Sinnvoll für jeden ab 40 – Jetzt neu mit drei flexiblen Tarifen!

Sterbegeldversicherung

Melanie - die Versicherungsberaterin der Hannoversche

Mein Tipp: Planen Sie, je nach Bestattungsart, zwischen 5.000 und 10.000 Euro ein. Inklusive Grabpflege noch etwas mehr. Die maximale Versicherungssumme liegt bei 25.000 Euro. 

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung zahlt den Angehörigen ein Sterbegeld, wenn der Versicherte verstirbt. Mit dieser Vorsorge können Verwandte und Angehörige die Beerdigung sorglos finanzieren. Denn es ist traurig, aber wahr: Das Sterben in Deutschland ist teuer. Alleine die Beerdigungskosten liegen schnell bei 5.000 bis 10.000 Euro. Mit entsprechender Grabpflege und den Friedhofsgebühren kommen sogar noch weitere Kosten auf Ihre Angehörigen zu. Dabei zahlt die gesetzliche Krankenversicherung seit 01.01.2004 für Hinterbliebene kein Sterbegeld mehr – die Kosten müssen voll privat finanziert werden. Mit der entsprechenden Vorsorge können die Angehörigen entlastet werden. Deshalb ist die Sterbegeldversicherung eine sinnvolle Entscheidung.

  • Für alle, die ihre Liebsten finanziell entlasten wollen

    Der Tod gehört nun einmal zum Leben, deshalb kann diese Absicherung grundsätzlich sinnvoll sein für Paare, Familien und Eltern aber auch für Alleinstehende, die selbstbestimmt für den eigenen Tod alles regeln wollen.

  • Zuverlässige Auszahlung im Todesfall

    Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine festgelegte, garantierte Versicherungssumme. So werden den Hinterbliebenen in einer schwierigen Zeit zumindest die finanziellen Sorgen genommen.

  • Eine langfristige Entscheidung zahlt sich aus

    Die Höhe des Beitrags hängt vom Eintrittsalter des Versicherten und der gewünschten Versicherungssumme ab. Je jünger der Versicherte und je länger die Beitragszahlungsdauer, desto niedriger ist auch der Beitrag.

Unsere leistungsstarke Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung der Hannoversche bietet durch drei flexible Tarife für wenig Geld die optimale Absicherung für jeden Wunsch. Sie zahlt im Todesfall eine festgelegte, garantierte Versicherungssumme mit der die Beerdigungskosten abgedeckt werden können. Durch die hohe Versicherungssumme können auch weitere Wünsche für den würdevollen Abschied erfüllt werden, ohne dass die Hinterbliebenen belastet werden. Der Abschluss erfolgt ganz unkompliziert ohne Gesundheitsfragen und ist bereits ab einem Alter von 40 Jahren möglich. Durch die flexible Beitragszahlungsdauer von wahlweise 65 bis 95 Jahren kann der Beitrag individuell gestaltet werden. Unabhängig davon läuft die Versicherung automatisch bis zum Lebensende. Darauf können Sie sich garantiert verlassen.

  • Ohne Gesundheitsprüfung

    Unkompliziert bei Abschluss und Auszahlung

  • Hohe Versicherungssumme

    Bis zu 25.000 EUR fließen an Ihre Hinterbliebenen.

  • Sofortschutz ab Antragseingang

    Sobald der Antrag bei uns eingegangen ist, sind Sie für den Fall eines Unfalltods abgesichert.

  • Flexible Wartezeit

    Die Wartezeit ist flexibel zwischen 12 und 36 Monate wählbar.

NEU: Drei flexible Tarife für die optimale Absicherung

Mit den drei neuen Tarifstufen Basis, Plus und Exklusiv bieten wir eine flexible Vorsorge für jeden Bedarf. Dabei sind die wichtigsten Parameter in allen drei Tarifen vereinheitlicht, sodass Sie als Kunden von den gleichen Vorteilen profitieren.

  • Der Basis-Tarif sichert bereits für einen kleinen Beitrag eine festgelegte, garantierte Versicherungssumme, die im Todesfall die Hinterbliebenen finanziell entlastet. In jedem Fall erhalten Sie einen lebenslangen Versicherungsschutz sowie volle Flexibilität bei Beitragsgestaltung, Wartezeit und Zahlungsdauer.
  • Mit dem Plus-Tarif genießen Sie weitere Vorteile wie zum Beispiel eine Verdoppelung der Versicherungs­summe bei Unfalltod und die Rückholung bei Tod im Ausland.
  • Der Exklusiv-Tarif  bietet darüber hinaus noch eine Beitragsbefreiung im Pflegefall sowie eine vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit.

Unsere Tarife im Leistungsvergleich

Unsere Sterbegeldversicherung haben wir für Sie so konzeptioniert, dass Sie für eine würdevolle Bestattung vorsorgen können. Profitieren auch Sie von den exzellenten Versicherungsleistungen der Hannoversche und das zu besonders günstigen Beiträgen.

Im Alter zwischen 40 und 80 Jahren kann die Sterbegeldversicherung jederzeit schnell und unkompliziert abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz läuft bis zum Lebensende.

Bei Abschluss einer Sterbegeld­versicherung stellen wir keine Gesundheitsfragen.

Sobald der vollständig ausgefüllte Antrag bei uns eingegangen ist, gilt die Absicherung. Das bedeutet, dass wir auch vor Versicherungsbeginn die Versicherungssumme zahlen, sofern der Tod aufgrund eines Unfalls geschieht. Diesen vorläufigen Schutz gewähren wir für bis zu zwei Monaten nach Antragseingang, er endet jedoch spätestens mit dem Versicherungsbeginn.

Die Wartezeit ist flexibel zwischen 12 und 36 Monate wählbar. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit, werden die bis dahin gezahlten Beiträge erstattet. Davon abweichend wird bei einem Unfalltod auch innerhalb der Wartezeit die volle Versicherungs­summe gezahlt.

Die Versicherungssumme kann zwischen 3.000 und 25.000 Euro frei gewählt werden und bei Bedarf während der Laufzeit ganz einfach innerhalb dieses Rahmens angepasst werden.

Es kann ausgewählt werden, bis zu welchem Lebensalter (zwischen 65 und 95) die Beiträge gezahlt werden. Danach wird die Versicherung beitragsfrei. Der Versicherungsschutz besteht lebenslang. Je nach Zahlungsdauer fällt die Beitragshöhe höher oder geringer aus.

Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls, zahlen wir die doppelte Versicherungs­summe.

Bei Tod im Ausland übernehmen wir, zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme, die Kosten der Überführung zum Wohnsitz in Deutschland bzw. dem Bestattungsort in Deutschland bis zu der Höhe der doppelten Versicherungssumme, maximal aber 20.000 Euro.

Stirbt ein Kind oder Adoptivkind der versicherten Person während der Vertragslaufzeit, ist dieses mit einer Versicherungssumme von 3.000 Euro mitversichert.

Bei Pflegebedürftigkeit übernehmen wir ab dem Pflegegrad 3 die Beitragszahlung.

Bei schwerer Krankheit mit einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten ist eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme möglich.

Eine wichtige Zusatzoption: Dynamik zum Inflationsausgleich

Durch die Inflation steigen Preise für Güter und Dienstleistungen immer weiter an. Es empfiehlt sich daher eine Dynamik in der Sterbegeldversicherung, um gestiegene Kosten auszugleichen. Die Beitragsdynamik können Sie in allen drei Sterbegeld-Tarifen abschließen und den Prozentsatz für die Erhöhung individuell vereinbaren. Der Versicherungsbeitrag und den Versicherungsschutz steigen damit jedes Jahr um wahlweise 1-5 %, ganz ohne weitere Gesundheitsprüfung. Diese Erhöhung kann während der Laufzeit flexibel ausgesetzt werden. 

Informationen & Details zum Download

Warum ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung wichtig?

Seit dem 01. Januar 2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld für Hinterbliebene mehr aus. Das bedeutet, dass sämtliche anfallende Kosten, wie zum Beispiel Trauerfeier, Sarg, Grabstein, vollständig aus eigener Tasche finanziert werden müssen. Und zwar aus der Tasche der Hinterbliebenen.

