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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei Vorerkrankung

Schon gewusst? Eine Vorerkrankung führt nicht grundsätzlich zur Ablehnung einer sogenannten “BU”. Statistiken zeigen, dass sogar 75 % aller Anträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen angenommen werden.

Das Wichtigste in Kürze zur BU mit Vorerkrankung

  • In vielen Fällen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Hannoversche trotz Vorerkrankung möglich.
  • Je nachdem, wie schwer eine Vorerkrankung ausfällt, können beim BU-Abschluss bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ein Risikozuschlag veranschlagt oder die BU gar komplett abgelehnt werden.
  • Jeder Antrag und jede Ablehnung ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Ausführlichere Informationen zu den Möglichkeiten finden Sie auf dieser Seite im Absatz “Welche Auswirkung hat eine Vorerkrankung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung?”.

Führt eine Vorerkrankung immer zur Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nicht jede Vorerkrankung führt direkt zur Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es kommt immer darauf an, wie schwer die Krankheit ausfällt. Auch die Zeit seit der letzten Erkrankung bzw. dem beschwerdefreien Zeitraum bis zur Antragstellung spielt eine entscheidende Rolle. Wir klären auf, wie Sie unsere Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung abschließen können.

Dass die Ablehnung der BU nur einen kleinen Anteil ausmacht, lässt sich auch gut in den folgenden Daten von Morgen & Morgen erkennen. In über 79 % der Fälle wird eine BU-Versicherung trotz Vorerkrankung ohne Erschwernisse angenommen.

Annahme und Ablehnung von BU-Anträgen mit Vorerkrankung
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen: Annahme- und Ablehnungsstatistik Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen: Annahme- und Ablehnungsstatistik
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen: Annahme- und Ablehnungsstatistik Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen: Annahme- und Ablehnungsstatistik

Quelle: Morgen & Morgen (2024)

Wie Sie sehen, sind die Chancen auf eine Annahme der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aussichtslos. Wenn Sie sich noch weiter zu dem Thema beraten lassen wollen, sind unsere Experten gerne für Sie da.

Warum lehnen Versicherer einen Antrag auf eine BU-Versicherung ab?

Um diese Frage zu beantworten, erklären wir kurz das Grundprinzip von Versicherungsgesellschaften bzw. Versichertengemeinschaften. Diese basieren nämlich auf dem Prinzip des Risikoausgleichs und der Solidarität. Die Mitglieder einer Versichertengemeinschaft zahlen Beiträge, die dazu verwendet werden Schäden oder Verluste auszugleichen. Wichtig ist hierbei, dass die Risiken auf die Gemeinschaft verteilt werden, so dass das individuelle Risiko reduziert wird. Die Versicherungsgesellschaft bildet außerdem Rücklagen, um sicherzustellen, dass genügend Gelder zur Verfügung stehen. Das Risikomanagement einer Versicherungsgesellschaft muss also sehr gut funktionieren, damit die Wirtschaftlichkeit gesichert ist. Aus diesem Grund werden einige Risiken vom Versicherungsumfang ausgeschlossen oder aber in einigen wenigen Fällen direkt abgelehnt.

Welche Auswirkung hat eine Vorerkrankung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Um zu verstehen, welche Auswirkungen eine Vorerkrankung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte zuerst geklärt werden, was überhaupt eine Vorerkrankung ist.

Medizinisch betrachtet ist eine Vorerkrankung eine Krankheit, die bereits früher begonnen hat, aber noch besteht oder zumindest aktuelle Auswirkungen auf den Gesundheitszustand und die Abwehrkräfte eines Menschen hat.

Wenn wir Ihren Antrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne weiteres annehmen können, gibt es 3 Möglichkeiten, mit denen Sie rechnen müssen:

  • Möglichkeit 1:
    Sie bekommen die Berufsunfähigkeitsversicherung, zahlen allerdings einen Risikozuschlag, gemessen an Ihrer Vorerkrankung. Dadurch erhöht sich die Beitragszahlung zur BU um einen gewissen Prozentsatz.
     
  • Möglichkeit 2:
    Wir vereinbaren mit Ihnen vor Vertragsabschluss einen Leistungsausschluss – eine sogenannte Ausschlussklausel. Das heißt, Sie bekommen die Berufsunfähigkeitsversicherung. Tritt allerdings die Berufsunfähigkeit aufgrund der ausgeschlossenen Vorerkrankung auf, so wird keine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. In allen anderen Fällen wird die volle BU-Rente natürlich ausgezahlt.
     
  • Möglichkeit 3:
    Es gibt leider Vorerkrankungen, wie bspw. Diabetes, die es uns nicht möglich machen, Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung anzubieten, da das Risiko in diesem Fall für die Versicherungskollektiv zu hoch ist. Bei einer solchen Vorerkrankung müssen wir den Antrag leider ablehnen.

