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Welche Versicherungen sind für Beamte wichtig und sinnvoll?

Für Beamte gelten andere Regelungen als für andere Arbeitnehmer. Sie haben berufsspezifische Risiken zu tragen und haften ggf. für Schäden, welche sie im Rahmen des Dienstverhältnisses verschulden. Aber auch die Norm für Krankenversicherung, Pensionsregelungen und Berufsunfähigkeit weichen von denen der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft ab.

Wie versichern sich Beamte? Welche Versicherungen sind nötig und sinnvoll?

Die Stufen des Beamtentums

Ein Beamter durchläuft in seiner Berufstätigkeit verschiedene Stufen des Verbeamtungs-Grades. Je nach Stufe muss der Beamte seinen Versicherungsschutz grundlegend anpassen.

Welche Stufen gibt es?
  • Beamter auf Widerruf: Anwärter oder Referendar im Vorbereitungsdienst
  • Beamter auf Probe: Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen und je nach Dienstherr bis zu 5 Jahre andauernde Probephase
  • Beamter auf Lebenszeit: Besonderes Dienst-/Treueverhältnis zu den Dienstherren bis zur Rente im Arbeitsverhältnis
  • Beamter im Ruhestand: Nach 40 Dienstjahren im Ruhestand mit Pensionsanspruch bis max. 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts

Welche Versicherungen Beamte haben sollten

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Im Beamtenrecht existiert der Begriff „Berufsunfähigkeit“ klassischer Weise nicht. Stattdessen werden Beamte auf Lebenszeit dienstunfähig geschrieben, wenn sie aufgrund ihres körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen der Erfüllung Ihrer Dienstpflicht nicht mehr nachkommen können.

Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (vgl. § 44 BBG). 

Es kann der Fall eintreten, dass ein Beamter zwar dienstunfähig ist, aber nicht gleichzeitig als berufsunfähig gilt.

Warum ist dienstunfähig nicht automatisch gleich berufsunfähig?

Eine Berufsunfähigkeit liegt erst dann vor, wenn eine Minderung der Arbeitskraft von mindestens 50 Prozent besteht und die versicherte Person voraussichtlich sechs Monate oder länger nicht arbeiten kann.

Dahingegen kann der zuständige Dienstherr die Dienstunfähigkeit auch aussprechen, wenn eine Minderung der Arbeitskraft von weniger als 50 Prozent besteht.

Speziell für diese Berufsgruppe gibt es bei manchen Versicherern eine gesonderte Dienstunfähigkeitsklausel. Diese Klausel verursacht in der Regel entsprechende Mehrkosten.

Wie handhabt die Hannoversche es mit der Berufsunfähigkeit von Beamten?

Ansonsten gelten – so auch bei der Hannoverschen – für Beamte die gleichen Bedingungen zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wie für andere Arbeitnehmer. Das heißt, berufsunfähig ist die versicherte Person – im Sinne der Versicherung – wenn sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls für mehr als sechs Monate nicht arbeitsfähig ist und dies von einem Arzt bestätigt wird.

Beamte können bei der Hannoverschen eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von maximal 1.500 Euro und bis zum 60. Lebensjahr abschließen. Berechnen Sie einfach unverbindlich Ihren monatlichen Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wie sinnvoll Berufsunfähigkeitsversicherungen samt Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung "Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?".

Die Privat-/Diensthaftpflicht für Beamte

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Auch Beamte müssen für Schäden, die sie privat bei jemanden verursachen, haften und sollten daher eine Privathaftpflicht abschließen. Durch den Beamtenstatus kann es, je nach Tarif und Gesellschaft, günstige Beiträge geben.

Jedoch nicht nur im privaten Bereich muss der Beamte haften, auch gegenüber seinen Dienstherren steht er in Haftung, wenn er Schäden während seiner Dienstzeit verursacht. Hierfür haftet der Dienstherr nämlich nicht. Haftbar ist der Beamte persönlich und in vollem Umfang. Hierbei schützt die Diensthaftpflichtversicherung den Beamten für Schäden in seiner Dienstzeit. Diese sollte unbedingt abgeschlossen werden.

Die Krankenversicherung für Beamte

Das Beamtenrecht kennt keinen Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung seines Arbeitnehmers. Hierfür erhält er sogenannte Beihilfe. Dies ist ein bestimmter Prozentsatz, an welchem sich der Dienstherr an den entstehenden Krankenhauskosten seiner Beamten beteiligt. Die Höhe hängt vom Bundesland und Familienstand ab und liegt zwischen 50 bis 80 Prozent.

Für den Rest muss der Beamte selbst aufkommen. Es sollte eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hinweis: Sogar vor der Verbeamtung auf Lebenszeit bieten einige Versicherer auch günstige private Krankenversicherungen für Beamtenanwärter an.

Die private Unfallversicherung für Beamte

Wie andere Arbeitnehmer sollten sich auch Beamte zusätzlich privat gegen Unfälle absichern. Auch für sie greift während der Arbeit und auf direktem Arbeitsweg die gesetzliche Unfallversicherung. Außerhalb der Dienstzeit, also im privaten Bereich, besteht ohne Schutz keine Unfallversicherung. Somit besteht auch hier ein wichtiger Absicherungsbedarf.

Fazit

Natürlich ist auch für Beamte eine Hausratversicherung, Wohngebäude- und eine private Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Es wird in diesen jedoch nicht unterschieden, ob man nun Beamter ist oder „normaler“ Arbeitnehmer. Hier wird der Zahlbeitrag je nach versicherter Sache berechnet.

Angehende Beamte sollten sich frühzeitig informieren, was sich alles mit ihrem Beamtenstatus ändern kann und was sie ihrer neuen Lebenssituation anpassen müssen. Beamte müssen besonders ihre Arbeitskraft, ihre Haftung gegenüber dem Dienstherren und ihre Gesundheit versichern.

Grafik: © HANNOVERSCHE