RISIKOLEBENSVERSICHERUNG
Klassisch / Plus / Exklusiv
Risikolebensversicherung - die Beste aller Zeiten
monatlicher Aufwand bei jährlicher Zahlweise. Beitrag inklusive derzeitiger Überschussbeteiligung.
- Jetzt noch günstiger für Raucher und alle,
die seit mindestens 10 Jahren Nichtraucher sind - Tarif "Exklusiv“ – Auszahlung bereits bei Herzinfarkt / Schlaganfall oder Diagnose Krebs
- Elektronisch unterschreiben + sofort abgesichert sein
Eine Risikolebensversicherung ist ein für jeden unerlässlicher Hinterbliebenenschutz. Bei niedrigen Beiträgen ermöglicht die Risikolebensversicherung eine auf die individuelle Lebenssituation abgestimmte Absicherung von Familienmitgliedern, Geschäftspartnern und anderen Personen, deren finanzielle Sicherheit gewährleistet werden soll.
Darüber hinaus eignet sich eine Risikolebensversicherung zur Absicherung von Krediten und Immobilienfinanzierungen.
Im Fall der Fälle erhalten die Angehörigen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme aus der Risikoversicherung. Dadurch ist die finanzielle Existenz der Angehörigen weitestgehend abgesichert. Diese finanzielle Absicherung ist vielseitig und individuell: Sie wählen den persönlichen Umfang des Versicherungsschutzes gemäß Ihrer Lebenssituation und wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Absicherung zu bestmöglichen Konditionen. Da die Risikolebensversicherung ausschließlich der Todesfallabsicherung dient, genießen Sie den Versicherungsschutz zu niedrigen Beiträgen.
Risikoversicherung auf einen Blick
- Unverzichtbar für Familien mit Kindern, Immobilien-besitzer und Selbstständige
- Die Versicherung leistet im Todesfall der versicherten Person
- Familie absichern mit gleichbleibender Versicherungssumme
- Darlehen/Kredite absichern mit fallender Versicherungssumme
- Für die Berechnung des eigenen finanziellen Bedarfs sollten alle Faktoren bedacht werden, z.B. Ausbildungskosten der Kinder, laufende Kredite
Ihre Vorteile der Risikoversicherung
- Individuell: Auswahl zwischen klassischem Schutz, dem Plus-Tarif mit vielen Extra-Vorteilen oder unserer neuen Exklusiv-Variante mit einzigartigen Leistungen
- Flexibel: Anpassung des Schutzes an veränderte Lebensumstände im Plus- und Exklusiv-Tarif
- Günstig: Umfassender Todesfallschutz zu niedrigen Beiträgen
- Ausgezeichnet: Top-Platzierungen in mehreren unabhängigen Vergleichstests
- Abgesichert von Anfang an: Weltweiter Sofortschutz ab Antragseingang
Wissenswertes zu unseren Risikolebensversicherungen
Sichern Sie ihre Familie mit unserer Risikolebensversicherung ab
Die Risikolebensversicherung ist die ideale Variante, wenn Sie Ihre Familie finanziell absichern möchten. Mit der Risikoversicherung gewährleisten Sie, dass Ihre Familie nach Ihrem Tod nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten muss, und sichern die Ausbildung Ihrer Kinder.
In der nebenstehenden Grafik veranschaulichen wir Ihnen am Beispiel einer vierköpfigen Familie, wie groß die Versorgungslücke für Ihre Angehörigen sein kann, wenn Sie nach Ihrem Tod als Hauptverdiener ausfallen. Schließen Sie diese Lücke rechtzeitig.
Gründe für eine Risikolebensversicherung als Familienabsicherung
Die staatliche Hinterbliebenenversorgung ist durch mehrere Rentenreformen unzureichend, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Schlimmstenfalls muss Immobilieneigentum verkauft werden. Und wenn dem verbleibenden Ehepartner die Aufnahme einer Berufstätigkeit nicht möglich ist, droht den Hinterbliebenen Verarmung.
Aber auch Hausfrauen oder Hausmänner, die die Familie managen, müssen im Todesfall durch eine andere Person ersetzt werden. Eine Risikolebensversicherung ist hier besonders sinnvoll, um dadurch entstehende Kosten für z.B. Haushaltshilfen oder Kinderbetreuung aufzufangen.
Unternehmen schließen vielfach eine Risikolebensversicherung für Firmeninhaber ab. Die Versicherungssumme dient im Todesfall dazu, ohne Gefahr wirtschaftlicher Schwierigkeiten für das Unternehmen, Eigenkapitalanteile an die Erben auszuzahlen. Auch erhöhte Personalkosten für die Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte nach dem Verlust eines Mitinhabers können aus der Versicherungssumme finanziert werden.