Mit unserer Annahmeliste zur Berufsunfähigkeit mit Vorerkrankung können Sie sich schnell ein Bild über das mögliche Vorgehen verschaffen. Wenn Sie Ihre Vorerkrankung nicht auf der Liste finden, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Unsere BU-Experten für eine individuelle Beratung

Marcel Velke: Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Marcel Velke 0511 9565 351 marcel.velke@hannoversche.de
Onur Alanveren
Onur Alanveren 0511 9565 299 onur.alanveren@hannoversche.de
Stacey Anne Mackie
Stacey Anne Mackie 0511 9565 197 staceyanne.mackie@hannoversche.de
Uzay Yilmas
Uzay Yilmaz 0511 9565 374 uzay.yilmaz@hannoversche.de
Nina Mietau
Nina Mietau 0511 9565 221 nina.mietau@hannoversche.de

Wir gehen individuell auf Ihre Anfragen ein und bieten eine umfassende, unverbindliche Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung an.

BU-Check mit einer anonymen Voranfrage: Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei bestehender Krankheit nachträglich abschließen?

Sollten Sie bereits an einer Krankheit leiden und überlegen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachträglich abzuschließen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist, und bewerten daher jede Anfrage individuell. Kunden mit Vorerkrankungen empfehlen wir, eine anonyme Voranfrage zu stellen, um zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Versicherung möglich ist. Dieser Schritt ist ebenfalls komplett unverbindlich und hilft, Klarheit über die Möglichkeiten einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Krankheit zu schaffen. Sobald die Voranfrage positiv bewertet wird, können weitere Schritte zur Policenerstellung unternommen werden.

So einfach läuft die anonyme Voranfrage:

  1. Besuchen Sie unseren Online-Tarifrechner. Hier legen Sie die Höhe Ihrer monatlichen Wunschrente und die gewünschte Laufzeit Ihrer Versicherung fest.
  2. Wählen Sie einen Tarif aus. Anschließend beantworten Sie unsere Gesundheitsfragen. Dieser Schritt erfolgt anonym, um Ihre Privatsphäre zu wahren.
  3. Nachdem Sie die Gesundheitsfragen beantwortet haben, erhalten Sie online eine Bestätigung, ob und zu welchen Konditionen wir Sie versichern können.
  4. Erst, wenn diese Bestätigung vorliegt, bitten wir Sie, Ihre persönlichen Daten einzugeben, um den Versicherungsantrag zu vervollständigen.

Häufige Vorerkrankungen, die die BU beeinflussen

Unproblematische Vorerkrankungen:
Icon: Haken Icon: Haken
  • Leichte Migräne
  • Altersfehlsichtigkeit (Presbyopie), Glaukom /Aphakie ausgeschlossen
  • Blinddarmentfernung
  • Knochenbruch, folgenlos verheilt und älter als 6 bis 36 Monate (je nach Fraktur)
Vorerkrankungen, die einen Arztbericht erfordern:
Icon: Arztbericht Icon: Arztbericht
  • Darmentzündung / Dickdarmentzündung
  • Fettleber
  • Herpes (simplex)
  • Leberzysten
  • Morbus Menière
Vorerkrankungen, bei denen Sie einen Fragebogen ausfüllen müssen:
Icon: Fragebogen Icon: Fragebogen
  • Akne
  • Allergie
  • Asthma bronchiale
  • Angstzustände
  • Bänderriss
  • Epilepsie
Vorerkrankungen, die in den meisten Fällen zur Ablehnung führen:
Icon: x Icon: x
  •  Aids
  • Alkoholmissbrauch / -abhängigkeit
  • Krebs
  • Aneurysma
  • Diabetes

Berufsunfähigkeitsversicherung Krankheiten: Annahmeliste

Die Hannoversche Lebensversicherung bietet Ihnen einen „Quick-Check“ zur ersten Bewertung Ihrer medizinischen Angaben an. In der Tabelle wird zwischen Annahme, Arztbericht, Fragebogen und Ausschlussklausel sowie Ablehnung unterschieden.

Erklärung der Tabelle: Der Hinweis „AB“ bedeutet, dass ein Arztbericht von der Hannoversche angefordert wird. Der Hinweis „FB“ bedeutet, dass die Annahme

möglicherweise an das Befüllen eines Fragebogens gebunden ist oder darüber hinaus weitere Unterlagen oder Auskünfte erforderlich sind, die nicht zwingend einem Arztbericht gleichen oder an eine Ausschlussklausel gebunden sind.

Wichtiger Hinweis: Ist im Bescheid vermerkt, dass von Ihnen Unterlagen anzufordern sind, so sind nur die dort beschriebenen Unterlagen anzufordern. Es ist zu vermeiden, dass Sie alle medizinischen Befundberichte etc. einreichen, die Ihnen vorliegen.

Gesundheitsüberprüfung mit einer Vorerkrankung: Was ist zu beachten?

