Unterhalt im Studium: Unterstützung der Eltern beim Studium des Kindes
Unterhalt ist eine Leistung, die eine Person bereitstellt, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Als Elternteil eines minderjährigen Kindes gehört der Unterhalt zu den regelmäßigen Ausgaben – auch in der Lehre des Kindes. Doch erhält auch ein volljähriges Kind im Studium weiter Unterhalt und wenn ja, wie hoch ist der Unterhaltsbedarf? Wie viel Geld benötigen Studenten für ihren Lebensunterhalt? Was ist eine BAFöG-Vorausleistung? Wird das Einkommen aus dem Studentenjob auf den Unterhalt angerechnet? Und wie kann ich mein Kind auch nach dem Studium noch absichern, wenn keine Unterhaltspflicht mehr besteht? Viele Eltern fragen sich, wie sie in die Zukunft ihres Kindes über die Ausbildung hinaus investieren können. Denn auch neben dem Unterhalt gibt es weitere, nachhaltige Wege zur Unterstützung der Kinder durch die Eltern – einer davon ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Unterhaltspflicht der Eltern: Sind Eltern verpflichtet, Unterhalt zu zahlen?
Eltern sind Verwandte in gerader Linie. Deshalb sind sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1601 BGB) dazu verpflichtet, auch nicht mehr minderjährigen, unverheirateten Kindern Unterhalt im Studium oder in der Ausbildung zu zahlen. Lebt Ihr Kind nicht mehr im selben Haushalt, haben Sie nach dem Unterhaltsrecht auch keine Möglichkeit zur Leistung von Naturalunterhalt. Damit sind Leistungen wie Betreuung, Kochen oder Einkaufen gemeint. Das Kind erhält stattdessen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Barunterhalt. Können die Eltern der Unterhaltspflicht nicht nachkommen, kann das studierende Kind eine Vorausleistung beim BAFöG-Amt beantragen. Als Unterhalt für den täglichen Lebensbedarf hat ein Student oder eine Studentin außerdem Anspruch auf das Kindergeld, das er oder sie von den Eltern abverlangen kann.
Auf der anderen Seite haben Sie als Eltern einen Anspruch auf Informationen zu den Einkommensverhältnissen Ihres Kindes und den Fortgang des Studiums. Nach dem abgeschlossenen Studium sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig, auch wenn das Kind nicht gleich eine Arbeitsstelle in seinem erlernten Beruf findet.
Wie lange müssen Eltern Unterhalt im Studium ihrer Kinder zahlen?
Nach dem Schulabschluss beginnt für Ihr Kind die Orientierungsphase von 3 Monaten. In dieser Zeit sollte er oder sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zur Berufsausbildung verschaffen und sich dann für eine Option entscheiden, die im Idealfall der eigenen Begabung und Vorliebe entspricht. Während dieser Phase vor der Lehre oder dem Studium hat Ihr Kind bereits Anspruch auf Unterhalt als Unterstützung durch die Eltern. In der Regel sind Sie zur Zahlung von Unterhalt bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss Ihres Kindes verpflichtet. Dabei gibt es beim Unterhaltsbedarf keine festgelegte Altersgrenze und es ist auch unerheblich, ob das Kind später gute Chancen hat, eine Stelle in seinem erlernten Beruf zu finden. Wählt Ihr Kind ein Studium als Ausbildungsweg, beeinflussen die Wahl des Studienortes, des Studienfachs und auch eventuelle spätere Fachwechsel laut Gesetz nicht die Höhe des zu zahlenden Unterhalts.
Grundsätzlich besteht im Studium der Unterhaltsanspruch für die Dauer der Regelstudienzeit. Überschreitet Ihr Kind diese reguläre Studiendauer, richtet sich die Fortzahlung des Unterhalts danach, ob die Überschreitung der Regelstudienzeit in diesem Studienfach üblich ist, so ein Urteil des OLG in Schleswig aus dem Jahr 2003.
Der Unterhaltsanspruch gilt grundsätzlich nur für die Erstausbildung. Hat Ihr Kind sein Studium erfolgreich abgeschlossen, besteht kein Anspruch mehr auf Barunterhalt, auch nicht für ein Zweitstudium oder eine Zweitausbildung. Einen Sonderfall kann hier das Ende des Bachelorstudiums bilden. Dabei stellt sich die Frage, ob ein anschließendes Masterstudium für eine erfolgreiche Berufslaufbahn des Kindes erforderlich ist oder nicht. Häufig ist ein Bachelorstudium für den weiteren gewünschten Karriereweg als Qualifikation ungenügend. Mehrere Gerichte wie das OLG Celle oder das OLG Koblenz entschieden im Einzelfall bereits zugunsten des Kindes und die Eltern waren auch im Masterstudium weiter zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Wichtig: Das Kind muss zielstrebig seinen Weg hin zur Berufstätigkeit verfolgen, der Beginn des Masterstudiums muss also in jedem Fall in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Bachelorstudium stehen.
