Verantwortungsvoll investieren
Die VHV Gruppe achtet bei ihren Investment-Entscheidungen auf ganzheitliche Nachhaltigkeitsaspekte – darunter ethische, ökologische und soziale. Klar im Vordergrund steht aber die wirtschaftliche Nachhaltigkeit.
Ausgeschlossene Investmentbereiche
Alle Investitions-Entscheidungen in der VHV Gruppe werden bereits heute hinterfragt und müssen zahlreiche Bedingungen erfüllen. Dabei kommt es vor allem auf die bekannten ESG-Kriterien an: Der Emittent einer Aktie oder Anleihe wird z. B. an der Einhaltung von Klimaschutzzielen, Sozialstandards, Menschenrechten und einer guten Unternehmensführung gemessen. Investitionen in kontroverse Waffen sind dabei kategorisch ausgeschlossen, auch in Unternehmen, die festgelegte Umsatzgrenzen in den Geschäftsfeldern Kohleverstromung oder Fracking/Teersand überschreiten, investieren wir nicht.
Bevorzugte Investmentbereiche
Idealtypische Investments, die unsere strengen ESG-Investmentkriterien erfüllen, stammen z. B. aus den unten stehenden sechs Bereichen. Mit dieser Investmentstrategie wollen wir bis zum Jahr 2050 ein klimaneutrales Portfolio erreichen und damit einen maßgeblichen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten.
Berücksichtigung von ESG Kriterien im Investmentprozess
Schritt 1: Ausschlusskriterien
Unternehmen
- Kontroverse Waffen (z. B. Landminen und Streubomben)
- Kontroverses Unternehmensverhalten (einschl. Verstöße gegen UNGC/OECD / ILO)
- Fracking und Teersand (5 Prozent Umsatztoleranz)
- Kohleverstromung (30 Prozent Umsatztoleranz)
Schritt 2: Positivkriterien
- Detaillierte Bewertung der Nachhaltigkeit eines Emittenten in den Dimensionen E (Environmental) S (Social) und G (Governance)
- Mindestschwellwerte für ESG-Scores
- Berücksichtigung der Klimakomponente durch Positivlimitierung anhand des „Low Carbon Transition Score“ (dieser misst die Transitionsrisiken von Unternehmen auf dem Weg zu einer CO2-armen Wirtschaftsweise.)
- Investierbare Staaten müssen einen Corruption Perception Index (CPI) Schwellwert von > 35 einhalten. Der CPI dient als Kriterium zur Messung der Verhinderung und Bekämpfung von Korruption.
- Staaten in die investiert werden soll, müssen hinsichtlich des Freedom House Status als „Free“ eingestuft sein. Dadurch sollen Staaten mit schwerwiegenden Verstößen gegen demokratische Rechte und Menschenrechte von Investitionen ausgeschlossen werden.
Schritt 3: Risikomanagement
- Klimabezogene Szenarioanalysen
- Klimastresstests