Gleichbleibender Verlauf der Versicherungssumme
Charakteristisch für die Familienabsicherung ist eine konstante Versicherungssumme vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zur Auszahlung der Summe im Leistungsfall oder zum Ablauf der Versicherung.
Plus Tarif - mit noch mehr Leistungen
Profitieren Sie von den attraktiven Zusatzleistungen und Vorteilen des Plus-Tarifs wie der vorgezogenen Todesfallleistung, derVerlängerungsoption und der Nachversicherungsgarantie - so bleiben Sie stets flexibel.
Exklusiv-Tarif - gibt es nur bei der Hannoverschen!
Als Besonderheit hilft unser Exklusiv-Tarif sofort, wenn Ihr Leben durch eine schwere Krankheit bedroht ist. Bei den Diagnosen Krebs oder Herzinfarkt/Schlaganfall erhalten Sie eine Sofortleistung in Höhe von 10 % der Versicherungssumme.
Alternative für Paare: Gegenseitige Absicherung im günstigen Partner-Tarif
Als spezielle Form der Risikolebensversicherung bietet Ihnen die Hannoversche die Partner-Risikolebensversicherung an. Zu günstigen Konditionen versichern sich Paare in diesem Tarif zu einem Beitrag gemeinsam. Beide Partner sind in einem Vertrag versichert. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt einmalig, wenn einer der beiden Partner verstirbt.
Eine andere Möglichkeit ist zwei einzelne Risikolebensversicherungen abzuschließen. Dies kostet meist nur geringfügig mehr Beitrag und Sie profitieren oft von steuerlichen Vorteilen bei einer Erbschaft. Zudem sind Kinder weiter abgesichert, wenn ein Elternteil verstirbt. Sie vermeiden damit den Abschluss eines neuen Vertrags mit erneuter Gesundheitsprüfung. Lassen Sie sich zu diesem Thema gerne telefonisch von uns beraten.
Mehr lesen zur Risikolebensversicherung als Familienabsicherung zuklappen
Sichern Sie Kredite und Darlehen mit unserer Risikolebensversicherung ab
Als Restschuldversicherung dient die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zur Absicherung von Ratenkrediten oder Immobilienfinanzierungen.
Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt über eine Abtretungserklärung wahlweise auch direkt an den Kreditgeber und sichert somit die Tilgung des ausstehenden Finanzierungsbetrages oder die weitere Zahlung der Kreditraten.
Gründe für eine Risikolebensversicherung als Kredit- oder Darlehensabsicherung
Die Auszahlung der Versicherungssumme nach dem Tod der versicherten Person gewährleistet die Kreditabsicherung und schützt die Hinterbliebenen so vor langfristig hohen Zahlungsverpflichtungen.
Die auch als Restschuldversicherung bezeichnete Form der Risikolebensversicherung gibt es mit zwei unterschiedlichen Verläufen der Versicherungssumme:
Die Variante mit linear fallender Versicherungssumme dient der Absicherung von Kreditverbindlichkeiten (wie zum Beispiel von Ratenkrediten oder Immobilienfinanzierungen).
Für die Versicherungssumme heißt das: Sie ist an die Kreditrückzahlung angepasst und reduziert sich jährlich um einen festen, identischen Betrag.
Die zweite Ausprägung der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wendet sich an Bauherren: Sie sichert eine Immobilienfinanzierung ab und richtet sich dabei flexibel nach dem Tilgungsplan.
Die Versicherungssumme reduziert sich während der Laufzeit beständig und passt sich jährlich auf Basis der individuellen Neuberechnung mithilfe von Sollzinssatz und Tilgungssatz an.
Erweiterung der Kreditabsicherung mit der Plus-Option
Die Hannoversche bietet Ihnen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung für einen geringen Zusatzbeitrag die Möglichkeit der Plus-Option. Damit passen Sie die Restschuldversicherung Ihren persönlichen Lebensbedingungen an, erhöhen Ihre Flexibilität und profitieren von weiteren Vorteilen.
Unfallzusatzversicherung, die ideale Ergänzung für Ihre Restschuldversicherung
Zusätzlich zu den umfangreichen Tarifoptionen der Risikolebensversicherung bietet Ihnen die Hannoversche mit der Unfallzusatzversicherung eine weitere Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes zu günstigen Beiträgen an. Wenn Sie sich für die Unfallzusatzversicherung entscheiden, verdoppelt sich bei einem Unfalltod die Versicherungssumme, die an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Mehr lesen zur Risikolebensversicherung als Kredit- bzw. Darlehensabsicherung weniger
Wie sollte Versicherungsdauer und -summe bei der Risikolebensversicherung gewählt werden?
