Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle digitalen Angebote der Hannoversche Lebensversicherung AG (folgend: Hannoversche), VHV-Platz 1, 30177 Hannover, welche unter www.hannoversche.de, www.bav.hannoversche.de und www.hannoversche.at erreichbar sind.

Rechtsgrundlagen

Die Hannoversche unterliegt

  • dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt,
  • sowie der darin referenzierten Norm EN 301 549 (V 3.2.1).

Zur praktischen Umsetzung orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA.

Stand der Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) hat die Hannoversche umfangreiche Initiativen gestartet, um die Barrierefreiheit über ihre digitalen Vertriebswege zu fördern. Die Hannoversche hat bis zum 28. Juni 2025 nahezu alle digitalen Prozesse und damit den Großteil der Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr fristgerecht barrierefrei gestaltet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Eine Ausnahme bilden die Teile der Angebots- und Antragsunterlagen, die im Rahmen eines möglichen Vertragsabschlusses digital (als PDF-Dokument) bereitgestellt werden, da dies aufgrund technischer Gegebenheiten derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 BFSG darstellen würde. Diese sogenannten dynamischen Dokumente umfassen eine Zusammenstellung der Eingaben über den Online-Tarifrechner sowie vorvertragliche Informationen.

Wir arbeiten unter Hochdruck an der Herstellung barrierefreier dynamischer Dokumente. Die technische Umsetzung ist bis spätestens Q2/2026 geplant.

Feedback zur Barrierefreiheit

Wir schätzen Ihre Unterstützung bei der kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit unseres digitalen Angebots für alle Nutzerinnen und Nutzer. Sollten Ihnen Barrieren bei unserem digitalen Angebot auffallen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Ihre Rückmeldungen sind für uns äußerst bedeutend und tragen entscheidend zur Förderung der Inklusion bei. Die Hannoversche steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Ihre Anmerkungen entgegenzunehmen:

E-Mail: zufriedenheit@hannoversche.de

Durchsetzung & Schlichtung

1. Marktüberwachung nach BFSG

Ab dem 28. Juni 2025 überwacht die Einhaltung der BFSG-Vorgaben die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Bis zur formalen Errichtung können Beschwerden oder Hinweise an folgende Übergangsadresse gesendet werden:

MLBF c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Tel. 0391 567 4530 E-Mail MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

2. Versicherungsombudsmann

Unabhängig davon steht Ihnen der Versicherungs­ombudsmann e. V. (Postfach 080632, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de) für außergerichtliche Streitbeilegung offen.

Erstellung & Aktualisierung

Erstellt am 28. Juni 2025, zuletzt aktualisiert am 28. Juni 2025.