Altersvorsorge-Reformgesetz 2027: Was ändert sich?

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor ihrer größten Reform seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002. Der Deutsche Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen – damit soll das Angebot an staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten neu ausgerichtet und erweitert werden.1

Die wichtigsten Punkte des Altersvorsorge-Reformgesetz

  • Ab 2027 startet die neue Produktwelt: Sie umfasst das Standarddepot, das Altersvorsorgedepot sowie Garantieprodukte mit wahlweise 80 % oder 100 % Beitragsgarantie.
  • Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich – fast dreimal so viel wie beim alten Riester-System
  • Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind, erreichbar schon ab 25 Euro Monatsbeitrag
  • Riester-Verträge bleiben geschützt und die bisherigen Vertragskonditionen gelten weiter – ein Wechsel ist freiwillig

 

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Was ist das Altersvorsorge-Reformgesetz?

Das Altersvorsorge-Reformgesetz – offiziell „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge" – ist ein umfassendes Gesetzespaket, das die dritte Säule der Altersvorsorge in Deutschland grundlegend neu aufstellt.

Neben der weiterhin bestehenden Riester-Rente werden im Zuge der Reform neue, flexiblere und kostengünstige Altersvorsorgeprodukte mit höheren Renditechancen eingeführt. Ein zentraler Bestandteil ist die Öffnung der staatlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, sodass Bürgerinnen und Bürger von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren können, etwa durch global gestreute Aktienfonds oder ETFs. Für sicherheitsorientierte Sparer bleiben Garantieprodukte weiterhin möglich.

Welche neuen Altersvorsorgeprodukte kommen 2027?

Das Altersvorsorge-Reformgesetz schafft ab Januar 2027 eine völlig neue Produktwelt. Statt der Riester-Rente mit Garantiepflicht können Sparerinnen und Sparer künftig zwischen vier Produkttypen wählen:

  • einem einfachen und kostengünstigen Standarddepot
  • einem renditeorientierten Altersvorsorgedepot
  • einem Garantieprodukt mit 100 % Beitragsgarantie
  • einem Garantieprodukt mit 80 % Beitragsgarantie

Welches Produkt für wen sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Risikobereitschaft und dem Anlagehorizont ab.

Auch in der Auszahlungsphase wird es zukünftig mehr Flexibilität geben. Zusätzlich zur teilweisen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente, können Kunden einen Auszahlungsplan vereinbaren. Damit bekommen sie eine Rente bis mind. zu ihrem 85. Lebensjahr ausgezahlt.

Produktstruktur nach dem Altersvorsorge Reformgesetz 2027: Produkte ohne Garantie: Das Standarddepot und Altersvorsorgedepot, Produkte mit 100 % und 80 % Beitragsgarantie. Drei Optionen in der Auszahlungsphase.

Altersvorsorgedepot ohne Garantie: Chancen und Risiken

Das Herzstück des Altersvorsorge-Reformgesetzes sind das neue Standarddepot und Altersvorsorgedepot ohne Garantieverpflichtung. Damit entfällt erstmals der bisherige Zwang, dass Anbieter mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren müssen. Diese Regelung hatte bei der Riester-Rente die möglichen Renditen geschmälert.

Im Standarddepot und Altersvorsorgedepot können Sparer in Aktien, Fonds und ETFs investieren und so langfristig von den Renditechancen des Kapitalmarkts profitieren.

Das sollten Sie wissen:

  • Höhere Renditechancen durch Investitionen in global gestreute ETFs, sowie Aktien- und Investmentfonds
  • Kein Garantiezwang – das eingezahlte Kapital ist nicht vor Verlusten geschützt
  • Besonders geeignet für jüngere Sparer mit langem Anlagehorizont
  • Staatliche Förderung bleibt trotz fehlendem Garantiezwang vollständig erhalten

Wer mehr Sicherheit bevorzugt, kann weiterhin Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Kapitalgarantie wählen.

Das neue Standarddepot für die Altersvorsorge

Wer seine Anlageentscheidung einfach halten möchte, findet im Standarddepot eine einfache und transparente Lösung. Alle Anbieter förderfähiger Altersvorsorgeprodukte sind verpflichtet ein Standarddepot anzubieten. 

