Ratgeber

Geheimtipp: Risikolebensversicherung als Hochzeitsgeschenk

Einer der schönsten Tage im Leben. Zwei Menschen haben sich dazu entschieden, ihr Leben gemeinsam zu verbringen. Monatelange Planungen und Stress gehen diesem besonderen Tag voraus. Nach den Flitterwochen kehrt Alltag ein. Vielen Ehepaaren werden dann erst die ganzen Pflichten bewusst, die mit einer Eheschließung einher gehen. Neben den typischen Behördengängen sollten sich die frisch Vermählten auch über ihre finanzielle Zukunft Gedanken machen. Wie sorge ich am besten für mich und meinen Partner vor?

Warum eine Risikolebensversicherung?

Natürlich gibt es auch andere Szenarien, aber häufig ist die Hochzeit der Startschuss für die gemeinsame Zukunftsplanung: Familie gründen, Kredit aufnehmen und ein Eigenheim kaufen oder bauen. Worüber die Wenigsten dabei nachdenken möchten, ist der Tod des Partners. Doch was passiert, wenn ein Ehepartner verstirbt und die Familie die Verantwortung und sämtliche Kosten alleine tragen muss?

Genau dafür gibt es die Risikolebensversicherung. Sie sichert Ihre Familie für den Todesfall ab und stellt sicher, dass sie finanziell abgesichert sind.

Welche Möglichkeiten haben Paare – mit und ohne Trauschein?

Paare können zwischen den folgenden Varianten wählen:

  • Zwei einzelne Verträge: Sie sind jeweils Versicherungsnehmer und versicherte Person zugleich. Die bezugsberechtigte Person ist der Partner oder eine andere Person Ihrer Wahl. Sollten beide versterben, werden beiden Versicherungssummen an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • Über-Kreuz-Versicherung: Hier sichern Sie sich gegenseitig ab. Sie sind Versicherungsnehmer und Ihr Partner ist versicherte Person. Sollte Ihr Partner versterben, erhalten Sie als Versicherungsnehmer die Versicherungssumme – genauso andersherum. Sollten beide versterben, werden beide Versicherungssummen an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

    Diese Variante ist besonders geeignet für nicht verheiratete Paare, da hierbei keine Erbschaftssteuer anfällt. Dies ist besonders positiv zu bewerten, da ansonsten der Freibetrag für Unverheiratete vergleichsweise niedrig ist und die Versicherungssumme im Leistungsfall besteuert werden müsste.
  • Partnervertrag: Hier schließen Sie als Paar nur einen gemeinsamen Vertrag ab. Beide sind versicherte Person und Bezugsberechtigter zugleich. Sollten beiden versterben, wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt. Vorteil hier ist, dass Sie nur Prämien für einen Vertag aufwenden müssen. Daher ist ein Partnervertrag oft günstiger als zwei einzelne Verträge.

Vorteile einer Risikolebensversicherung für verheiratete Paare

Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es Steuervorteile. Besonders auch bei der Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall. Hier ist für gewöhnlich eine Erbschaftssteuer fällig. Bei Verheirateten ist der Freibetrag jedoch höher als bei Unverheirateten, nämlich bei 500.000 Euro für den Ehepartner und bei 400.000 Euro für die Kinder.

Zum Vergleich: Bei unverheirateten Paaren liegt der Steuerfreibetrag bei gerade einmal 20.000 Euro.

Was passiert bei Trennung oder Scheidung?

Auch wenn wir die Daumen drücken, dass dies für Sie nie Thema wird, sollten Sie das Szenario zumindest einmal gedanklich durchgespielt haben. Wenn Sie sich trennen oder scheiden lassen, haben Sie bei einzelnen Verträgen keinerlei Aufwand, da jede Partei ihren eigenen Vertrag behält und gegebenenfalls die begünstigte Person ändern kann.

Bei der Über-Kreuz-Absicherung bietet sich ein Wechsel des Versicherungsnehmers an, dann ist es wieder wie bei zwei einzelnen Verträgen. Die Partner-Risikolebensversicherung bzw. verbundene Risikolebensversicherung ist dahingegen etwas schwieriger. Diente der Vertrag zur Absicherung der Kinder, können Sie einfach die Bezugsberechtigten ändern. Haben Sie sich für die gegenseitige Absicherung entschieden, bietet sich die Kündigung an – mit der beide Parteien einverstanden sein müssen.

Bezugsrecht – damit das Geld an den richtigen geht

Achten Sie bei der Nennung des Bezugsberechtigten darauf, dass dieser möglichst präzise und eindeutig ist. Gerade bei Scheidung oder Trennung gibt es oft genug Streitpunkte bei der Formulierung.

Um Unklarheiten zu vermeiden, ist eine namentliche Nennung immer empfehlenswert. Falls eine Scheidung eintreten sollte, müssen Sie das Bezugsrecht schriftlich ändern, wenn Sie möchten, dass jemand anderes als ihr Ex-Partner die Leistung erhält. Sie haben auch die Möglichkeit, mehrere bezugsberechtigte Personen festzulegen und entscheiden, wie die Versicherungssumme im Leistungsfall verteilt werden soll.

Tipp: Möchten Sie flexibel mit der Wahl Ihres Bezugsberechtigten sein, ist es wichtig, dass sie immer ein widerrufliches Bezugsrecht einräumen. Das unwiderrufliche ist nämlich nur mit Einverständnis der Bezugsperson selbst änderbar.

Eine Risikolebensversicherung als Hochzeitsgeschenk?

Zugegeben, sonderlich romantisch ist eine Risikolebensversicherung natürlich nicht. Und Sie sollten sie auch nicht einfach so verschenken, sondern vielleicht mit dem künftigen Ehepaar darüber sprechen. So vermeiden Sie Enttäuschungen. Ansonsten ist die Risikolebensversicherung ein absolut sinnvolles Geschenk zur Absicherung der Zukunft des Ehepaares für den Fall der Fälle.

 

Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten unterstützen Sie gerne und beraten Sie ganz individuell. Wir sind für Sie da – suchen Sie einfach Ihren bevorzugten Kontaktweg aus.

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