Bei der Gesundheitsüberprüfung im Rahmen des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten, insbesondere wenn Sie eine Vorerkrankung haben:

  1. Detaillierte Gesundheitsfragen:
    Bereiten Sie sich darauf vor, umfangreiche Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand zu beantworten. Diese Fragen können sich auf Körpergröße, Gewicht, frühere und geplante Operationen, Behandlungen bei Ärzten, Psychologen oder Physiotherapeuten und bestehende Vorerkrankungen beziehen.
     
  2. Berücksichtigung von chronischen Erkrankungen:
    Falls Sie chronische Erkrankungen haben, kann es sein, dass wir zusätzliche ärztliche Informationen anfordern. Dazu können Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Eine beschränkte Schweigepflichtsentbindung, bei der Sie explizit zustimmen, dass bestimmte Gesundheitsinformationen weitergegeben werden dürfen, ist hierbei oft ausreichend.
     
  3. Keine Versicherung ohne Gesundheitsfragen:
    Jede Berufsunfähigkeitsversicherung wird Gesundheitsfragen stellen. Dies dient dazu, das Risiko einer Berufsunfähigkeit individuell zu bewerten. Ihre Beitragszahlung hängt daher von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beruf und Gehalt ab.
     
  4. Gesundheitsprüfung als Teil der Vertragsunterlagen:
    Bei einer anonymen Voranfrage wird eine Liste mit Fragen zu Ihrer Krankheitsgeschichte beantwortet. Die Fragen beziehen sich in der Regel auf die letzten fünf bis zehn Jahre. 
     
  5. Wahrheitsgemäße und genaue Antworten:
    Es ist entscheidend, dass Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und genau beantworten. Dies fällt unter die vorvertragliche Anzeigepflicht.
     
  6. Beifügen von Dokumenten bei Vorerkrankungen:
    ​​​​​​​Wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie idealerweise ärztliche Gutachten, Behandlungsberichte und weitere relevante Dokumente beifügen. Diese helfen uns, das Risiko besser einzuschätzen und erhöhen Ihre Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Welche Vorerkrankungen müssen bei der BU angegeben werden?

Es wird empfohlen, alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen anzugeben, auch solche, die oft nicht sofort als schwerwiegende Erkrankungen erkannt werden, wie z.B. Migräne. Vorerkrankungen, die bereits seit längerer Zeit bestehen und nicht in den von der Versicherung abgefragten Zeitraum fallen, müssen im Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht angegeben werden.

Darf man Vorerkrankungen einfach verschweigen?

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung neigen manche Personen dazu, Vorerkrankungen nicht anzugeben. In einigen Fällen geschieht dies unbeabsichtigt, weil sie die Krankheiten für unwichtig halten oder sie schlichtweg vergessen haben. Andere wiederum verschweigen ihre gesundheitlichen Probleme bewusst, weil sie um jeden Preis eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen. Ein solches Verhalten ist jedoch nicht ratsam.

Das Verschweigen von Angaben zu Vorerkrankungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung birgt erhebliche Risiken, denn es ist ein Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht, in der alle Risiken vom Antragssteller wahrheitsgemäß angegeben werden müssen.

Stellt sich später heraus, dass die Angaben zu den Vorerkrankungen nicht der Wahrheit entsprechen, kann dies dazu führen, dass der Versicherer die Zahlung der Leistung, z.B. der Berufsunfähigkeitsrente, verweigert. In diesem Fall wären alle bis dahin gezahlten Versicherungsbeiträge umsonst gewesen.

Unbekannte Vorerkrankungen in der Patientenakte

Es kann vorkommen, dass in Ihrer Patientenakte irrtümlich falsche oder nicht mehr zutreffende Diagnosen eingetragen sind. Dies kann auf einen unbeabsichtigten Fehler des behandelnden Arztes oder auf ein Versehen Ihrerseits zurückzuführen sein. Damit solche falschen oder veralteten Diagnosen Ihre Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht beeinträchtigen, ist es ratsam, Ihre Krankenakte regelmäßig einzusehen. So können Sie eventuelle Unstimmigkeiten rechtzeitig erkennen und Ihren Arzt bitten, diese Einträge entsprechend zu korrigieren oder zu streichen.

Der Zeitraum ist entscheidend bei Vorerkrankungen

Auch Personen, die in der Vergangenheit an einer schweren Krankheit gelitten haben, können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sofern die Erkrankung nicht in die festgelegte Karenzzeit fällt. Dieser Zeitraum liegt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren, kann in Einzelfällen aber auch bis zu zehn Jahre betragen. Frühere Krankheitsdiagnosen außerhalb dieses Zeitfensters müssen nicht mehr angegeben werden.

BU abgelehnt und jetzt? Die Alternative

Sollte Ihr Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Ihrer Vorerkrankung abgelehnt werden, können Sie über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder aber eine Grundfähigkeitsversicherung als Alternative nachdenken. Diese finanzielle Differenz zwischen staatlicher Grundsicherung und Lebensstandard lässt sich jedoch durch den Abschluss einer solchen privaten Versicherung ausgleichen, sodass Sie Ihren bisherigen Standard beibehalten können.

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