Absichern beim Testsieger

Kreditabsicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung: Franke und Bornberg, Note hervorragend

Bitte beachten Sie, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Kreditabsicherung nur eine Ergänzung zur bestehenden Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist. Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 0511 670 53 400.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Kreditabsicherung?

Schnell erklärt: Mit ihr sichern Sie laufende Kosten im Fall einer Berufsunfähigkeit ab – also zum Beispiel den Immobilienkredit für das Haus oder die Kreditrate für die Finanzierung Ihres Autos. Schließlich stehen Sie in dieser Zeit ohne Einkommen da. Dank des begrenzten Zeitraums und der vergleichsweise niedrigen Rentenhöhe können wir Ihnen den Schutz besonders günstig anbieten. Übrigens: Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es jetzt in drei leistungsstarken Ausprägungen. Für die Kreditabsicherung empfehlen wir unseren Basis-Tarif – den Testsieger zum kleinen Preis.

  • 100 % Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit

    Wir zahlen schon bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 %.

  • Nur Ihr letzter Beruf zählt

    Es geht nicht darum, ob Sie irgendeinen Job übernehmen können.

  • Finanzieller Puffer denkbar

    Mit etwas mehr Rente als Rate können Sie sich einen „Finanz-Airbag“ schaffen.

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Unsere Leistungen im Detail

Die Leistungen unserer Berufsunfähigkeitsversicherung sind vielfältig und optimal auf verschiedene Lebensentwürfe zugeschnitten. Je nachdem welche Leistungen für Sie wichtig sind, können Sie sich zwischen unseren drei leistungsstarken Tarifen Premium, Premium Plus und Premium Exklusiv entscheiden.

Premium
Der Testsieger-Tarif zum kleinen Preis
Premium Plus
Leistet schon bei Arbeitsunfähigkeit - mehr Leistungen und attraktive Extras
Premium Exklusiv
Unser umfassendster Schutz für jeden Bedarf

Abgesichert, sobald der Antrag bei uns eingegangen ist. Bis zum tatsächlichen Versicherungsbeginn gelten dann die Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass wir eine BU-Rente – bis zu maximal 1.000 Euro im Monat – auch dann zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit noch vor dem Versicherungsbeginn aufgrund eines Unfalls erfolgt.

Da gibt es keine Diskussion: Selbst wenn es der Gesundheitszustand theoretisch zulässt in einem anderen Beruf zu arbeiten, leisten wir trotzdem. Im Leistungsfall verzichten wir auf die Prüfung, ob einer anderen Tätigkeit nachgegangen werden kann.

Egal ob Urlaub, Arbeit oder Freizeit: Passiert etwas, das zur Berufsunfähigkeit führt, leisten wir unabhängig davon, wo es zugestoßen ist.

Wer gepflegt wird, kann nicht arbeiten. Deshalb sind wir da: Wer nachweislich voraussichtlich ununterbrochen 6 Monate pflegebedürftig ist und deswegen täglich gepflegt werden muss, erhält die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Bei Verlust der Sehfähigkeit, Sprechfähigkeit oder Hörfähigkeit zahlen wir über 18 Monate eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

Von Anfang an werden Überschüsse, die wir erwirtschaften, unmittelbar gutgeschrieben. Denn die Beiträge werden grundsätzlich so kalkuliert, dass auch bei einem schlechten Verlauf die versicherten Leistungen erbracht werden können. Eine Ursache für Überschüsse ist z.B., wenn die Hannoversche kostengünstiger arbeitet als veranschlagt. Diese Überschussanteile werden gleich von dem Tarifbeitrag abgezogen. So zahlen unsere Versicherungs­nehmer anstatt des Tarifbeitrags den geringeren Zahlbeitrag.

Im Leistungsfall sorgt die Überschussbeteiligung dafür, dass die Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich erhöht wird, je nachdem, ob in dem jeweiligen Jahr Überschüsse erwirtschaftet wurden oder nicht.

Wir sind da, auch wenn es finanziell vielleicht mal eng wird: Dann kann der Vertrag vollständig oder teilweise beitragsfrei gestellt oder eine zinslose Stundung oder Teilstundung für die Dauer von insgesamt bis zu 36 Monaten beantragt werden. Gemeinsam finden wir die beste Lösung!

Eine Berufsunfähigkeit zu prognostizieren, kann manchmal schwierig sein. Deshalb leisten wir auch noch rückwirkend. Die Leistungen werden ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt, auch wenn eine ärztliche Prognose innerhalb der ersten 6 Monate nicht möglich war.

Erhöht sich die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung, kann die Laufzeit des Vertrags verlängert werden.