Besonders wichtig: Die Effektivkosten beim Standarddepot sind gesetzlich auf maximal 1 % pro Jahr begrenzt. Das ist deutlich günstiger als viele aktuelle Riester-Produkte und soll verhindern, dass hohe Abschluss- und Verwaltungskosten die Rendite auffressen. Zum Vergleich: Während die Gesamtkosten der Riester-Versicherungen bei der Hannoversche unter 1 % betragen, liegen sie im Marktdurchschnitt deutlich über 2 % pro Jahr.

Das Standarddepot richtet sich insbesondere an Menschen mit wenig Kapitalmarkterfahrung, die eine kostengünstige und staatlich geförderte Lösung suchen, ohne sich intensiv mit Anlagestrategien auseinandersetzen zu müssen.

Das Produkt bietet eine einfache Auswahl zwischen zwei Fonds:

  • einem chancenorientierten und
  • einem sicherheitsorientierten Fonds

Dadurch werden die Entscheidungsmöglichkeiten bewusst reduziert und die Auswahl für Sparer erleichtert.

Das private Standarddepot

Das private Standarddepot kann von Banken, Neobrokern und Versicherungen angeboten werden. Für alle Anbieter gelten dabei dieselben gesetzlichen Vorgaben. So sind die Effektivkosten auf maximal 1 % pro Jahr begrenzt und das Produkt muss online ohne Beratung abschließbar sein.

Unterschiede zwischen den Anbietern ergeben sich daher vor allem bei den tatsächlichen Kosten, die in vielen Fällen deutlich unter der gesetzlichen Obergrenze von 1% liegen werden, sowie der Auswahl an Fonds und ETFs. Jeder Anbieter wird sowohl einen renditeorientierten als auch einen sicherheitsorientierten Fonds zur Auswahl stellen.

Vor dem Hintergrund der langfristigen Altersvorsorge spielen außerdem Finanzstärke und Verlässlichkeit des Anbieters eine zentrale Rolle.

Das staatliche Standarddepot

Eine weitere Neuerung des Altersvorsorge-Reformgesetzes ist ein staatlich verwaltetes Standarddepot. Es soll allen Förderberechtigten als kostengünstige Alternative zu privaten Angeboten dienen – ähnlich wie in Schweden. Die Bundesregierung kann dafür einen öffentlichen Anbieter per Verordnung bestimmen. Ziel ist es, durch niedrige Kosten den Wettbewerb zu stärken. Die Details werden noch festgelegt. Für Sparerinnen und Sparer bedeutet das, dass es ab 2027 erstmals eine staatliche Option für die geförderte private Altersvorsorge gibt.

Das Altersvorsorgedepot

Beim Altersvorsorgedepot werden die eingezahlten Beiträge in förderfähige Kapitalanlagen wie beispielsweise Fonds und ETFs investiert. Eine gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie besteht dabei nicht, wodurch sich zwar höhere Renditechancen ergeben, gleichzeitig aber auch stärkere Wertschwankungen möglich sind.

Darüber hinaus können Anlegerinnen und Anleger die Zusammensetzung ihres Depots und die Anzahl an ETFs und Aktienfonds im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weitgehend selbst bestimmen. Damit unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot sowohl von klassischen Garantieprodukten als auch vom Standarddepot, bei dem die Anlagestruktur überwiegend vorgegeben ist.

Garantieprodukte

Bei einem Garantieprodukt sichert der Anbieter zu, dass ein festgelegter Anteil der eingezahlten Beiträge und Zulagen bis zum Ende der Ansparphase erhalten bleibt. Dabei können zwei unterschiedliche Garantiestufen vereinbart werden: 100 % oder 80 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen. Zum Beginn der Auszahlungsphase steht somit mindestens der garantierte Betrag zur Verfügung.

100 % Beitragsgarantie

Verträge mit einer Garantiestufe von 100 % gewährleisten den vollständigen Erhalt der eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Ende der Ansparphase. Aufgrund des hohen Garantieumfangs sind die Renditechancen im Vergleich zu Verträgen mit reduzierter Garantiestufe in der Regel geringer.

Die Beitragsgarantie von 100 % eignet sich für Kundinnen und Kunden, die bei ihrer Altersvorsorge besonderen Wert auf Sicherheit und den Erhalt ihres Kapitals legen.

80 % Beitragsgarantie

Bei Verträgen mit einer Garantiestufe von 80 % kann ein größerer Teil des Kapitals in chancenorientierte Anlagen investiert werden als bei Verträgen mit einer Garantiestufe von 100 %. Dies eröffnet höhere Renditechancen, während gleichzeitig 80 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert werden.

