FAQ: Fragen zur Unfallversicherung

Melanie - die Versicherungsberaterin der Hannoversche

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung. Ich stelle aber auch sehr gerne Kontakt zu meinen Kollegen her, falls Sie eine persönliche Beratung wünschen.

Die fünf häufigsten Fragen zur Unfallversicherung

Bei der VHV auf jeden Fall. Schließlich können Unfälle auch im Ausland passieren. Oft nimmt man gerade im Urlaub an Aktivitäten teil, die gewisse Gefahren und Risiken bergen.

Mit der Unfall­versicherung erhalten Sie auch im Ausland Leistungen bei Invalidität sowie Sofortleistungen bei Schwerverletzungen in Höhe von bis zu 10.000 €. Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze werden je nach Tarif bis zu einer gewissen Summe oder sogar vollständig übernommen. 

Kinder sind den Gefahren des Lebens ganz besonders ausgesetzt – sie sind schließlich sehr neugierig und gleichzeitig noch klein und unerfahren. Wenn Ihr Kind in Folge eines Unfalls sein Leben lang auf Hilfe angewiesen ist, wird Ihnen geholfen: Statt sich die Invaliditätsleistung als finanzielle Hilfe in einer Summe auszahlen zu lassen, können Sie auch eine Rentenzahlung vereinbaren – entweder als Alternative zur Einmalzahlung oder zusätzlich dazu. Ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent erhalten Sie für Ihr Kind Monat für Monat Rente – ein Leben lang.

Das ist vor allem auch deshalb wichtig, weil Kinder im Falle eines Unfalls noch keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Die Kinder-Unfallrente können Sie bequem und günstig separat abschließen.

Die Gliedertaxe legt bei der Unfall­versicherung den Grad der Invalidität fest, denn die Höhe der Leistung ist von der Art der Invalidität abhängig. Es gilt: Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist auch die Leistung, die Sie erhalten. Die Gliedertaxe der VHV gilt zu Recht als eine der besten im Markt, weil Sie sehr schnell höhere Leistungen erhalten. 

Die Erfahrung zeigt: Mit steigendem Invaliditätsgrad nimmt auch der Versorgungsbedarf zu. Den meisten Unfall­versicherung­en liegt deshalb eine progressive Invaliditätsstaffel zugrunde. Das bedeutet, je schwerwiegender eine Invalidität ist, umso höher fallen die finanziellen Leistungen aus. Sie können sich dank der Progression auf Zahlungen bis zum Fünffachen der vereinbarten Versicherungs­summe verlassen.

Der klassische Unfallbegriff schließt alle Unfälle aus, die nicht von außen auf den Körper einwirken. Viele Unfallversicherer zahlen in so einem Fall nicht. Die VHV verzichtet auf diese für viele Versicherungen typische Definition – und leistet selbstverständlich auch bei anderen Unfällen (erweiterter Unfallbegriff). So sind Sie zum Beispiel auch bei Unfällen, verursacht durch Bewusstseinsstörung, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Herz-Kreislauf-Störung, abgesichert.

Allgemeine Fragen zur Unfallversicherung

Die Leistungen der Unfall­versicherung lassen sich passgenau an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen. Sie können Ihren Versicherungsschutz also ganz individuell gestalten, was natürlich Einfluss auf die jeweilige Leistung hat: Angefangen bei der Höhe der Invaliditätsleistungen, dem Einschluss einer Progression bis hin zu verschiedenen Zusatzbausteinen, die je nach Bedarf vereinbart werden können.

Der zentrale Aspekt ist jedoch die Invaliditätsleistung. Darunter versteht man die einmalige Kapitalleistung, die Ihnen im Invaliditätsfall ausgezahlt wird. Neben der einmaligen Kapitalleistung sind je nach individuellem Versicherungsumfang folgende Leistungen versichert:

  • Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr
  • Vorschusszahlungen bei Invalidität
  • Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze mit bis zu vollständiger Kostenübernahme, inklusive VHV Unfall-Service
  • Kosmetische Operationen mit bis zu vollständiger Kostenübernahme, inklusive Ersatz aller natürlichen Zähne
  • Sofortleistungen bei Schwerverletzten in Höhe von bis zu 10.000€
  • Erstattung der Kosten für Physiotherapie und Osteopathie bis 500€
  • Schmerzensgeld von 200€ (bei Knochenbrüchen und Bänderrissen)
  • Nachhilfeunterricht für Kinder bis 14 Jahre von 30€/Tag bis max. 3.000€
  • Beitragsbefreiung sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherungs­nehmer­s bis 12 Monate
  • Reha-Tagegeld 50€ pro Tag max. 17.500€
  • Reha-Management/Umschulungsmaßnahme (volle Kostenübernahme für bis zu 3 Jahre)
  • Alle Vergiftungsarten

Eine detaillierte Übersicht über die Leistungen der verschiedenen Tarife der Unfall­versicherung finden Sie in der Produktübersicht Smart und der Produktübersicht Klassik Garant.

