Jetzt noch leistungsfähiger & günstiger für Selbstständige & Freiberufler

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Berufsunfähigkeitsversicherung: Stiftung Warentest Note "SEHR GUT"

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige & Freiberufler?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Selbstständige und Freiberufler hilft Ihnen, die finanzielle Versorgungslücke zu schließen und Ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn Sie über einen längeren Zeitraum erkrankt sind und nicht mehr arbeiten können. Sie ist für Selbstständige und Freiberufler eine der wichtigsten Versicherungen zur Absicherung ihrer Arbeitskraft, denn die meisten Selbstständigen und Freiberufler erhalten bei Berufsunfähigkeit keine Erwerbsminderungsrente vom Staat, im Gegensatz zu vielen Angestellten.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler ist aus folgenden Gründen sinnvoll:

  • Die BU für Selbstständige und Freiberufler ist eine der wichtigsten Basisabsicherungen.
  • Sie leistet monatliche Rentenzahlungen, falls Sie wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können.
  • Besonders wichtig ist diese Absicherung für Selbstständige und Freiberufler, weil die meisten von ihnen nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert sind. Ein Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht dann nicht.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wozu dient sie?

Können Berufstätige bedingt durch eine Krankheit oder Verletzung Ihrer Arbeit dauerhaft nicht nachgehen, bahnen sich im schlimmsten Fall existenzbedrohende Einkommenseinbußen an. Diese Gefahr ist gar nicht so weit weg, wie Sie vielleicht denken: Jeder vierte Berufstätige wird durchschnittlich im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Denn als Ursache Nummer 1 gelten heute Nervenerkrankungen, wie z.B. Burnout oder Depression – und die können jede Berufssparte treffen.

Tritt die Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung an Selbstständige und Freiberufler eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. Zugleich muss der Betroffene seine Versicherungsbeiträge nicht mehr weiterzahlen. So sichern Sie Ihren Lebensunterhalt und schützen zum Beispiel auch Ihre Familie vor finanziellen Schwierigkeiten.

Beste Leistungen: Auszeichnung „SEHR GUT“ von Stiftung Warentest

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoversche bietet Ihnen in drei unterschiedlichen Tarifen ausgezeichnete Leistungen. Schon ab einer Berufsunfähigkeit von nur 50 % erbringen wir die volle Leistung. Im Test überzeugen unsere Tarife auf voller Linie. Bereits mehrfach hat die Stiftung Warentest (Finanztest) unsere Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Testurteil SEHR GUT ausgezeichnet. Im aktuellen Berufsunfähigkeitsvergleich 2024 (Heft 05.2024) wurden 67 Angebote getestet. Das Ergebnis: Unsere drei Berufsunfähigkeitstarife wurden mit „SEHR GUT“ (0,9) ausgezeichnet! Damit gehört die Hannoversche zu den fünf besten Anbietern im Test.

Auch die unabhängige Ratingagentur Franke & Bornberg bescheinigt unseren drei neuen BU-Tarifen mit der Bestnote hervorragend ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Mehr darüber, wie die BU für Architekten und Ingenieure in verschiedenen Tests abschneidet, finden Sie in unserem Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung Test.

  • Drei leistungsstarke Tarife

    Wählen Sie aus unseren drei Tarifen Premium, Premium Plus und Premium Exklusiv die Leistungen, die am besten zu Ihrer Lebenssituation passen.

  • Anonyme Gesundheitsprüfung

    Sind Sie unsicher, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie trotz bestehender Vorerkrankungen infrage kommt? Nutzen Sie unseren Berufsunfähigkeitsversicherung-Rechner für einen komplett anonymen Gesundheitscheck – ganz unverbindlich und natürlich kostenfrei. Ihre persönlichen Daten müssen Sie erst nach der Online-Bestätigung, ob und wie wir Sie versichern, eingeben.

