.

Stirbt ein Kind oder Adoptivkind der versicherten Person während der Vertragslaufzeit, ist dieses mit einer Versicherungssumme von 3.000 Euro mitversichert. 

Die Rückholung bei Tod im Ausland ist mitversichert, wenn die versicherte Person während eines beruflich oder privat bedingten Aufenthalts von höchstens 45 Tagen im Ausland verstirbt. Zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme übernehmen wir die Kosten der Überführung zum Wohnsitz in Deutschland bzw. dem Bestattungsort in Deutschland bis zu der Höhe der doppelten Versicherungssumme, maximal aber 20.000 Euro.

Informationen & Details zum Download Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung der Hannoversche funktioniert so, dass die gezahlten Beiträge über eine festgelegte Laufzeit angespart werden. Die Auszahlung der Versicherungssumme an den Begünstigten erfolgt als Einmalzahlung, wenn die versicherte Person verstirbt. Mit dieser Vorsorge können Verwandte und Angehörige eine Beerdigung finanzieren. Wenn der Versicherte allerdings innerhalb der ersten 15 Monate¹ nach Vertragsabschluss verstirbt – in der sogenannten Wartezeit -, erhalten die Begünstigten nur die gezahlten Beiträge und nicht die Versicherungssumme. Übrigens: Bei einem Unfalltod zahlt die Hannoversche sogar die doppelte Summe aus.

Tipp

Das sagen unsere Kunden 
„Meine Frau und ich haben uns lange mit dem Gedanken rund um den Abschluss einer Sterbegeldversicherung beschäftigt. Bei der Hannoversche fühlten wir uns sehr gut beraten, der Prozess am Telefon war einfach und schnell. Und jetzt haben wir das gute Gefühl, alles richtig gemacht zu haben.“
Wilhelm R., 59 Jahre, Aschaffenburg

Günstige Sterbegeldversicherung online abschließen

Ihre günstige Sterbegeldversicherung können Sie einfach und bequem bei der Hannoversche als Direktversicherer abschließen. Nutzen Sie unseren Tarifrechner und berechnen Sie Ihren monatlichen Beitrag oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir erstellen Ihnen ein persönliches Angebot für Ihre günstige Sterbeversicherung. Sie müssen dafür keine Gesundheitsfragen beantworten und keine Gesundheitserklärung abgeben.

Sterbegeldversicherung – Ihre Fragen, unsere Antworten

Die Höhe des Beitrags hängt von drei Faktoren ab: dem Eintrittsalter, der Höhe der Versicherungs­summe und der Beitragszahldauer. Beiträge können entweder bis zum vollendeten 65., 75. oder 85. Lebensjahr gezahlt werden. Je älter der Versicherte, je höher die Versicherungs­summe und je kürzer die Beitragszahldauer, desto höher sind auch die Beiträge für die Sterbegeld­versicherung. Wir empfehlen jedoch die Wahl eines laufenden Beitrags nur bis zum Alter von 75 oder sogar 65 Jahren, da so eine deutliche Ersparnis bei der insgesamt eingezahlten Beitragssumme erzielt wird! Dabei können Sie frei wählen, ob Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchten.

Je schneller Sie uns informieren, desto schneller fließt das Geld aus der Sterbegeld­versicherung. Der Bezugsberechtigte (bzw. der Erbe) sollte der Hannoverschen den Tod des Versicherten also möglichst unverzüglich mitteilen. Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Versicherungsschein im Original
  • Amtliche Sterbeurkunde
  • Ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache
  • Sofern die Versicherungsleistung von einem Erben beansprucht wird: einen Erbschein oder eine andere geeignete Urkunde zum Nachweis des Erbrechts

Liegen dem Versicherer alle Unterlagen vollständig vor, kann die Versicherung zügig, das heißt in der Regel schon innerhalb weniger Tage, ausgezahlt werden.

Das können Sie ganz alleine bestimmen. Wenn der Ehe- oder Lebenspartner als Bezugsberechtigter eingetragen werden soll, können Sie dies ganz bequem schon im Antrag angeben.

Ihren Bezugsberechtigten können Sie jederzeit ändern, indem Sie uns Namen und Geburtsdatum und ggf. die Verbindung zu der Person mitteilen (also zum Beispiel Tochter, Patenkind oder ein Freund).

Wir leisten nur in den wenigsten Fällen nicht – etwa, wenn eine bezugsberechtigte Person den Tod des Versicherten absichtlich herbeigeführt hat. Zudem können Leistungen bei einer Verletzung von Vertragspflichten oder einem Fehlverhalten im Versicherungsfall gekürzt werden. Im Falle eines Suizids der versicherten Person besteht der Leistungsanspruch nach Ablauf einer 3-jährigen Frist.

Nein. Ein entscheidender Vorteil der Sterbegeld­versicherung ist, dass die Leistungen einkommenssteuerfrei sind. Erst wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden und eine anteilige Leistung zum Rückkaufswert erhalten, werden die ausbezahlten Leistungen zu Lebzeiten einkommensteuerpflichtig. Mehr zum Thema Sterbegeld­versicherung & Steuern erfahren Sie in unserem Ratgeber

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