Natürlich sind Sie mit der Unfall­versicherung auch bei der Ausübung Ihrer normalen sportlichen Aktivitäten in vollem Umfang versichert. Ausnahmen gelten unter Umständen für besonders gefährliche Sportarten, wie etwa Freeclimbing, Riverrafting, Expeditions-/Hochgebirgsbergsteigen, Buggykiting, Drachenfliegen, Fallschirmspringen oder Ähnlichem.

Mit dem Zusatzbaustein Schmerzensgeld PLUS des Exklusiv-Tarifs können Sie sich auf Wunsch noch umfangreicher gegen Sportunfälle absichern. Das individuell vereinbarte Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 3.000€ wird Ihnen dann z.B. bei unfallbedingten Knochenbrüchen und Bänderrissen umgehend ausgezahlt.

Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten und fortlaufender Inflation sinkt auch der Wert Ihrer Unfall­versicherung mit den Jahren der Vertragslaufzeit.

Der Dynamik-Baustein sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz auch zukünftig Ihrem Absicherungsbedarf entspricht. So werden die Versicherungs­summe und optionale Leistungen wie z.B. das Krankenhaustagegeld jährlich um 3 bis 5 Prozent nach oben angepasst.
Ein weiterer, wichtiger Vorteil besteht darin, dass Ihre Versicherungs­summe sukzessiv erhöht wird, ohne dass Sie noch einmal eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen. Selbstverständlich können Sie die dynamischen Erhöhungen jederzeit und kostenlos aussetzen oder beenden.

Als besonders fairer Versicherer ist die VHV der Meinung, dass die bei einem Unfall bereits vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen des Versicherungs­nehmer­s unerheblich bzw. nicht ausschlaggebend sind für die Leistungserfüllung. Aus diesem Grund wird auf die zeitintensive Abfrage einer Gesundheitsprüfungverzichtet.

Die Besserstellungsgarantie wird bei der Regulierung im Schadensfall angewendet – und zwar dann, wenn die Leistung der Unfall­versicherung für den Versicherungs­nehmer geringer ausfallen würde als die Leistungen seines Vorversicherungsvertrags. Bei der Schadensregulierung werden dann die Vorteile und Bedingungen des Vorvertrages auf den aktuell bestehenden Versicherungsvertrag übertragen. So entstehen für den Versicherungs­nehmer keine Nachteile.

Gerade beim Sport kommt es häufig zu Verletzungen, die durch sogenannte Eigenbewegungen verursacht werden. Weil diese Unfälle ohne Einwirkung von außen zustande kommen, fallen sie nicht unter den klassischen Unfallbegriff und sind in einer Unfall­versicherung meistens nicht mitversichert.

Damit Sie Ihren Sportaktivitäten sorglos nachgehen können, sind im Tarif EXKLUSIV auch Verletzungen miteingeschlossen, die durch Eigenbewegungen verursacht sind. Dazu zählen beispielsweise Bauch- oder Unterleibsbrüche, Schädigungen an der Wirbelsäule oder an Gliedmaßen sowie auch Schenkelhalsfrakturen und Armbrüche.

Schäden können Sie ganz einfach von Montag bis Freitag zwischen 8 bis18 Uhr unter der Rufnummer 0511 655 050 60 melden oder Nutzen das Online-Formular der VHV. Professionelle Schadensachbearbeiter kümmern sich dann sofort um Ihr Anliegen.

Wenn Sie Fragen zu den Produkten haben oder allgemein mehr über die Leistungen der VHV wissen wollen, dann rufen Sie gern unter folgender Telefonnummer an:

  • Wenn Sie noch keinen Vertrag haben: 0511 9078811
  • Wenn Sie bereits Kunde bei der VHV sind: 0511 655 05030

Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar.