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Elterngeld und Elternzeit für Selbstständige

Zu Beginn ist für frisch gebackene Eltern eine berufliche Auszeit im Rahmen einer Elternzeit eine wertvolle Möglichkeit, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Um Familien den Start so leicht wie möglich zu machen, haben Angestellte ein Anrecht auf diese berufliche Freistellung. Doch unterstützt der Staat auch Selbstständige mit dem Recht auf Elternzeit und Elterngeld?

Elternzeit für Selbstständige

Ist eine Elternzeit für Selbstständige möglich?

Die Elternzeit für Selbstständige ermöglicht es Eltern, einen gewissen Zeitraum nicht arbeiten zu müssen, um ihre Kinder selbst zu betreuen und zu erziehen. Selbstständige haben zwar keinen direkten Anspruch auf Elternzeit gegenüber ihren Auftraggebern, sie können jedoch solche Freiräume aushandeln oder in den entsprechenden Zeiträumen keine Aufträge annehmen. Wichtig ist dabei jedoch, dass Selbstständige einen Anspruch auf Elterngeld haben, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen möchten und sich mithilfe dieser finanziellen Unterstützung solche freien Zeiträume schaffen können.

Ihre Rechte & Möglichkeiten: Elterngeld für Selbstständige

Elterngeld soll es Eltern ermöglichen, sich in Ruhe um ihr Kind zu kümmern, ohne zu große finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

Anspruch auf Elterngeld für selbstständige Mütter und Väter

Selbstständige und Arbeitnehmer sollen in Bezug auf das Elterngeld gleichgestellt sein. Der Berechnungszeitraum für das Elterngeld ist in beiden Fällen identisch: Es gelten jeweils die Einnahmen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes als Berechnungsgrundlage.

Der Unterschied: Basiselterngeld und ElterngeldPlus für Selbstständige

Wie Angestellte haben auch Selbstständige die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu entscheiden:

  • Basiselterngeld wird für 14 Monate gezahlt, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen kann.
  • ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden. Das ElterngeldPlus ist jedoch nur halb so hoch wie das Basiselterngeld.
Wie wird das Elterngeld für Selbstständige berechnet?

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom Einkommen des betreuenden Elternteils und eventuellen Mischeinkünften während des Bezugszeitraums vom Elterngeld ab. Es beträgt zwischen 100 und 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, und ist nach oben und unten begrenzt:

  • Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat.
  • Das ElterngeldPlus beträgt zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
  • Bei Mehrkindfamilien gibt es einen Geschwisterbonus von zehn Prozent des zustehenden Elternteils, mindestens jedoch 75 Euro beim Basiselterngeld (oder 37,50 Euro bei ElterngeldPlus).

Ein Elterngeldrechner hilft dabei, das Elterngeld genau zu berechnen und auch die Auswirkungen von zusätzlichem Zuverdienst einschätzen zu können.

Steuerliche Aspekte zum Elterngeld für selbstständige Eltern

Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, dennoch müssen werdende Eltern einige wichtige Gesichtspunkte betrachten: In die Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommenssteuer, wird das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dadurch ist das Elterngeld in vielen Fällen mit einer Steuernachzahlung verbunden. Bei Selbstständigen wird diese jedoch durch den Verdienstausfall oftmals ausgeglichen.

Sind Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, müssen sie während des Bezugs des Elterngelds keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Absicherung für Selbstständige in Elternzeit

Spätestens mit dem ersten Kind wird auch die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu einem noch wichtigeren Thema für selbständige Mütter und Väter. Ein wichtiger Baustein dabei kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sein. Sie sichert Eltern für den Fall ab, dass sie berufsunfähig werden und sind so elementar für die Absicherung der noch jungen Familie.

Arbeiten während der Elternzeit

Grundsätzlich ist es möglich, dass Selbstständige während des Bezugs von Elterngeld arbeiten, allerdings nicht mehr als 32 Wochenstunden. Zusätzliches Einkommen mindert die Höhe des Elterngelds.

Grundsätzlich müssen Selbstständige darauf achten, dass die tatsächlich erzielten Einnahmen in diesem Zeitraum zählen, nicht die Arbeitszeit an sich. Es kann also vorkommen, dass Einkünfte das Elterngeld verringern, obwohl die Arbeitszeit vor der Geburt investiert wurde. Ein guter Tipp an dieser Stelle – Wer vorher weiß, dass er Zahlungen aus zuvor geleisteten Monaten erhält und in einem bestimmten Monat des Elterngeldbezuges verzeichnen wird, kann das Elterngeld in diesem Monat pausieren.

Fazit: Elternzeit für Selbstständige

Allen Eltern soll eine Auszeit vom Berufsleben ermöglicht werden. Aus diesem Grund gibt es Elterngeld und Elternzeit auch für selbständige Eltern. Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich an den tatsächlichen Einnahmen des vergangenen Jahres.

Die Berechnung des Elterngelds kann durch steuerliche Aspekte, potenzielle Arbeitseinkünfte und Arbeitszeiten beeinflusst werden. Daher ist es empfehlenswert, sich intensiv mit diesen Details auseinanderzusetzen und im Zweifel eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen: Elterngeld & Elternzeit für Selbstständige

Wie lange kann ich als Selbstständiger Elternzeit nehmen?

Im Vergleich zu Angestellten sind Selbstständige deutlich flexibler, da sie ihre Elternzeit nicht mit einem Arbeitgeber aushandeln müssen. Relevant kann jedoch der Bezug von ElterngeldPlus sein. Dieser steht auch Selbstständigen 12 Monate (+ 2 Partnerschaftsmonate) im Rahmen des Basiselterngeldes oder 24 Monate beim ElterngeldPlus zur Verfügung.

Wie wird das Elterngeld bei Selbstständigen berechnet?

Das Elterngeld berechnet sich bei Selbstständigen anhand des letzten Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes oder eines abweichenden Wirtschaftsjahres. Es beträgt mindestens 65 % des Nettoeinkommens.

Was ist der Elterngeld-Trick für Selbstständige?

Der Elterngeld-Trick beschreibt das Vorgehen, sein Nettoeinkommen in den Berechnungsjahren „hochzuschrauben“, umso mehr Elterngeld zu erhalten. Möglich ist das beispielsweise durch den Wechsel der Steuerklasse.