Es besteht die Möglichkeit der Erhöhung der Rente entweder alle 5 Jahre oder zu bestimmten Ereignissen ohne Risikoprüfung wie z. B.:

  • Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Vollzeitstudiums
  • bei Abschluss eines Studiums, einer Berufsausbildung sowie Promotion und Meisterprüfung
  • bei Eintritt in die Selbstständigkeit mit notwendiger Kammerzugehörigkeit oder mit einem kammerzertifizierten Ausbildungsberuf
  • bei Erhöhung des monatlichen Bruttoeinkommens um mindestens 10 %
  • bei Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie
  • bei Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft
  • bei Geburt oder Adoption eines Kindes
  • bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • bei Tod oder Pflegebedürftigkeit des erwerbstätigen Ehegatten oder Lebenspartners

Beabsichtigen wir den Leistungsantrag abzulehnen, so kann diese Entscheidung von Verbraucherzentralen oder Versicherungsberatern überprüft werden. Wir beteiligen uns an den dadurch entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 500 Euro.

Die Berufsunfähigkeitsrente deckt vieles ab. In schwierigen Zeiten braucht es aber manchmal ein entscheidendes „Mehr“ an Leistungen. Wir leisten deshalb tatkräftige Unterstützung.

Wiedereingliederungshilfe
Stellen wir im Rahmen der Nachprüfung die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ein, zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten (insgesamt maximal 15.000 Euro).

Schulungshilfe bei Wiedereingliederung  
Sind die Voraussetzungen der Wiedereingliederungshilfe erfüllt, besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Schulungshilfe in Anspruch zu nehmen, um sich den veränderten Arbeitsbedingungen anzupassen. Die Schulungshilfe bei Wiedereingliederung ersetzt die entstehenden Kosten einer abgeschlossenen Schulungsmaßnahme bis 3.000 Euro.  

Umschulungshilfe  
Wird nach anerkannter Berufsunfähigkeit eine Umschulungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit oder einen anderen staatlich anerkannten Träger erfolgreich abgeschlossen, bei der aus arbeitsmarktbezogener Sicht die begründete Aussicht besteht, dass die Aufnahme einer Berufstätigkeit dadurch früher erfolgen kann, zahlen wir auf Antrag eine einmalige pauschale Umschulungshilfe in Höhe von 1.500 Euro.  

Rehabilitationshilfe  
Wir beteiligen uns an den Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit in Höhe von 6 Monatsrenten (maximal 6.000 Euro).

Ein Unfall kann alles ändern – und das in Bruchteilen von Sekunden. Wenn das passiert, wird am Anfang besonders viel Unterstützung benötigt. Im Falle einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit zahlen wir eine zusätzliche Soforthilfe in Höhe von 6 Monatsrenten – ergänzend zur Berufsunfähigkeitsrente.

Schüler können bei Beginn einer Berufsausbildung, einer beruflichen Tätigkeit oder eines Studiums
die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung neu vornehmen lassen.

Vollzeitstudenten können nach ihrem Studium bei erstmaliger Aufnahme einer Berufstätigkeit innerhalb der ersten 12 Monate eine neue Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung vornehmen lassen.

Bei einem Berufswechsel können versicherte Berufstätige die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung neu vornehmen lassen, sofern der Vertrag maximal 10 Jahre besteht und sie noch keine 40 Jahre alt sind.

Bei besserer Einstufung kann sich der monatliche Zahlbeitrag verringern.

Falls das Unternehmen umorganisiert werden muss, damit die versicherte Person wieder berufstätig sein kann, können Kosten entstehen. Wir beteiligen uns einmalig an den Kosten, die zur Umorganisation des Betriebs notwendig sind, in Höhe von bis zu 20 Monatsrenten (maximal 30.000 Euro).

Versicherte haben bei einer Berufsunfähigkeit, die sie daran hindert in ihrem bisherigen Beruf in Vollzeit zu arbeiten, auch Anspruch auf Leistungen, wenn sie in Teilzeit weiterarbeiten können.

Wir zahlen eine Leistung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für maximal 24 Monate, bei einer Krankschreibung von 6 Monaten. Die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit können bereits nach Ablauf von 3 Monaten zusammenhängender Krankschreibung fällig werden, wenn die Krankschreibung für weitere 3 Monate ausgestellt wird.

Bei der Diagnose Krebs oder bei Einschränkungen der Herz- oder Lungenfunktion leisten wir eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.

Ein Rollstuhl erfordert besondere Hilfe oder eine Umgestaltung innerhalb der eigenen vier Wände. Wenn Rollstuhlbedarf nach den Bedingungen vorliegt, fließt eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.

Dieser Baustein denkt „in die Zukunft“ und sichert das garantierte Angebot der Aufnahme in unsere Risiko­le­bens­versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Bei Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Bau oder Erwerb einer selbst bewohnten und darlehensfinanzierten Immobilie kann ohne erneute Gesundheitsprüfung einmalig der Abschluss einer Risikolebensversicherung bis zu einer Versicherungssumme von maximal 500.000 Euro beantragt werden. Es gilt der bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gültige Gesundheitszustand.