Vorteile einer Sterbegeldversicherung

Der bedeutendste Vorteil ist, dass die Sterbegeldversicherung mit einer garantierten Versicherungssumme im Todesfall finanziell unterstützt und somit für eine finanzielle Entlastung der Angehörigen sorgt. Weitere Vorteile sind, dass der Abschluss in der Regel ohne Gesundheitsprüfung vorgenommen werden kann und der Versicherungsschutz bereits kurz nach Vertragsabschluss besteht und auch im Ausland gilt.

Bei der Hannoversche profitieren Sie zudem von weiteren Vorteilen, denn Sie können wählen wie lange Sie Ihre Beiträge zahlen möchten. Die Beitragszahlungsdauer endet wahlweise im Alter zwischen 65 und 95 Jahren – der Versicherungsschutz besteht natürlich unabhängig davon bis zu Ihrem Lebensende.

Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung der Hannoversche funktioniert so, dass die gezahlten Beiträge über eine festgelegte Laufzeit angespart werden. Die Auszahlung der Versicherungssumme an den Begünstigten erfolgt als Einmalzahlung, wenn die versicherte Person verstirbt. Mit dieser Vorsorge können Verwandte und Angehörige eine Beerdigung finanzieren. Je nach vereinbarter Wartezeit steht die volle Versicherungssumme bereits ab 12 Monaten zur Verfügung. Wenn der Versicherte während der Wartezeit zum Beispiel durch Krankheit stirbt, erstatten wir die eingezahlten Beiträge zurück. Sie haben also keinen finanziellen Verlust, falls Sie den Ablauf der Wartezeit nicht erleben sollten. Übrigens: Bei Unfalltod wird auch während der Wartezeit die gesamte Versicherungssumme bezahlt.

Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll und ab wann sollte man diese abschließen?

Der Tod gehört zum Leben, deshalb lohnt sich diese Absicherung eigentlich für jeden. Weil wir wissen, dass man sich mit dem Thema für gewöhnlich erst ab einem gewissen Alter beschäftigt, ist der Abschluss einer Sterbegeld­versicherung ab dem 40. und bis zum 80. Lebensjahr möglich.

  • Für Alleinstehende
    Um auch als Alleinstehende/r würdevoll bestattet zu werden, lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Sie bestimmen anhand der Höhe der Versicherungssumme welcher Teil davon für Ihr Begräbnis verwendet werden soll. Den Rest können Sie dann testamentarisch so verteilen, wie Sie möchten.
     
  • Für Paare
    Den Partner zu verlieren ist besonders schmerzlich. Um in diesem Fall wenigstens keine finanziellen Sorgen zu haben, ist der gegenseitige Abschluss einer Sterbegeldversicherung optimal. So können Sie sicher sein, dass Sie Ihren Partner in Zeiten der Trauer zuverlässig zu entlasten.
     
  • Für Familien
    Ihre Familie, Ihre Hinterbliebenen und Ihre Erben kommen im Todesfall finanziell für Ihre Bestattung auf. Damit zu diesem Zeitpunkt alle wichtigen Fragen geklärt sind, hilft der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. 

Übrigens: Ausführliche Information zu diesem Thema erhalten Sie auch in unserem Ratgeber Sterbegeldversicherung sinnvoll.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung sein?

Sinn einer Sterbegeldversicherung ist es, die anfallenden Beerdigungskosten abzudecken. In Deutschland kommen für die unterschiedlichen Bestattungsformen schnell hohe Summen zusammen. Diese liegen meist zwischen 5.000 und 10.000 Euro. In diesem Bereich sollte die Versicherungssumme mindestens liegen.

Die Bestattung umfasst aber nicht nur die Beerdigung, sondern auch weitere Tätigkeiten, die der Bestatter übernimmt wie zum Beispiel die Trauerfeier, Blumen und Todesanzeige. So kommen  weitere Kosten hinzu. Soll zudem noch Grabpflege und Friedhofsgebühren abgedeckt werden, ist der Betrag entsprechend höher anzusetzen. Bei der Hannoversche kann die Versicherungssumme bis zu 25.000 Euro gewählt werden.

Weitere Information zu diesem Thema erhalten Sie auch in unserem  Artikel Welche Bestattungsarten gibt es in Deutschland?