  • Persönliche Beratung

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler und Selbstständige sollte individuell an Ihre Situation angepasst werden. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie zu Ihrer idealen Absicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Stiftung Warentest Note "SEHR GUT" Berufsunfähigkeitsversicherung: Stiftung Warentest Note "SEHR GUT"
Leistungsupdate: Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung ist jetzt noch besser
  • Erhöhter Schutz ab Antragseingang: Wir haben den vorläufigen Versicherungsschutz auf 1.500 Euro angehoben und sichern Sie so besser ab, falls Sie durch einen Unfall zwischen Antragsstellung und Versicherungsbeginn berufsunfähig werden.
  • Verbesserte Beitragsdynamik: Durch flexiblere Dynamik-Optionen bieten wir die Möglichkeit, die Rentenhöhe während der Vertragslaufzeit deutlich zu steigern. Das gibt Ihnen die Sicherheit, Kostensteigerungen durch höhere Preise und einen mit der Zeit steigenden Lebensstandard besser abfedern zu können.
  • NEU: Krisen-Airbag im Tarif Premium-Exklusiv: Beim Tod naher Angehöriger zahlen wir bis zu 2.000 Euro für eine Therapie, um bei der Trauerbewältigung zu unterstützen.

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige im Vergleich

Unsere drei leistungsstarken Tarife ermöglichen eine optimal auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Ihnen am wichtigsten sind.

Premium
Der Testsieger-Tarif zum kleinen Preis
Premium Plus
Leistet schon bei Arbeitsunfähigkeit - mehr Leistungen und attraktive Extras
Premium Exklusiv
Unser umfassendster Schutz für jeden Bedarf

Abgesichert, sobald der Antrag bei uns eingegangen ist. Bis zum tatsächlichen Versicherungsbeginn gelten dann die Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass wir eine BU-Rente – bis zu maximal 1.500 Euro im Monat – auch dann zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit noch vor dem Versicherungsbeginn aufgrund eines Unfalls erfolgt.

Wir sind da, auch wenn es finanziell vielleicht mal eng wird: Dann kann der Vertrag vollständig oder teilweise beitragsfrei gestellt oder eine zinslose Stundung oder Teilstundung der Zahlung für die Dauer von insgesamt bis zu 36 Monaten beantragt werden. Gemeinsam finden wir die beste Lösung!

Von Anfang an werden Überschüsse, die wir erwirtschaften, unmittelbar gutgeschrieben. Denn die Beiträge werden grundsätzlich so kalkuliert, dass auch bei einem schlechten Verlauf die versicherten Leistungen erbracht werden können. Eine Ursache für Überschüsse ist z.B., wenn die Hannoversche kostengünstiger arbeitet als veranschlagt. Diese Überschussanteile werden gleich von dem Tarifbeitrag abgezogen. So zahlen unsere Versicherungs­nehmer anstatt des Tarifbeitrags den geringeren Zahlbeitrag.

Im Leistungsfall sorgt die Überschussbeteiligung dafür, dass die Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich erhöht wird, je nachdem, ob in dem jeweiligen Jahr Überschüsse erwirtschaftet wurden oder nicht.

Erhöht sich die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung, kann die Laufzeit des Vertrags verlängert werden.

Egal ob Urlaub, Arbeit oder Freizeit: Passiert etwas, das zur Berufsunfähigkeit führt, leisten wir unabhängig davon, wo es zugestoßen ist.

Da gibt es keine Diskussion: Selbst wenn es der Gesundheitszustand theoretisch zulässt in einem anderen Beruf zu arbeiten, leisten wir trotzdem. Im Leistungsfall verzichten wir auf die abstrakte Verweisung und die Prüfung, ob einer anderen Tätigkeit nachgegangen werden kann.

Eine Berufsunfähigkeit zu prognostizieren, kann manchmal schwierig sein. Deshalb leisten wir auch noch rückwirkend. Die Leistungen werden ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt, auch wenn eine ärztliche Prognose innerhalb der ersten 6 Monate nicht möglich war.