Bei Fragen rund um das Thema Unterhalt im Studium ist das Studentenwerk der Universität der richtige Ansprechpartner.
In welcher Höhe müssen Eltern Unterhalt für ihr studierendes Kind zahlen?
Möchte Ihr Kind Geld sparen als Student, ist es eine gute Möglichkeit für sie oder ihn, während des Studiums weiter im Haushalt der Eltern zu wohnen. Oft scheitert diese Option jedoch bereits an der Entfernung zum Studienort. Doch leben volljährige Kinder nicht mehr mit ihren Eltern in einem Haushalt, können sie im Studium monatlich bis zu 860 Euro Unterhalt als Unterstützung verlangen. Das ist der Regelsatz der Altersstufe 4 aus der Düsseldorfer Tabelle, der anerkanntesten Empfehlung zur Höhe des Unterhalts. Der Unterhaltsbedarf des studierenden Kindes der Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle ist grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern. Leben Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin getrennt, so müssen beide Elternteile diesen Bedarfssatz für den Kindesunterhalt anteilig zahlen, abhängig vom Einkommen.
Warum ist die Höhe des Unterhalts unterschiedlich und was wird auf den Unterhalt angerechnet?
Der Regelsatz für den Unterhalt Ihres Kindes ist stets gleich, aber verschiedene Einnahmen des Kindes können den Bedarf verringern – das heißt, Ihr Kind bekommt in diesem Fall weniger Barunterhalt. Doch welche Einnahmen sind auf den Unterhalt anzurechnen und welche nicht?
Erzielen unterhaltsberechtigte Kinder zusätzlich zum Studium Einkommen aus einem Nebenjob, gab es ein Erbe oder besitzt das Kind ein Konto mit erspartem Geld? Diese Einnahmen senken den zu zahlenden Unterhalt. Erhält Ihr Kind in der Studienzeit BAföG-Leistungen, sind diese Beträge ebenfalls auf den Unterhalt Ihres Kindes anzurechnen. Auch ein Stipendium, Einkünfte aus einem Praktikum, einer Werksstudententätigkeit oder die Halbwaisenrente sind auf den Unterhalt anzurechnen. Außerdem kann das studierende Kind zusätzlich bis zu 100 Euro berufsbedingte Aufwendungen für Anfahrt oder Arbeitsmittel von den Eltern fordern, wenn es ein verpflichtendes Praktikum oder einen für das Studium verpflichtenden Werkstudentenjob ausübt.
Welche Ausgaben haben Studierende?
Grundsätzlich ist der Unterhalt im Studium als Unterstützung durch die Eltern für die täglichen Ausgaben des Lebens gedacht. Doch welche Kosten kommen auf die Studenten zu?
In Deutschland gibt es zwar keine regulären Studiengebühren, jedoch wird ein Semesterbeitrag von 150 bis 200 Euro fällig. Dieser Betrag ist im regulären Ausbildungsunterhalt für Ihr Kind eingerechnet. Dazu kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die im Regelsatz nicht enthalten sind.
Der Regelsatz für den Barunterhalt von 860 Euro monatlich entspricht dem Unterhaltsbedarf studierender Kinder mit eigener Wohnung. Die Kosten für die Miete sind im regulären Unterhaltssatz inbegriffen. Bedenken Sie hier, dass Miete und die Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Studienorten in Deutschland sehr unterschiedlich sind. Bekommt Ihr Kind einen Studienplatz in München, so bezahlt er oder sie dort im Durchschnitt monatlich 644 Euro für ein WG-Zimmer. Am Studienort Frankfurt (Oder) kostet ein Zimmer hingegen im Schnitt 208 Euro (Stand 2020, Onlineportal Blitzrechner.de) und ist somit viel günstiger.
Im regulären Unterhaltsbedarf sind 375 Kosten für Warmmiete enthalten. Sollte es absolut unmöglich sein, die Kosten mit diesem Betrag zu decken, kann der monatliche Betrag entsprechend erhöht werden.
Was kommt nach dem Studium? Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende
Der Barunterhalt im Studium ist eine wichtige Grundlage für das spätere Leben Ihres Kindes. Doch wie geht es danach weiter und wie kann ich als Elternteil über die Unterhaltspflicht hinaus Unterstützung leisten? Eine gute Möglichkeit ist, für spätere eventuelle Notsituationen vorzusorgen – beispielsweise für den Fall, dass Ihr Kind später einmal berufsunfähig wird. Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten und Azubis können Sie Ihr Kind bereits früh gegen eine mögliche finanzielle Notlage aufgrund einer Berufsunfähigkeit absichern.
Mehr Informationen über dieses Thema finden Sie im WissensWert-Interview der Hannoverschen mit Versicherungsmathematiker Robin Katzera. Er erklärt, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten sinnvoll ist.
Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über weitere wichtige Versicherungen für Studierende wie die Krankenversicherung oder auch die private Haftpflichtversicherung.