Solche Verträge können für Kundinnen und Kunden geeignet sein, die Renditechancen und Sicherheit miteinander verbinden möchten.

 

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Auszahlungsphase

Die Auszahlungsphase im neuen System ist flexibler gestaltet als bei der Riester-Rente und beginnt frühestens mit dem 65. Lebensjahr. Die Wahlmöglichkeiten gelten dabei grundsätzlich für alle vier Produktvarianten.

Kundinnen und Kunden können zwischen zwei Optionen wählen:

  • einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft
  • einer lebenslangen Rente

Unabhängig von dieser Wahl besteht zu Beginn der Auszahlungsphase – wie bereits aus der Riester-Rente bekannt – grundsätzlich die Möglichkeit, bis zu 30 % des angesparten Kapitals als einmalige Teilkapitalauszahlung zu entnehmen. Die restlichen 70 % werden entsprechend der gewählten Auszahlungsoption verrentet.

Auszahlungsplan

Bei einem Auszahlungsplan wird das angesparte Guthaben über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt. Ist dieser Zeitraum beendet, frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres, erfolgen keine weiteren Zahlungen. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Lebenserwartung.

Da immer mehr Menschen ein hohes Alter erreichen, gewinnt dieser Aspekt an Bedeutung. In Deutschland sind rund drei Millionen Menschen 85 Jahre oder älter.2 Zugleich steigt im fortgeschrittenen Alter die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit und damit oft auch der finanzielle Bedarf.

Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits bei der Entscheidung für eine Auszahlungsform zu prüfen, wie die finanzielle Versorgung auch nach dem Ende des Auszahlungsplans sichergestellt werden kann.

Lebenslange Rente

Die lebenslange Rente bietet dagegen eine dauerhafte finanzielle Absicherung. Zwar fallen die monatlichen Zahlungen in der Regel geringer aus als beim Auszahlungsplan, dafür werden sie garantiert bis zum Lebensende gezahlt. Lebenslange Rentenzahlungen können in der privaten Vorsorge ausschließlich von Versicherungsunternehmen garantiert werden.

Neue Grundzulage: Wie hoch ist die Förderung 2027?

Das Altersvorsorge-Reformgesetz vereinfacht die Förderlogik grundlegend. Statt des aus der Riester-Rente bekannten einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags gilt ab 2027 ein klares, beitragsproportionales System: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr Förderung erhalten Sie – transparent und ohne aufwendige Berechnung.

Die neue Grundzulage funktioniert in zwei Stufen und gilt für alle vier Produktvarianten:

  • Bis 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr: Sie erhalten 50 Cent pro gespartem Euro vom Staat, also bis zu 180 Euro Zulage.
  • Von 361 bis 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr: Für jeden weiteren Euro gibt es 25 Cent vom Staat, also bis zu 360 Euro zusätzliche Zulage.
  • Maximale Grundzulage: Damit ergibt sich eine maximale Jahresförderung von 540 Euro – deutlich mehr als die bisherigen 175 Euro bei der Riester-Rente.
  • Berufseinsteigerbonus: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro extra.
Zulagen nach dem neuen Altersvorsorge Reformgesetz ab 2027. Bis zu 540 Euro Grundzulage abhängig vom Eigenbeitrag, bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und einmalig 200 Euro Berufsufseinsteigerbonus.

Der jährliche Mindestbeitrag für die neuen Altersvorsorgeprodukte beträgt 120 Euro, was einem monatlichen Beitrag von 10 Euro entspricht. Beiträge über 1.800 Euro hinaus bis zu 6.840 Euro jährlich sind zwar möglich und steuerlich absetzbar, erhöhen die Zulage aber nicht weiter.

Die bisherige steuerliche Förderlogik mit Steuerfreiheit in der Ansparphase und nachgelagerter Besteuerung in der Auszahlungsphase bleibt erhalten.

So profitieren Eltern mit Kindern

Familien profitieren durch das Altersvorsorge-Reformgesetz sowohl von der Kinderzulage als auch von der geplanten Frühstart-Rente, als zukünftiges Vorsorgeprodukt für Kinder.

Kinderzulagen im neuen Fördersystem

Ab 2027 erhalten Eltern für jedes Kind eine Zulage von 100 % auf jeden eingezahlten Euro bis zu einem maximalen Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr. Die volle Kinderzulage von 300 Euro ist damit bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro erreichbar. Ob Familien mit der neuen Förderung besser fahren als mit der Riester-Rente, hängt jedoch von ihrer individuellen Situation ab.