Falls Sie die Risikolebensversicherung dazu nutzen Ihre Familie abzusichern, ist eine lange Vertragsdauer empfehlenswert. Dabei sollte die Risikolebensversicherung mindestens so lange laufen, bis die Kinder ihre Ausbildung abgeschlossen haben und auf eigenen Beinen stehen.
Bei der Versicherungssumme empfiehlt Stiftung Warentest als unterste Grenze das Drei- bis Fünffache eines Jahreseinkommens.
Falls Sie einen Kredit oder ein Darlehen absichern möchten, sollte die Vertragsdauer auf die Restlaufzeit des Darlehens abgestimmt sein. Wählen Sie die Höhe der Versicherungssumme entsprechend der Höhe des Kredits.
Die wichtigsten Leistungen der Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung leistet im Todesfall der versicherten Person und sichert so die entstehende Einkommenslücke der Familie ab. Mit unserer klassischen Risikolebensversicherung wählen Sie unseren ausgezeichneten Basistarif. Wenn Sie noch mehr Vorteile wollen, entscheiden Sie sich für unsere Risikoversicherung Plus mit vielen Extra-Vorteilen, oder wählen Sie die Risikolebensversicherung Exklusiv mit einzigartigen Leistungen bei Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Vergleichen Sie hier auf einen Blick diese drei Produkte und entscheiden Sie sich dann direkt für Ihren individuellen Schutz.
Die Zusatzbausteine zur Risikolebensversicherung
Erweitern Sie Ihre Risikolebensversicherung mit sinnvollen Zusatzbausteinen, um den Basisschutz individuell auf Ihre Lebensumstände abzustimmen. Schnüren Sie sich das Rundum-sorglos-Paket. Dabei können Sie jeden unserer Zusatzbausteine flexibel und einzeln auswählen – und ggf. später kündigen. Profitieren Sie mit unseren Zusatzoptionen von einem noch umfassenderen Schutz für Ihre Hinterbliebenen.
Der Baustein für alle Risikolebensversicherungen
Unfalltod-Zusatzversicherung
Ergänzen Sie Ihre Risikolebensversicherung sinnvoll mit unserer Unfalltod-Zusatzversicherung. Bei Tod durch Unfall wird gegen einen geringen Mehrbeitrag die Versicherungssumme verdoppelt. Ihre Hinterbliebenen erhalten also zusätzlich zu der Summe Ihrer Risikolebensversicherung einen weiteren Betrag aus der Unfalltod-Zusatzversicherung. Sinnvoll ist dieser Baustein z. B., wenn Sie einen Beruf mit einem hohen Unfallrisiko ausüben. Zudem hilft die zusätzliche Summe Ihren Hinterbliebenen, die plötzlich eingetretene, unerwartete und neue Situation finanziell zu überstehen.
- Extraleistung für geringen Mehrbeitrag
- Optimale Absicherung für den plötzlich eintretenden Unfalltod
Bausteine für die Familienabsicherung: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und Dynamik
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Wenn plötzlich die Lebensgrundlage wegbricht, haben Sie ganz andere Sorgen als die Beiträge Ihrer Risikolebensversicherung. Wählen Sie die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatzoption und wir sorgen dafür, dass Sie sich zumindest darüber keine Gedanken machen müssen.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit übernimmt die Hannoversche die weitere Beitragszahlung bis zum Ablauf der Versicherung oder solange Sie berufsunfähig sind.
Erhöhung der Versicherungssumme durch die Dynamik-Option
Durch die allgemeine Einkommensentwicklung und Preissteigerungen relativiert sich der Wert des Geldes im Laufe der Zeit. Vor allem während der langen Laufzeit Ihrer Risikolebensversicherung kann die Versicherungssumme, die Ihnen heute noch hoch erscheint, an Wert verlieren.
Damit Ihr Versicherungsschutz auch zukünftig noch Ihrem Absicherungsbedarf entspricht, können wir die Versicherungssumme der Risikoversicherung jährlich um 3 % der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Dadurch erhöht sich Ihr Versicherungsschutz automatisch und dauerhaft. So genießt Ihre Familie, ohne weitere Gesundheitsprüfung, auch nach langer Laufzeit noch den optimalen finanziellen Schutz.
Dabei besteht selbstverständlich keine Verpflichtung zur Erhöhung. Sie können die dynamischen Anpassungen jederzeit und kostenlos aussetzen oder beenden.
