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Was tun, wenn das Krankengeld ausläuft? Tipps und wie es nach dem Krankengeld weiter geht

Eine Erkrankung ist ein Einschnitt ins Leben. Doch häufig kommen zu den körperlichen und seelischen Beschwerden finanzielle Probleme hinzu. Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit sind Sie zunächst durch das Krankengeld abgesichert. Doch was sollten Sie tun, wenn das Krankengeld ausläuft? Was bekommt man nach dem Krankengeld? Hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Und wann haben Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente? Wir geben Ihnen nützliche Tipps und Antworten zu allen wichtigen Fragen rund um das Krankengeld.

Wie lange und in welcher Höhe bekommt man Krankengeld?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt versicherungspflichtigen Angestellten Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen aufgrund derselben Erkrankung krankgeschrieben sind. Nach diesem Zeitraum endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Krankengelds richtet sich nach dem Arbeitsentgelt, wobei die Betroffenen maximal 90 Prozent Ihres Nettogehalts bekommen können. Die Lohnsteuerklasse und die Anzahl der Kinder (“Kinderlosenzuschlag”) fließen in die Berechnung der Höhe der Leistungen mit ein. Das Krankengeld erhalten Sie maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (“Blockfrist”) pro einzelner Erkrankung. Sie müssen dabei nicht an einem Stück krankgeschrieben sein – die Zeiträume werden addiert. Für einen Anspruch auf eine Krankengeldzahlung muss das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber zu Beginn Ihres krankheitsbedingten Ausfalls mindestens 4 Wochen bestehen. Selbstständige können sich freiwillig versichern, um im Krankheitsfall Krankengeld zu erhalten.

Müssen erkrankte Arbeitnehmer das Krankengeld selbst beantragen?

Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie ein Schreiben Ihres Arbeitgebers, in dem er oder sie Ihnen das Enddatum der Entgeltfortzahlung und die Höhe Ihres Gehalts mitteilt. Daraufhin bekommen Sie ein Schreiben von Ihrer Krankenkasse mit den Unterlagen zur Beantragung des Krankengelds. Diese Formulare sollten von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgefüllt werden. Teilweise muss auch der Arbeitgeber ein Formblatt ausfüllen. Senden Sie daraufhin die ausgefüllten Unterlagen zurück an Ihre Krankenkasse.

Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderungsrente: Wie geht es nach dem Krankengeld weiter?

Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, tritt diese in Kraft, wenn Sie eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent für voraussichtlich 6 Monate von einem Arzt oder einer Ärztin Ihrer Wahl prognostiziert bekommen haben und der Zustand anhält. Die Versicherung prüft diesen Nachweis anschließend und fordert ggf. weitere Gutachten an.

Wichtig zu wissen: Berufsunfähigkeit wird üblicherweise nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt. Wir von der Hannoversche bieten jedoch die beiden Tarife Plus und Exklusiv an, in denen es keinen Unterschied zwischen AU und BU gibt. Bereits nach 6 Monaten nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit (mit AU-Scheinen) bekommen Sie Ihre BU-Rente ausbezahlt.

Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig, ist auch die Erwerbsminderungsrente eine Option. Für den Erhalt von Erwerbsminderungsrente nach 78 Wochen Krankenzeit müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie haben die Altersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie sind aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten. Können Sie mindestens 3, aber nicht mehr als 6 h täglich arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
  • Ihre gesundheitliche Situation hat sich trotz einer absolvierten medizinischen Reha-Maßnahme nicht verbessert.
  • Sie haben in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse darüber, ob Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.

Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden, wenn das Krankengeld ausläuft?

Waren Sie vor der Erkrankung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig angestellt? Dann haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dieses beträgt in der Regel 60 Prozent Ihres Nettogehalts. Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet? Melden Sie sich in diesem Fall spätestens 3 Monate vor dem Ablauf der Vertragsfrist bei der Arbeitsagentur. Sonst wird Ihr Arbeitslosengeld gesperrt.

Auch, wenn Ihr Verfahren über Erwerbsminderung beginnt, sollten Sie Arbeitslosengeld beantragen. Das Verfahren rund um den Rentenantrag und die Prüfung Ihrer Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger kann unter Umständen andauern. Sie können in der Zeit vor der Entscheidung und vor dem Erhalt der ersten Rente ALG I erhalten. Das Gleiche gilt, wenn Sie einen Antrag auf eine Reha-Maßnahme gestellt haben.

Sollte Ihre Arbeitsunfähigkeit enden und die Beschäftigung bei Ihrem vorherigen Arbeitgeber beendet sein, sollten Sie sich ebenfalls der Agentur für Arbeit melden. Sind Sie nach der Krankenzeit arbeitslos, entscheidet das Arbeitsamt über die Fortzahlung des regulären Arbeitslosengelds in der gleichen Höhe.

Soll man sich weiter krankschreiben lassen, wenn man ausgesteuert ist?

Die Rentenversicherung empfiehlt, sich auch nach der Aussteuerung weiter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen zu lassen – also nach Ablauf der 78 Wochen, in denen Sie Krankengeld erhalten haben (“Nahtlosigkeitsregelung”). Durch diese Nahtlosigkeit können die Zeiten in Ihrem Rentenkonto angerechnet werden. Die Bedingung dafür ist jedoch, dass keine Lücke von mindestens einem Kalendermonat zwischen dem Ende der letzten Beschäftigung und den Zeiten des Krankengeldbezuges vorliegt.

Was tun, wenn das Krankengeld endet? Es gibt viele Möglichkeiten

Eine langwierige Erkrankung zehrt an den Nerven, und wenn dazu noch finanzielle Sorgen kommen, macht es das nicht einfacher. Doch es gibt Möglichkeiten, sich für diesen Fall vorzubereiten. Eine davon ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie nach den 78 Wochen Krankengeld oder – mit unseren Tarifen Plus und Exklusiv – auch bei einer (temporären) Arbeitsunfähigkeit finanziell auffängt. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld I oder Erwerbsminderungsrente ist nach Ende des Krankengeldanspruchs möglich. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich rechtzeitig bei der Rentenversicherung oder beim Arbeitsamt melden. Denn wenn Sie sich bereits frühzeitig erkundigen und absichern, können Sie sich vollständig auf Ihren Heilungsprozess konzentrieren. Gerade wenn Sie selbstständig sind, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige eine sinnvolle Option sein, um die meist große Versorgungslücke zu schließen. Mit unserem speziellen Angebot der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure und Architekten ist auch diese Berufsgruppe gut abgesichert.