Es besteht die Möglichkeit der Erhöhung der Rente entweder alle 5 Jahre oder zu bestimmten Ereignissen ohne Risikoprüfung wie z. B.:

  • Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Vollzeitstudiums
  • bei Abschluss eines Studiums, einer Berufsausbildung sowie Promotion und Meisterprüfung
  • bei Eintritt in die Selbstständigkeit mit notwendiger Kammerzugehörigkeit oder mit einem kammerzertifizierten Ausbildungsberuf
  • bei Erhöhung des monatlichen Bruttoeinkommens um mindestens 10 %
  • bei Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie
  • bei Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft
  • bei Geburt oder Adoption eines Kindes
  • bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • bei Tod oder Pflegebedürftigkeit des erwerbstätigen Ehegatten oder Lebenspartners

Zusätzlich zur Nachversicherungsgarantie kann bei entsprechendem Gehaltssprung die jährliche Rente bis max. 72.000 Euro erhöht werden.

Wer gepflegt wird, kann nicht arbeiten. Deshalb sind wir da: Wer nachweislich voraussichtlich ununterbrochen 6 Monate pflegebedürftig ist und deswegen täglich gepflegt werden muss, erhält die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Bei Verlust der Sehfähigkeit, Sprechfähigkeit oder Hörfähigkeit zahlen wir über 18 Monate eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

Beabsichtigen wir den Leistungsantrag abzulehnen, so kann diese Entscheidung von Verbraucherzentralen oder Versicherungsberatern überprüft werden. Wir beteiligen uns an den dadurch entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 500 Euro.

Die Berufsunfähigkeitsrente deckt vieles ab. In schwierigen Zeiten braucht es aber manchmal ein entscheidendes „Mehr“ an Leistungen. Wir leisten deshalb tatkräftige Unterstützung.

Wiedereingliederungshilfe
Stellen wir im Rahmen der Nachprüfung die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ein, zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten (insgesamt maximal 15.000 Euro).

Schulungshilfe bei Wiedereingliederung  
Sind die Voraussetzungen der Wiedereingliederungshilfe erfüllt, besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Schulungshilfe in Anspruch zu nehmen, um sich den veränderten Arbeitsbedingungen anzupassen. Die Schulungshilfe bei Wiedereingliederung ersetzt die entstehenden Kosten einer abgeschlossenen Schulungsmaßnahme bis 3.000 Euro.  

Umschulungshilfe  
Wird nach anerkannter Berufsunfähigkeit eine Umschulungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit oder einen anderen staatlich anerkannten Träger erfolgreich abgeschlossen, bei der aus arbeitsmarktbezogener Sicht die begründete Aussicht besteht, dass die Aufnahme einer Berufstätigkeit dadurch früher erfolgen kann, zahlen wir auf Antrag eine einmalige pauschale Umschulungshilfe in Höhe von 1.500 Euro.  

Rehabilitationshilfe  
Wir beteiligen uns an den Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit in Höhe von 6 Monatsrenten (maximal 6.000 Euro).

Ein Unfall kann alles ändern – und das in Bruchteilen von Sekunden. Wenn das passiert, wird am Anfang besonders viel Unterstützung benötigt. Im Falle einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit zahlen wir eine zusätzliche Soforthilfe in Höhe von 6 Monatsrenten – ergänzend zur Berufsunfähigkeitsrente.

Falls das Unternehmen umorganisiert werden muss, damit die versicherte Person wieder berufstätig sein kann, können Kosten entstehen. Wir beteiligen uns einmalig an den Kosten, die zur Umorganisation des Betriebs notwendig sind, in Höhe von bis zu 20 Monatsrenten (maximal 30.000 Euro).

Versicherte haben bei einer Berufsunfähigkeit, die sie daran hindert in ihrem bisherigen Beruf in Vollzeit zu arbeiten, auch Anspruch auf Leistungen, wenn sie in Teilzeit weiterarbeiten können.

Je nach Art und Schwere von Vorerkrankungen vereinbaren wir in einigen Fällen Ausschlussklauseln für bestimmte medizinische Diagnosen. Wir bieten Ihnen dann an, eine Prüfoption mit uns zu vereinbaren: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand soweit verbessert hat, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, entfernen wir die Ausschlussklausel wieder aus Ihrem Vertrag.

Schüler können bei Beginn einer Berufsausbildung, einer beruflichen Tätigkeit oder eines Studiums
die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung neu vornehmen lassen.