Eine wichtige Zusatzoption: Dynamik zum Inflationsausgleich

Durch die Inflation steigen Preise für Güter und Dienstleistungen immer weiter an. Dadurch erhöhen sich die monatlichen Ausgaben. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt die Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung, um gestiegene Kosten im Fall der Fälle durch die BU-Rente auszugleichen. Die Dynamikoptionen können Sie in allen drei BU-Tarifen einschließen und den Prozentsatz für die Erhöhung individuell vereinbaren. Damit steht im Falle der BU trotz Inflation mehr monatliche Rente zur Verfügung.

Beitragsdynamik

Der Versicherungsbeitrag und die versicherte Rente steigen damit jedes Jahr um wahlweise 1-5 %, ganz ohne weitere Gesundheitsprüfung. Diese Erhöhung kann während der Laufzeit flexibel ausgesetzt werden. 

Leistungsdynamik

Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufs- bzw. arbeitsunfähig wird, erhöhen wir die Rente jährlich um wahlweise 1-3 % (bezogen auf die Vorjahresrente). So decken wir den steigenden Rentenbedarf bis zum Versicherungsende automatisch ab.

Informationen & Details zum Download

Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Kreditabsicherung?

Manchmal braucht man einen Kredit. Zum Beispiel beim Bau einer Immobilie, beim Kauf eines Autos oder als Anschubfinanzierung bei der Unternehmensgründung. Die danach für eine gewisse Zeit anfallenden, monatlichen Raten lassen sich aber nur dann bedienen, wenn man jeden Monat arbeitet. Fällt die Arbeitskraft weg, fließt je nach eigener Absicherung vielleicht Krankentagegeld oder Rente aus einer schon früher abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Das deckt aber nur die sonstigen Fixkosten – die noch dazu anfallenden Kreditkosten sind davon nicht gesichert.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten, Azubis, Junge Erwachsene Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten, Azubis, Junge Erwachsene

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Kreditnehmer sorgen Sie dafür, dass auch diese monatlichen Raten sicher bezahlt werden. Ihr Vorteil: Durch die geringe Laufzeit (bis zum Ablauf des Kredits) und die insgesamt geringere Rentensumme sinkt auch Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag. Ihre Investition ist geschützt – und die Kosten halten sich im Rahmen!

Welche Laufzeit und Höhe sind ideal?

Das richtet sich ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Grundsätzlich sollten die monatlichen Belastungen gedeckt sein, die zum Beispiel durch den Immobilienkredit oder Kauf des Autos entstehen. Wer will, rechnet noch einen zusätzlichen Puffer ein, um im Fall des Falles automatisch noch etwas mehr Geld zur freien Verfügung zu haben.

Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Kredite sollte sich an der Laufzeit der Belastung orientieren – also entsprechend dann enden, wenn Zins und Tilgung des Kredits bedient sind. Und wer möchte, sichert sich für einen etwas höheren, monatlichen Beitrag ganz einfach länger ab.

Bitte denken Sie daran, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Kreditabsicherung alleine nicht ausreicht, um Sie gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft abzusichern. Als Faustformel gilt: Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte 60% Ihres Brutto- beziehungsweise 75% Ihres Nettoeinkommens absichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung – Ihre Fragen, unsere Antworten

Ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht für Sie schon dann, wenn Sie eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert bekommen.

Wir zahlen die Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, falls der Arzt in den ersten 6 Monaten keine klare Prognose abgeben konnte. Einzige Bedingung: Die Berufsunfähigkeit bestand durchgehend bereits die vorherigen sechs Monate, und dieser Zustand dauert an.

Übrigens: Wenn wir einem Leistungsantrag einmal nicht zustimmen sollten, können Sie unsere Auffassung von unabhängigen Verbraucherschützern prüfen lassen. Wir beteiligen uns dann sogar mit bis zu 75 Prozent an den Kosten (maximal bis 500 Euro).

Die Entscheidung, ob und wann Sie berufsunfähig sind, können Sie von einem Arzt Ihrer Wahl treffen lassen. Der Nachweis wird von uns entsprechend geprüft und ggf. um weitere Gutachten ergänzt.

Nichts, Sie müssen uns über einen Berufswechsel auch nicht informieren. Versichert ist immer automatisch Ihr gegenwärtiger Beruf.

Die Dauer unserer Leistungen hängt davon ab, wie lange Sie berufsunfähig sind (auch zeitweise). Wir zahlen maximal bis zu Ihrem Vertragsende.

Berufsunfähigkeitsversicherung zur Kreditabsicherung abschließen

Ihre günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zur Kreditabsicherung können Sie einfach und bequem bei der Hannoversche abschließen. Nutzen Sie unseren Tarifrechner und berechnen Sie Ihren monatlichen Beitrag oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir erstellen Ihnen ein persönliches Angebot für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zur Kreditabsicherung.

Sind noch Fragen offen?

Interessante Informationen zur Produkt- und Tarifauswahl und Wissenswertes vor dem Vertragsabschluss finden Sie in unseren Ratgebern zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

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