- Inflationsschutz für Ihre Risikolebensversicherung
- Keine Gesundheitsprüfung
Bausteine für die Kredit- und Immobilienabsicherung
Tilgungsfreie Startphase
Banken bieten vielfach flexible Tilgungsvarianten für Kredite an. Die Möglichkeiten reichen von der Anzahlung bis zur Schlusstilgung und verschiedenen tilgungsfreien Zeiten. Ihre Restschuldversicherung passt sich auf Wunsch der Flexibilität der Kredittilgung an.
Sie haben im Rahmen unserer Zusatzbausteine zu Beginn die Möglichkeit, für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren eine tilgungsfreie Startphase zu vereinbaren. Damit Ihre Hinterbliebenen auch in dieser Zeit vollständig vor der Kreditbelastung geschützt sind, reduziert sich die Versicherungssumme erst mit dem Tilgungsbeginn Ihres Kredits.
- Die Restschuldversicherung passt sich auf Wunsch der Kredittilgung an
- Die Versicherungssumme reduziert sich erst mit Tilgungsbeginn
Absicherung einer Immobilienfinanzierung
Sie möchten, dass sich Ihre Risikolebensversicherung exakt an Ihren Tilgungsplan anpasst? Dann ist dieser Baustein der richtige für Sie. Mit der Angabe Ihres Zins- und Tilgungssatzes entspricht die Höhe Ihres Versicherungsschutzes stets der Höhe Ihres Darlehens.
Die Hannoversche legt der jährlichen Neuberechnung der Versicherungssumme den Sollzinssatz sowie den Tilgungssatz Ihrer Immobilienfinanzierung zugrunde. Auf diese Weise gleicht sich Ihr Versicherungsschutz in jedem Jahr erneut der individuellen Finanzierungssumme an.
Auch bei Sondertilgungen ist eine Angleichung Ihrer Versicherungssumme problemlos möglich. Bei unserem Plustarif können Sie Ihren Vertrag sogar jederzeit an Ihre individuellen Zins- und Tilgungssätze anpassen. Sie erhalten somit zu jedem Zeitpunkt den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Finanzierung.
- Exakte und flexible Anpassung Ihrer Lebensversicherung an Ihren Tilgungsplan
- Optimaler Versicherungsschutz zu jedem Zeitpunkt
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Risikolebensversicherung
Allgemeine Fragen zur Risikolebensversicherung
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikoversicherung stellt im Todesfall einen Geldbetrag bereit - gegen geringe Prämienzahlung. So können Hinterbliebene versorgt oder Darlehensverpflichtungen abgesichert werden.
In einigen Regionen Deutschlands sowie in Österreich nennt man eine Risikolebensversicherung auch Ablebensversicherung.
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll? Und für wen ist sie nicht sinnvoll?
Eine Risikolebensversicherung lohnt sich für jeden, der seine Hinterbliebenen nach dem Tod finanziell absichern möchte: Familienväter, Bauherren, Geschäftspartner. Grundsätzlich gilt: Eine Risikolebensversicherung ist für all diejenigen lohnenswert, die einen hohen Todesfallschutz bei niedrigen Beiträgen benötigen.
Denken Sie bitte auch daran, den vielleicht nicht berufstätigen Partner zu versichern. Insbesondere wenn Kinder zu versorgen sind, ist das sehr sinnvoll. Denn eine Haushaltskraft einstellen zu müssen kann teuer werden.
Nicht sinnvoll ist eine Risikolebensversicherung für Menschen, die sich für die Zeit nach ihrem Tod keine Sorgen um die finanzielle Situation ihrer Hinterbliebenen machen müssen, wie z. B. Alleinstehende.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sein?
Der persönliche Vorsorgebedarf hängt von Ihrer individuellen Versorgungssituation ab. Als unterste Grenze für die Risikolebensversicherung empfiehlt die Stiftung Warentest das Drei- bis Fünffache eines Jahreseinkommens. Aber aufgepasst! Tilgungsverpflichtungen aus Krediten oder Hypotheken erhöhen den Absicherungsbedarf. Nicht zuletzt auch wegen der extrem günstigen Beiträge gilt: "Es darf auch etwas mehr sein."
Wie lange sollte die Risikoversicherung abgeschlossen werden?
Die Versicherungsdauer hängt maßgeblich von der individuellen Versorgungssituation ab. Geht es Ihnen um die Absicherung Ihrer Angehörigen, empfehlen wir Ihnen eine möglichst lange Vertragsdauer. Die Risikolebensversicherung sollte mindestens so lange laufen, bis die Kinder ihre Ausbildung beendet haben und auf eigenen Beinen stehen.