Vollzeitstudenten können nach ihrem Studium bei erstmaliger Aufnahme einer Berufstätigkeit innerhalb der ersten 12 Monate eine neue Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung vornehmen lassen.

Bei einem Berufswechsel können versicherte Berufstätige die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung neu vornehmen lassen, sofern der Vertrag maximal 10 Jahre besteht und sie noch keine 40 Jahre alt sind.

Bei besserer Einstufung kann sich der monatliche Zahlbeitrag verringern.

Wir zahlen eine Leistung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für maximal 24 Monate, bei einer Krankschreibung von 6 Monaten. Die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit können bereits nach Ablauf von 3 Monaten zusammenhängender Krankschreibung fällig werden, wenn die Krankschreibung für weitere 3 Monate ausgestellt wird.

Mit dem Krisen-Airbag leisten wir bis zu 2.000 Euro als Hilfe zur Trauerbewältigung beim Erleiden einer Lebenskrise aufgrund des Todes einer nahestehenden Person.

Bei der Diagnose Krebs oder bei Einschränkungen der Herz- oder Lungenfunktion leisten wir eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.

Ein Rollstuhl erfordert besondere Hilfe oder eine Umgestaltung innerhalb der eigenen vier Wände. Wenn Rollstuhlbedarf nach den Bedingungen vorliegt, fließt eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.

Dieser Baustein denkt „in die Zukunft“ und sichert das garantierte Angebot der Aufnahme in unsere Risiko­le­bens­versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Bei Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Bau oder Erwerb einer selbst bewohnten und darlehensfinanzierten Immobilie kann ohne erneute Gesundheitsprüfung einmalig der Abschluss einer Risikolebensversicherung bis zu einer Versicherungssumme von maximal 500.000 Euro beantragt werden. Es gilt der bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gültige Gesundheitszustand.

Eine wichtige Zusatzoption: Dynamik zum Inflationsausgleich

Durch die Inflation steigen Preise für Güter und Dienstleistungen immer weiter an. Dadurch erhöhen sich die monatlichen Ausgaben. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt die Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung, um gestiegene Kosten im Fall der Fälle durch die BU-Rente auszugleichen. Die Dynamikoptionen können Sie in allen drei BU-Tarifen einschließen und den Prozentsatz für die Erhöhung individuell vereinbaren. Damit steht im Falle der BU trotz Inflation mehr monatliche Rente zur Verfügung.

Beitragsdynamik: Absicherung gegen Inflation vor dem Leistungsfall

Durch eine jährliche Anpassung des Beitrags um einen Prozentsatz zwischen 1 % und 5 % erhöht sich Ihre versicherte Rente jährlich. Die Höhe der Beitragsdynamik können Sie bei Abschluss des Vertrages wählen. Die jährliche Erhöhung kann während der Laufzeit flexibel ausgesetzt werden.

Leistungsdynamik: Ihr Rentenzuwachs im Leistungsfall

Wenn Sie während der Versicherungsdauer berufs- bzw. arbeitsunfähig werden, erhöhen wir die Rente jährlich um wahlweise 1 % bis 3 % (bezogen auf die Vorjahresrente). So decken wir den steigenden Rentenbedarf bis zum Versicherungsende automatisch ab.

Worauf Sie beim Abschluss einer BU für Selbstständige und Freiberufler achten sollten

Damit Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung die optimale Absicherung bietet, sollten Sie diese individuell auf Ihre Selbstständigkeit und Ihre persönliche Lebenssituation abstimmen. Die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige spielen dabei zwar eine Rolle, sollten jedoch nicht das ausschlaggebende Kriterium sein. Achten Sie beim Abschluss eines Versicherungsvertrags vor allem auf diese Aspekte und Klauseln:

  • Umorganisationshilfe: Die Berufsunfähigkeit lässt sich manchmal abwenden, indem Sie Ihren Betrieb anders organisieren. Beispiele wären ein behindertengerechter Umbau des Arbeitsplatzes oder organisatorische Änderungen durch das Delegieren von Aufgaben. In den Versicherungsbedingungen sollten klare Regelungen dafür getroffen werden, wann eine Umorganisation als zumutbar gilt. Falls eine Umorganisation erforderlich ist, zahlen gute Versicherer eine einmalige Umorganisationshilfe, um die dafür anfallenden Kosten zu decken.
  • Dynamik: Mit einer Beitragsdynamik erhöht sich die garantierte Leistung ohne neue Gesundheitsprüfung, um steigende Lebenshaltungskosten decken zu können. Eine Leistungsdynamik passt Ihre Rente auch dann noch an die Inflation an, wenn Sie sie bereits beziehen. Lassen Sie diese Möglichkeiten in Ihren Vertrag aufnehmen.
  • Abstrakte Verweisung: Gute Versicherer verzichten in ihren Versicherungsbedingungen auf die abstrakte Verweisung. Tritt bei Selbstständigen die Berufsunfähigkeit ein, darf der Versicherer sie dann nicht an irgendeinen anderen Beruf verweisen, den sie theoretisch noch ausüben könnten.
  • Nachversicherungsgarantie: Ändern sich die Lebensumstände, sollten Versicherte die Höhe der Rente nachträglich anpassen können. Dafür sollte keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein.
  • Gesundheitsprüfung: Die wahrheitsgemäße Beantwortung von Gesundheitsfragen ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Fragen zu früheren ärztlichen Behandlungen und Krankenhausaufenthalten sollten sich möglichst nur auf Zeiträume von fünf bzw. zehn Jahren beziehen.
  • Bedingungen für die Leistungserbringung: Prüfen Sie, welche Voraussetzungen an die Erbringung von Leistungen geknüpft sind. Gute Versicherer verkürzen den Prognosezeitraum auf sechs Monate und zahlen somit bereits 100 % BU-Rente, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten bestätigt. Achten Sie auf eine vorhandene Klausel zu Wartezeiten, die die Auszahlung der Rente verzögern können. Wichtig ist außerdem, ob eine Möglichkeit der rückwirkenden Leistung besteht.
Tipp

Als Selbstständiger sollten Sie auch für Ihre Familie gut vorsorgen. Ein guter Todesfallschutz in Form einer günstigen Risikolebensversicherung ist entscheidend, um den Einkommensverlust im Falle des Todes abzufedern. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sichern Sie Ihren Kindern schon heute die günstigen Beiträge von morgen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: Kosten & Beitragshöhe

Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler beeinflussen. Die Versicherer kalkulieren etwa mit diesen Kriterien:

Berufsunfähigkeitsversicherung: Beruf Berufsunfähigkeitsversicherung: Beruf

Beruf
Je höher der Anteil an körperlicher Arbeit bei Ihrer Tätigkeit ist, desto höher ist das Risiko, berufsunfähig zu werden. Deshalb beeinflusst ein risikoreicher Beruf den Beitrag.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Eintrittsalter Berufsunfähigkeitsversicherung: Eintrittsalter

Eintrittsalter
In jungen Jahren sind Sie statistisch gesehen noch fit und gesund. Entsprechend ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit geringer. Je früher Sie die BU für Selbstständige abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Es lohnt sich deshalb, frühzeitig an eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten und Auszubildende zu denken.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheit Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheit

Gesundheit
Mithilfe von umfangreichen Gesundheitsfragen klärt der Versicherer ab, ob relevante Vorerkrankungen oder Krankenhausaufenthalte vorliegen. Sind solche vorhanden, kann sich dies auf den Beitrag auswirken, weil das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen höher ist. Alternativ zum Risikozuschlag sind Ausschlussklauseln für die betreffende Erkrankung oder sogar die Ablehnung des ganzen Antrags möglich.

Berufsunfähigkeit: Hobbys Berufsunfähigkeit: Hobbys

Hobbys
Bestimmte risikoreiche Sportarten wie Tiefseetauchen, Paragliding oder Fallschirmspringen müssen Sie angeben. Diese können zu Risikozuschlägen auf die Versicherungsprämie führen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsdauer Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsdauer

Versicherungsdauer
Die Dauer der Versicherungslaufzeit wirkt sich ebenfalls auf die Prämie aus, insbesondere wenn diese bis zum 67. Lebensjahr reichen soll. Dennoch sollten Sie an dieser Stelle keinesfalls Abstriche machen und die volle Dauer bis zum Renteneintritt wählen.