Während im neuen System für die maximale Förderung je Kind Einzahlungen bis 300 Euro pro Jahr erforderlich sind, richtet sich der notwendige Mindesteigenbeitrag bei den bisherigen Riester-Konditionen nach dem Einkommen.

Familien mit mehreren Kindern können die volle Riester-Förderung daher – je nach Einkommens- und Familiensituation – oft bereits mit deutlich geringeren Eigenbeiträgen erhalten. Insbesondere für Familien mit niedrigem Einkommen und mehreren Kindern kann die alte Riester-Förderung daher weiterhin die attraktivere Option sein.

Frühstart-Rente – ein neues Vorsorgeprodukt für Kinder

Ergänzend zum Altersvorsorge-Reformgesetz hat die Bundesregierung die Frühstart-Rente auf den Weg gebracht. Sie funktioniert so:

  • Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren erhalten monatlich 10 Euro vom Staat in ein eigenes Altersvorsorgedepot
  • Es ist angedacht, dass das Startkapital nach dem 18. Lebensjahr in ein gefördertes privates Altersvorsorgedepot überführt werden kann
  • Auch wenn Eltern kein Depot eröffnen, fließen die Beiträge in eine kollektive Auffanglösung - kein Kind geht leer aus
  • Der Geburtsjahrgang 2020 ist der erste, der von der Frühstart-Rente profitiert; die Auszahlungen erfolgen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.

Hier erhalten Sie weitere Informationen und wertvolle Tipps rund um die Frühstart-Rente.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Eine der häufigsten Fragen zum Altersvorsorge-Reformgesetz lautet: Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen? Die klare Antwort lautet: Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen vollständigen Bestandsschutz und bleiben weiterhin bestehen.

Konkret bedeutet das für Riester-Sparer:

  • Weiter besparen: Sie können Ihren bestehenden Vertrag weiterhin zu den bisherigen Konditionen fortführen – einschließlich der bisherigen Förderung. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag nach der neuen Förderlogik weiter zu besparen.
  • Kein Neuabschluss ab 2027: Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mit alter Förderlogik mehr abgeschlossen werden.
  • Freiwilliger Wechsel möglich: Sie können freiwillig in die neuen Altersvorsorgeprodukte wechseln – ein Zwang besteht jedoch nicht.
  • Anbieterwechsel erleichtert: Das Reformgesetz erleichtert generell den Wechsel zwischen Anbietern, was mehr Flexibilität und Wettbewerb schafft.

Ob ein Wechsel in das neue System sinnvoll ist, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Ein Vergleich lohnt sich insbesondere dann, wenn der bestehende Riester-Vertrag hohe Kosten aufweist oder nur geringe Renditen erzielt. Gerne unterstützen wir mit einer individuellen Beratung.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorge-Reformgesetz?

Das Altersvorsorge-Reformgesetz richtet sich an eine deutlich breitere Zielgruppe als die bisherige Riester-Rente. Durch die vereinfachte Förderstruktur, den erweiterten Kreis der Berechtigten und die neuen Produktoptionen profitieren künftig viele Menschen, die bisher wenig oder gar nichts von der staatlichen Förderung hatten. Dabei steht besonders die Gruppe der Selbstständigen und Freiberufler im Fokus.

Grundsätzlich lohnt sich das Altersvorsorge-Reformgesetz für alle, die langfristig privat für das Alter vorsorgen möchten – das sind in Deutschland deutlich mehr Menschen, als bisher gefördert wurden.

Laut Bundestag haben 35 % aller Arbeitnehmer ausschließlich Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.3 Für sie ist die neue private Altersvorsorge ein wichtiger Baustein, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Aber auch junge Berufseinsteiger und Menschen mit mittlerem Einkommen profitieren besonders von den verbesserten Konditionen des Reformgesetzes und der angehobenen Förderhöhe.

Selbstständige erstmals mit staatlicher Förderung

Einer der wichtigsten Fortschritte des Altersvorsorge-Reformgesetzes ist die Öffnung der staatlichen Förderung für Selbstständige. Bisher waren Freiberufler, Gewerbetreibende und andere nicht pflichtversicherte Erwerbstätige von der Riester-Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Ab Januar 2027 ändert sich das grundlegend: Selbstständige können erstmals das neue Altersvorsorgedepot mit voller staatlicher Zulage nutzen. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen – etwa Ärztinnen und Ärzte in einem Versorgungswerk – werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen.