Vorsorgedokumente

Wenn Sie sich für das Thema Sterbegeld interessieren, dann beschäftigen Sie sich vermutlich auch darüber hinaus mit Ihrem Abschied vom Leben. Vielleicht klären Sie gerade Erbschaftsfragen oder setzen sich mit Patientenverfügungen auseinander. Dabei ist man oft für jede Hilfe dankbar. Mit unseren vorbereiteten Formular-Entwürfen erleichtern wir Ihnen das Hinterlassen von Vollmachten und Verfügungen. Aus einer übersichtlich sortierten Auswahl können Sie sich schnell und einfach herunterladen, was Sie benötigen.

Tipp

Das sagen unsere Kunden 
„Meine Frau und ich haben uns lange mit dem Gedanken rund um den Abschluss einer Sterbegeldversicherung beschäftigt. Bei der Hannoversche fühlten wir uns sehr gut beraten, der Prozess am Telefon war einfach und schnell. Und jetzt haben wir das gute Gefühl, alles richtig gemacht zu haben.“
Wilhelm R., 59 Jahre, Aschaffenburg

Günstige Sterbegeldversicherung online abschließen

Ihre günstige Sterbegeldversicherung können Sie einfach und bequem bei der Hannoversche als Direktversicherer abschließen. Nutzen Sie unseren Tarifrechner und berechnen Sie Ihren monatlichen Beitrag oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir erstellen Ihnen ein persönliches Angebot für Ihre günstige Sterbeversicherung. Sie müssen dafür keine Gesundheitsfragen beantworten und keine Gesundheitserklärung abgeben.

Sterbegeldversicherung – Ihre Fragen, unsere Antworten

Die Höhe des Beitrags hängt von drei Faktoren ab: dem Eintrittsalter, der Höhe der Versicherungs­summe und der Beitragszahldauer. Beiträge können wahlweise bis zu einem Alter von 65 bis maximal 95 Jahren frei vereinbart werden. Je älter der Versicherte, je höher die Versicherungs­summe und je kürzer die Beitragszahldauer, desto höher sind auch die Beiträge für die Sterbegeld­versicherung. Wir empfehlen jedoch die Wahl eines laufenden Beitrags nur bis zum Alter von 75 oder sogar 65 Jahren, da so eine deutliche Ersparnis bei der insgesamt eingezahlten Beitragssumme erzielt wird! Dabei können Sie frei wählen, ob Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchten.

Je schneller Sie uns informieren, desto schneller fließt das Geld aus der Sterbegeld­versicherung. Der Bezugsberechtigte (bzw. der Erbe) sollte der Hannoverschen den Tod des Versicherten also möglichst unverzüglich mitteilen. Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Versicherungsschein im Original
  • Amtliche Sterbeurkunde
  • Ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache
  • Sofern die Versicherungsleistung von einem Erben beansprucht wird: einen Erbschein oder eine andere geeignete Urkunde zum Nachweis des Erbrechts

Liegen dem Versicherer alle Unterlagen vollständig vor, kann die Versicherung zügig, das heißt in der Regel schon innerhalb weniger Tage, ausgezahlt werden.

Das können Sie ganz alleine bestimmen. Wenn der Ehe- oder Lebenspartner als Bezugsberechtigter eingetragen werden soll, können Sie dies ganz bequem schon im Antrag angeben.

Ihren Bezugsberechtigten können Sie jederzeit ändern, indem Sie uns Namen und Geburtsdatum und ggf. die Verbindung zu der Person mitteilen (also zum Beispiel Tochter, Patenkind oder ein Freund).

Wir leisten nur in den wenigsten Fällen nicht – etwa, wenn eine bezugsberechtigte Person den Tod des Versicherten absichtlich herbeigeführt hat. Zudem können Leistungen bei einer Verletzung von Vertragspflichten oder einem Fehlverhalten im Versicherungsfall gekürzt werden. Im Falle eines Suizids der versicherten Person besteht der Leistungsanspruch nach Ablauf einer 3-jährigen Frist.

Nein. Ein entscheidender Vorteil der Sterbegeld­versicherung ist, dass die Leistungen einkommenssteuerfrei sind. Erst wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden und eine anteilige Leistung zum Rückkaufswert erhalten, werden die ausbezahlten Leistungen zu Lebzeiten einkommensteuerpflichtig. Mehr zum Thema Sterbegeld­versicherung & Steuern erfahren Sie in unserem Ratgeber

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