Berufsunfähigkeit: Rentenhöhe Berufsunfähigkeit: Rentenhöhe

Rentenhöhe
Natürlich wirkt sich auch die gewünschte Rentenhöhe auf die Beitragshöhe aus. Je besser Sie später abgesichert sein möchten, desto höher ist der Beitrag. Bei der Hannoversche können Sie Ihre BU-Lücke berechnen.

Falls der errechnete Beitrag nicht in Ihr Budget passt, können Sie diesen mit verschiedenen Maßnahmen beeinflussen:

  • Sie können auf die Wahl eines Tarifes mit Zusatzleistungen verzichten, um die Prämie zu senken. Denn auch im Premium-Tarif der Hannoversche sind Sie bereits hervorragend abgesichert, aber zu einem besonders günstigen Preis.
  • Alternativ setzen Sie zunächst die Rentenhöhe niedriger an. Dank der im Tarif enthaltenen Nachversicherungsgarantie erhöhen Sie diese einfach später.
  • Auch über eine kürzere Laufzeit lässt sich der Beitrag positiv beeinflussen. Dies ist jedoch angesichts der im Alter entstehenden Versorgungslücke nicht empfehlenswert.
Die Versicherungsexperten der Hannoversche beraten Sie gerne zu den Leistungen und Ihrer optimalen Absicherung.
Tipp

Neben der Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ist für Selbstständige auch die private Vorsorge für das Alter besonders wichtig. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge sowie die optimalen Versicherungen für Selbstständige & Freiberufler.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: Nehmen Sie Ihre Absicherung selbst in die Hand

Die staatliche Absicherung ist für Selbstständige unzureichend. Gegen die größte Gefahr, den Verlust Ihrer Arbeitskraft, können Sie sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler und Selbstständige unkompliziert versichern. Je früher Sie dies tun, desto günstiger fallen im Regelfall die Beiträge aus. Es lohnt sich deshalb, sich frühzeitig mit der eigenen Versorgungslücke im Falle der Berufsunfähigkeit als Selbstständiger auseinanderzusetzen und vorzusorgen. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihnen vielfältige Leistungen und Vorteile für den Leistungsfall:

  • zuverlässige Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, auch rückwirkend

  • keine Verpflichtung zur Ausübung eines anderen Berufs (Verzicht auf abstrakte Verweisung)

  • Leistung bei Verlust von Grundfähigkeiten oder bei Pflegebedürftigkeit

  • umfangreiche Nachversicherungsgarantie

  • Leistung auch bei länger andauernder Krankschreibung

  • umfangreiche Kapitalhilfen zur Rehabilitation und Rückkehr ins Berufsleben

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler – Ihre Fragen, unsere Antworten

Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung als Selbstständiger oder Freiberufler komfortabel online abschließen. Dies nimmt nur wenige Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Alternativ wenden Sie sich an unsere Expertinnen und Experten und lassen sich individuell beraten.

Sofern Sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, besteht für Sie im Falle der Berufsunfähigkeit von staatlicher Seite kein Unterstützungsangebot. Sorgen Sie selbst nicht vor, müssen Sie ohne Einkommen von Ihrem Erspartem leben und im schlimmsten Fall Bürgergeld beantragen.

Hier gelten dieselben Regeln wie für Angestellte: Sie sind berufsunfähig, sobald Ihr Arzt Ihnen wenigstens 50 % Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate bestätigt.

Die Versicherungsprämien der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige kann der Versicherungsnehmer bis zu einer begrenzten Höhe als Sonderausgaben in seiner privaten Steuererklärung absetzen.

Sind noch Fragen offen?

Interessante Informationen zur Produkt- und Tarifauswahl und Wissenswertes vor dem Vertragsabschluss finden Sie in unserem Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

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