Soll ein Darlehen abgesichert werden, sollte die Vertragsdauer auf die Restlaufzeit des Kredites abgestimmt werden. Hier ist unsere Risikoversicherung mit fallender Versicherungssumme erste Wahl.
Tipp: Vereinbaren Sie eine möglichst lange Laufzeit, auch wenn der Beitrag dadurch etwas teurer wird. Sollten Sie den Todesfallschutz irgendwann nicht mehr oder nicht in der ursprünglichen Höhe benötigen, können Sie ihn jederzeit zum Ende des Monats ganz oder teilweise kündigen.
Wie berechnet sich der Beitrag für eine Risikolebensversicherung?
Im Rahmen der Vertragsgestaltung Ihrer Risikolebensversicherung bestimmen Sie die Höhe der Beiträge mit. Die Beitragshöhe ist u.a. abhängig von:
- Der vereinbarten Versicherungssumme
- Der Versicherungslaufzeit
- Dem Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Darüber hinaus kann die Wahl der Zahlungsweise den Beitrag zu einer Risikolebensversicherung beeinflussen: Die jährliche Zahlungsweise ist im Vergleich zu unterjährigen Beitragszahlungen (z. B. monatlich) die günstigste Variante.
Auch von der Lebensweise der versicherten Person kann die Höhe des Versicherungsbeitrags abhängig sein, denn es werden Zuschläge für Raucher und andere Risikogruppen erhoben. Ebenso kann auf Personen, die gefährlichen Hobbys wie Motorradfahren oder Bergsteigen nachgehen, ein Mehrbeitrag zukommen. Eine gesunde Lebensweise hingegen kann Rabatte ermöglichen.
Falls eine dynamischen Anpassung der Versicherungssumme vereinbart wird, erhöht sich der Versicherungsbeitrag schrittweise während der Laufzeit, wobei gleichzeitig auch die Versicherungssumme steigt.
Übrigens: Bei der Hannoverschen werden die Gewinne mit dem Beitrag verrechnet, um die Aufwendungen für Sie so gering wie möglich zu halten.
Was ist der "Zahlbeitrag" der Risikoversicherung?
Der garantierte Tarifbeitrag zur Risikoversicherung der Hannoverschen ist bereits äußerst günstig. Die Sofortgewinnbeteiligung macht ihn noch günstiger. Bereits für das erste Versicherungsjahr erhalten Sie eine Sofortgutschrift von derzeit 62,5 % des Tarifbeitrages, die gleich von Ihrem Tarifbeitrag abgezogen wird. Sie zahlen also nur den "Zahlbeitrag".
Der Zahlbeitrag, den wir ausweisen, ist geringer als der Tarifbeitrag, da sofort gutgeschriebene Gewinne, die wir für Sie erwirtschaften, den Beitrag reduzieren. Für die Zukunft können diese Gewinne aber nicht garantiert werden, d.h. der Zahlbeitrag kann sich in Abhängigkeit von der Höhe der Gewinnbeteiligung ändern.
Was ist ein Risikozuschlag?
Lesen Sie weitere Informationen zum Thema Risikozuschlag in der Risikolebensversicherung in unserem zugehörigen Blogartikel.
Sind die Beiträge zur Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?
Im Rahmen des Sonderausgaben-Abzugs können die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar sein. Die Beiträge gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen und unterliegen damit der Höchstbetragsregelung von 1.900 Euro im Jahr für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre sowie von 2.800 Euro für Selbstständige.
Sofern Sie diese Höchstbeträge für Sonderausgaben mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen wie z. B. Krankenversicherungsbeiträgen nicht ausschöpfen, wirken sich die Beiträge zur Risikolebensversicherung steuermindernd aus.
Ausführliche Informationen zur steuerlichen Behandlung der Risikolebensversicherung finden Sie in unserer Broschüre "Steuern und Lebensversicherung".
Wie wird die Risikolebensversicherung steuerlich bei einer Auszahlung behandelt?
Die steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung im Todesfall gestaltet sich wie folgt: Bei Auszahlung der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer wird keine Erbschaftssteuer fällig. Dies ist der Fall, da der Versicherungsnehmer die Beiträge der Risikolebensversicherung selber bezahlt hat.
Bei Auszahlung der Risikolebensversicherung an einen anderen als den Versicherungsnehmer unterliegt die Versicherungssumme grundsätzlich der allgemeinen Erbschaftssteuerpflicht.
Sofern der Ehepartner des Versicherungsnehmers begünstigt ist, kann dieser von hohen Freibeträgen profitieren, da auf jeden Fall 500.000 Euro der Erbschaft steuerfrei bleiben. Bei Kindern liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro. Zudem können sich diese Freibeträge noch um Versorgungsfreibeträge erhöhen. Erst wenn alle Freibeträge überschritten sind, fällt eine Erbschaftssteuer in der günstigen Steuerklasse I an.
Erhält aber ein nicht verwandter Dritter Erbe und Versicherungssumme, reduziert sich der Freibetrag auf 20.000 Euro. Zudem entsteht Erbschaftssteuerpflicht in Steuerklasse III mit einem Anfangssteuersatz von 30 Prozent. Dieser Steuersatz steigt mit dem Wert des Erbes.
Tipp: Vorteilhaft in Bezug auf die Erbschaftssteuer kann für Eheleute oder auch Geschäftspartner die gegenseitige Absicherung "über Kreuz" sein.
So funktioniert‘s: Sie schließen zwei separate Verträge ab. In einem Vertrag ist Ihr Partner der Versicherungsnehmer und auch Beitragszahler und Sie sind die versicherte Person. In dem zweiten Vertrag genau umgekehrt. So erhält im Leistungsfall der jeweilige Versicherungsnehmer die Leistung aus seinem eigenen Vertrag, diese unterliegt dann nicht der Erbschaftssteuer. Voraussetzung ist, dass die Beitragszahlung vom Konto des Versicherungsnehmers erfolgt und dieser auch Bezugsberechtigt ist.
Weitergehende Informationen finden in unserer Broschüre "Steuern und Lebensversicherung".
Gerne informieren wir Sie zu dem schwierigen Thema "Steuern" auch in einer persönlichen telefonischen Beratung.
Was ist ein Versicherungsnehmer? Wer ist an einer Risikolebensversicherung beteiligt?
Grundsätzlich kennt eine Risikolebensversicherung drei Beteiligte:
- Den Versicherungsnehmer: Er schließt den Vertrag ab und bezahlt in der Regel die Beiträge. Er hat die Rechte und Pflichten an dem Versicherungsvertrag.
- Die versicherte Person: Ihr Todesfall führt zur Auszahlung der Versicherungssumme.
- Die bezugsberechtigte Person: Sie empfängt im Leistungsfall in der Regel die Versicherungssumme.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass drei verschiedene Personen Bestandteil des Vertrags sein müssen. Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer einen großen Gestaltungsspielraum. Der Versicherungsnehmer legt fest, wer versicherte Person und wer bezugsberechtigte Person ist. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht zwingend identisch sein.
Als Versicherungsnehmer können Sie sich selbst (Ihr Leben) oder auch das Leben Ihres Ehepartners, Geschäftspartners, Mitarbeiters oder anderer Personen versichern. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung zahlen Sie als Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer bestimmt, wer im Todesfall der versicherten Person die Versicherungssumme erhalten soll. Er erhält auch die Versicherungs-Police.
Bezugsberechtigter kann der Versicherungsnehmer selbst, aber auch jede andere Person oder Institution sein.
Muss ich zum Arzt, wenn ich eine Risikolebensversicherung abschließe?
Nur bei hohen Summen! Bis zu einer Todesfallsumme von 400.000 Euro reicht die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen durch Sie selbst aus. Erst darüber hinaus wird zusätzlich eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Muss ich Krankheiten nach dem Vertragsabschluss nachmelden?
Nein, wenn der Vertrag einmal abgeschlossen ist, brauchen Sie uns später auftretende Krankheiten nicht nachzumelden. Lediglich bei einer Änderung des Raucherstatus müssen Sie uns informieren, d.h. wenn Sie später mit dem Rauchen beginnen, müssen Sie uns das anzeigen. In diesem Fall behalten wir uns dann vor, einen Nichtraucher- auf einen Rauchertarif mit etwas höheren Prämien umzustellen.
Was versteht man unter "Nachversicherungsgarantie"?
Mit unserer Risikoversicherung Plus bleiben Sie flexibel, denn Sie können die Versicherungssumme nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen Ihrem steigenden Vorsorgebedarf anpassen, beispielsweise bei Heirat, Geburt oder Immobilienerwerb. Die Nachversicherungsgarantie ist bei uns im Plus-Tarif mitversichert und kann bis zu einer Höhe von 30.000 Euro bei einem Ereignis betragen - ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Fragen zum Nichtraucher- bzw. Raucherstatus
Wann bin ich Nichtraucher?
Nichtraucher ist, wer in den vergangenen 12 Monaten bzw. 10 Jahren (abhängig vom gewählten Tarif) vor Antragstellung kein Nikotin aktiv durch Rauchen oder Inhalieren aufgenommen hat (dazu gehören auch Kautabak, Schnupftabak und Wasserpfeife) und auch beabsichtigt, in Zukunft Nichtraucher zu bleiben.
Muss ich den Rauchertarif wählen, wenn ich E-Zigaretten rauche?
Ja, das Inhalieren von Nikotin mittels E-Zigaretten (E-Zigarre, E-Pfeiffe) gilt als ähnlich schädlich wie konventionelles Rauchen. Daher ist in diesem Fall der Rauchertarif maßgebend.
Was ist, wenn ich in 2 Jahren anfange zu rauchen?
Wenn Sie einen Nichtrauchertarif abgeschlossen haben, müssen Sie uns sofort schriftlich anzeigen, wenn Sie mit dem Rauchen begonnen haben. Die Versicherung wird dann ab dem nächsten Monatsersten auf den Rauchertarif umgestellt.
Wenn ich danach wieder ein Jahr nicht geraucht habe: kann ich dann wieder in den Nichtrauchertarif?
Nein, dies ist nicht möglich.
Fragen zum Exklusiv-Tarif - der besten Risikolebensversicherung aller Zeiten
Was genau bedeutet zusätzliche Sofortleistung? In welchem Zeitraum wird die zusätzliche Leistung erbracht?
Für die Diagnosen Krebs & Herzinfarkt gilt grundsätzlich, dass die Sofortleistung auch sofort gezahlt wird, sofern alle erforderlichen Unterlagen zur Leistungsbeurteilung vorliegen. Bei der Diagnose Schlaganfall erfolgt eine Beurteilung der Diagnose frühestens 3 Monate nach der Diagnose.
Wie lange habe ich Zeit, um eine entsprechende Diagnose mitzuteilen?
Die Mitteilung sollte unverzüglich an die Hannoversche übermittelt werden, spätestens 6 Monate nach Erhalt der Diagnose!
Wird die Sofortleistung von einer späteren Todesfall-Leistung abgezogen?
Nein, die Sofortleistungen sind zusätzliche Erlebensfall-Leistungen die nicht mit der Versicherungssumme verrechnet werden.
Welche Krebsarten sind im Rahmen der Sofortleistung versichert?
Grundsätzlich leisten wir bei bösartigen Tumoren. Nicht versichert sind dagegen gutartige Tumore und Krebsvorstufen (sog. „carcinoma in situ“), die nicht invasiv und in der Regel gut heilbar sind. Die genaue Definition ist in unseren Besonderen Bedingungen zur Risikolebensversicherung definiert. Ausschlaggebend für die Beurteilung einer Krebsdiagnose ist die TNM Klassifizierung.
Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Krebsinformationsdienstes.
Leistet die Hannoversche auch, wenn ich bereits vor Jahren Krebs hatte und jetzt einen Vertrag abschließe?
Wenn wir Ihren Antrag im Rahmen der Antragsprüfung annehmen, sind auch zukünftige Krebsdiagnosen im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Risikolebensversicherung versichert.
Was ist wenn ich nach einem Schlaganfall körperlich nicht beeinträchtigt bin?
Der Schlaganfall muss zu einem dauerhaften und objektivierbaren motorischen Funktionsausfall führen und in einem Bereich auftreten, der durch die vom Schlaganfall betroffene Hirnregion gesteuert wird. Wenn keine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt, wird auch keine Sofortleistung gezahlt.
Was genau sind Wartezeiten?
Wenn innerhalb der ersten 3 Monate ab Versicherungsbeginn erstmalig Symptome einer Krebserkrankung auftreten oder die entsprechende Diagnose erfolgt, wird keine Sofortleistung erbracht. Diese Wartezeiten gelten nur für die Sofortleistung bei Diagnose Krebs.
Wird die Leistung bei mehreren Diagnosen auch mehrfach fällig?
Die Sofortleistung wird erbracht bei den Diagnosen Herzinfarkt/Schlaganfall oder bei der Diagnose einer Krebserkrankung. Insgesamt sind also höchstens zwei Auszahlungen möglich.
Was passiert, wenn ich kurz nach der Diagnose an der Krankheit versterbe? Erhalten meine Erben dann die Versicherungssumme und die Sofortleistung?
Führt die Diagnose Krebs oder Herzinfarkt/Schlaganfall innerhalb eines Zeitraumes von 28 Tagen zum Tode, so wird nur die Todesfall-Leistung erbracht. Nach 28 Tagen wird sowohl die Todesfall-Leistung als auch die Sofortleistung ausgezahlt.
Weshalb leistet die Hannoversche entweder bei Diagnose Herzinfarkt oder bei Diagnose Schlaganfall?
Die vorliegende Grunderkrankung bei einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall ist sehr ähnlich. Bei einem Herzinfarkt wird durch eine akute Unterversorgung mit Sauerstoff Herzmuskelgewebe zerstört. Bei einem Schlaganfall führt eine plötzliche Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff zu Komplikationen. In beiden Fällen sind verstopfte Blutgefäße für die Durchblutungsstörungen verantwortlich.
Weitere nützliche Informationen finden Sie auf diesen Seiten:
Wieso hat die Hannoversche die beste Risikolebensversicherung aller Zeiten?
Wir haben die beste Risikolebensversicherung, weil unsere Risikolebensversicherung Exklusiv bei ernsthaften Erkrankungen auch schon zu Lebezeiten leistet und Sie so selbst von der Versicherungssumme profitieren können.
Gibt es keine anderen Risikolebensversicherungen, die vor dem Tod leisten?
Doch gibt es. Zum Beispiel unsere Risikolebensversicherung Plus. Der Baustein dort heißt vorgezogene Todesfallleistung. Hier muss sich die verbleibende Lebenserwartung bei einer sehr schweren Erkrankung allerdings unter 12 Monaten bewegen. Bei der besten Risikolebensversicherung aller Zeiten wird aber schon bei der Diagnose Schlaganfall/Herzinfarkt oder Krebs gezahlt, unabhängig von der Lebenserwartung.
Ist die beste Risikolebensversicherung teurer als andere Risikolebensversicherungen?
Ja, das ist sie. Aber wer mehr Leistungen bietet, kann unserer Meinung nach dafür auch mehr Geld verlangen.
Gibt es unabhängige Tests, die belegen, dass die Hannoversche wirklich die beste Risikolebensversicherung aller Zeiten hat?
Nein. Dies liegt daran, dass in einem Test für eine Risikolebensversicherung meist der Preis das ausschlaggebende Kriterium ist. Die Risikolebensversicherung Exklusiv ist aber teurer, da sie schon leistet, wenn Sie noch leben. Dieses Plus an Leistung muss natürlich bezahlt werden.
Allerdings wurde die Risikolebensversicherung Exklusiv von Focus Money 16/2015 als „Bester Premiumschutz“ ausgezeichnet.
Unsere Risikolebensversicherung Klassik (unsere günstigste Variante) hingegen belegt in den Tests immer wieder Spitzenplätze. Bestätigt wurde dies zuletzt von Stiftung Warentest im Heft Finanztest 06/2015.
Gibt es noch andere Gründe dafür, bei der Hannoverschen abzuschließen?
Natürlich. Wir haben nicht nur die beste Risikolebensversicherung aller Zeiten, sondern auch die meistverkaufte. Seit 2011 hat keine andere Versicherung mehr Risikolebensversicherungen verkauft als die Hannoversche.
Download von Versicherungsbedingungen, Produktbroschüren und weiteren Informationen
Versicherungsbedingungen
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungs-bedingungen und weitere wichtige Informationen.
Risikoversicherung als Familienabsicherung
In unserer Produktbroschüre Risikolebensversicherung zur Familienabsicherung finden Sie viele Argumente, die Ihnen eine Entscheidung leicht machen. Informieren Sie sich am besten gleich über alle Details der Risikoversicherung, wie Sie den Lebensstandard Ihrer Familie, Lebens- und Geschäftspartner optimal sichern können.
Risikoversicherung zur Kreditabsicherung
Die Produktbroschüre Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung informiert Sie umfassend, falls Sie Ihren Kredit oder Ihr Darlehen absichern möchten. Wir haben für Sie alle Details übersichtlich zusammengefasst, damit möglichst keine Fragen offen bleiben.
Bester Premiumschutz zum fünften Mal in Folge
Focus Money hat unsere Risikolebensversicherung Plus zum fünften Mal in Folge als Testsieger prämiert. Überzeugen auch Sie sich und profitieren Sie von den attraktiven Zusatzleistungen unserer mehrfach ausgezeichneten Premiumtarife – und das zu besonders günstigen Konditionen.
Ausgezeichnet abgesichert bei Deutschlands größtem Risikolebensversicherer**
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Focus Money, Mai 2015
Zum 5. Mal in Folge bester Premiumschutz, Risikoleben, Direktversicherer -
Focus Money , Juni 2017
Sehr guter Risikoschutz, Direktversicherer -
ÖKO-Test, Ausgabe 08/2015
Risikolebensversicherungen, Tarif T1-Plus, Modellfall Dachdecker/-in, 30 Jahre, Nichtraucher/-in
- Individuelle und bedarfsgerechte Beratung
- Attraktive Premiumleistungen in unserem einzigartigen Plus-Tarif