Für Selbstständige ist das Altersvorsorge-Reformgesetz besonders relevant, da ihnen die betriebliche Altersvorsorge als weitere geförderte Vorsorgeform nicht zur Verfügung steht. Die neue Reform schließt damit eine wichtige Lücke in der privaten Altersvorsorge.

Reformgesetz für Geringverdiener: Lohnt es sich?

Gerade für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen war die alte Riester-Rente oft unattraktiv: zu komplex, zu teuer, zu wenig Rendite. Das Altersvorsorge-Reformgesetz setzt hier gezielt an.

Durch die neue Förderstruktur des Regierungsentwurf Altersvorsorge-Reformgesetz erhalten Geringverdiener beim Einstieg eine besonders hohe Förderquote: Wer monatlich nur 30 Euro spart, bekommt bereits 15 Euro staatliche Grundzulage dazu – das entspricht einer Förderquote von 50 %. Hinzu kommt: Bereits ab 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag wird die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr ausgezahlt.

Wichtig für Geringverdiener ist außerdem der bestehende Freibetrag bei der Grundsicherung: Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, muss seine private Zusatzrente nicht vollständig anrechnen lassen – ein Sockelbetrag bleibt anrechnungsfrei. Damit lohnt sich das Altersvorsorge-Reformgesetz auch für Menschen mit niedrigem Einkommen.

Fazit: Neustart der Altersvorsorge

Das Altersvorsorge-Reformgesetz ist ein echter Neustart für die private Vorsorge in Deutschland. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026 ist die Reform nun offiziell besiegelt. Es ersetzt ein System, das zu komplex und zu unflexibel war und schafft stattdessen ein modernes, kapitalmarktbasiertes Angebot mit deutlich höheren Renditechancen.

Das Reformgesetz bietet für viele Sparerinnen und Sparer echte Vorteile – ob jung oder alt, angestellt oder selbstständig. Dennoch lohnt es sich, die eigene Situation genau zu prüfen und bestehende Verträge zu vergleichen, bevor Sie handeln. Dabei stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Seite.

Häufig gestellte Fragen zum Altersvorsorge-Reformgesetz

    Ab 2027 können Sparer zwischen vier Produktkategorien wählen: Dem Standarddepot mit Kostendeckel von 1 %, dem renditeorientierten Altersvorsorgedepot sowie zwei Garantieprodukten mit 80 % oder 100 % Kapitalschutz. Die neue Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro jährlich und wird proportional zum Eigenbeitrag berechnet. Die komplizierte einkommensabhängige Berechnung der Riester-Rente entfällt damit vollständig.

    Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und werden automatisch mit den bisherigen Förderbedingungen weitergeführt. Ein Handlungsbedarf besteht daher nicht.

    Für Kundinnen und Kunden ergeben sich künftig verschiedene Optionen:

    Fortführung des bestehenden Riester-Vertrags

    • Der Altvertrag wird unverändert weitergeführt.
    • Die bisherigen Förderbedingungen bleiben bestehen.

    Wechsel mit dem bestehenden Vertrag in die neue Förderlogik

    • Der bestehende Vertrag bleibt erhalten.
    • Auf Wunsch kann in die neue Förderlogik gewechselt werden.

    Wechsel in ein neues Produkt

    • Der bestehende Vertrag wird auf ein neues Produkt umgestellt.
    • Der Wechsel in die neue Förderlogik erfolgt automatisch.

    Unabhängig von der gewählten Option müssen bereits erhaltene staatliche Zulagen nicht zurückgezahlt werden.

    Grundsätzlich profitiert eine breite Zielgruppe von der Reform der privaten Altersvorsorge, insbesondere aufgrund der angehobenen Förderhöhe. Besonders hervorzuheben sind Selbständige und Freiberufler, die erstmals förderberechtigt sind und damit Zugang zu staatlich unterstützter Altersvorsorge erhalten.

    Zudem ist die Förderung für Personen attraktiv, die jährlich bis zu 1.800 Euro einzahlen können, da sie so die maximale staatliche Unterstützung ausschöpfen. Junge Sparerinnen und Sparer unter 25 Jahren profitieren zusätzlich von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro beim Abschluss eines entsprechenden Altersvorsorgevertrags.

    Darüber hinaus eröffnet die stärkere Kapitalmarktorientierung der neuen Produkte insbesondere Personen mit einem langen Anlagehorizont die Chance auf höhere langfristige Renditen.