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Diagnose berufsunfähig: Ein Interview über Hintergründe, Ursachen und Maßnahmen - Teil 1

Verbraucherschützer, Versicherer sowie Medienberichte sind sich einig: Wer seinen Lebensunterhalt von seinem Gehalt bestreitet, sollte sich mit dem Thema Berufsunfähigkeit (BU) auseinandersetzen. Isabel Stabenow, Geschäftsführende Gesellschafterin der Beratungsagentur leistbar24 GmbH, kennt die Lage von berufsunfähigen Versicherten und ist in deren Auftrag im Leistungsfall Schnittstelle zwischen Betroffenen und Versicherern.

Hannoversche - im Interview

Die Beschäftigung mit dem Gedanken an die eigene Arbeitsunfähigkeit und dem damit häufig verbundenen beruflichen Aus fällt nicht leicht – und macht vor allem keinen Spaß. Doch ist sie unvermeidlich, wenn man bedenkt, wie hoch der Wert der eigenen Arbeitskraft ist: Im Laufe eines Berufslebens summieren sich die monatlichen Gehälter schnell auf einen Millionenbetrag. Wer dieses Geld zur eigenen Existenzsicherung benötigt, sollte es frühzeitig absichern – mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Isabel Stabenow, Geschäftsführende Gesellschafterin der Beratungsagentur leistbar24 GmbH, kennt die Lage von berufsunfähigen Versicherten und ist in deren Auftrag im Leistungsfall Schnittstelle zwischen Betroffenen und Versicherern. Als Leistungsfallbegleiterin betreut die ausgebildete Heilpraktikerin für Psychotherapie die erkrankten oder verunfallten Versicherungsnehmer mit Fachkompetenz und Fingerspitzengefühl in der bewegenden Krisenphase und bestätigt anhand ihrer langjährigen Praxiserfahrung: Die frühzeitige Vorsorge für eine mögliche Berufsunfähigkeit lohnt.

Leistungsfallbegleiterin Isabel Stabenow Leistungsfallbegleiterin Isabel Stabenow

Leistungsfallbegleiterin Isabel Stabenow

In diesem ersten Teil unseres Interviews erfahren wir, wie Frau Stabenow zu Ihrem Beruf kam und welche Aufgaben zur Leistungsfallbegleitung gehören.

Frau Stabenow, wie sind Sie selbst auf das Thema Berufsunfähigkeit aufmerksam geworden?

Durch meinen Familien- und Bekanntenkreis habe ich frühzeitig Kontakt in die Versicherungsbranche gehabt und immer wieder Gespräche zu Themen geführt, die sich mit Versicherungsinhalten befassten. In diesen Gesprächen ging es oftmals um die Berufsunfähigkeit, denn es beschäftigt Menschen nun mal, wenn es anderen nicht gut geht. Im Laufe meiner Berufstätigkeit habe ich zunächst aus dem Angestelltenverhältnis heraus einen tieferen Einblick in die Bearbeitung und Begleitung von Leistungsfällen erhalten. Inzwischen führe ich schon im siebten Jahr die Leistungsfallbegleitung mit der leistbar24 GmbH als Selbstständige durch.

Welche Motivation hat Sie in die aktive Leistungsfallbegleitung ihrer Mandanten geführt?

Aus den besagten diversen Gesprächen zu Versicherungsinhalten habe ich erfahren, dass die Begleitung der Versicherten im Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) ein Thema war. So hat sich herausgestellt, dass es außer den Versicherungsvermittlern (Maklern) kaum eine Stelle gab, an die sich Versicherungsnehmer im BU-Fall offiziell hätten wenden können. Bestimmte juristische Fragestellungen im Rahmen der Leistungsbeantragung sollte ein Makler jedoch aus Haftungsgründen nicht beantworten, da diese Inhalte in den Bereich der Rechtsberatung gehören. Wir sind dagegen als Versicherungsberater nach §34d Abs.2 GewO zugelassen und dürfen rechtsberatend tätig sein. Auch kann bei der Leistungsfallbearbeitung ein erheblicher Zeitaufwand entstehen, weil individuell geprüft werden muss. Hinzu kommt, dass sich die Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Jahren maßgeblich entwickelt hat und dadurch deutlich komplexer geworden ist als noch vor 10 Jahren. Unsere Motivation war und ist es, für den erkrankten Versicherungsnehmer die Kommunikation mit den Versicherern auf Augenhöhe zu übernehmen und eine kompetente und rechtssichere Beratung anzubieten, damit die Betroffenen die optimale Leistung erhalten. Insofern sehen wir uns als Mediator zwischen dem erkrankten Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft.

Nachdem Sie den Schritt in die Leistungsfallbegleitung gemacht hatten, haben Sie eine Ausbildung als Heilpraktikerin für Psychotherapie absolviert. Wie kam es dazu und inwiefern hilft Ihnen diese Kompetenz für Ihre Beratungstätigkeit?

Was mich von Anfang an fasziniert hat, war die Zusammenführung von Prozess und Mensch. Voraussetzung für eine gute Betreuung im Leistungsfall ist zum einen die prozessual fachkundige Begleitung sowie eine grundlegende Kenntnis über Markt und Produkt. Zum anderen das Verständnis für die menschliche Seite und die individuelle Situation eines betroffenen Versicherten. Darüber hinaus wollte ich ein tieferes Verständnis von den medizinischen Berichten erhalten, die zur Bearbeitung eines Leistungsantrags von Ärzten und Therapeuten eingeholt werden und sehr ausführlich verfasst sind. Mein Interesse an der Psychotherapie und meine Ausbildung kommen mir auch zugute, wenn es um den Austausch mit Versicherungsnehmern geht, die an der Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit erkrankt sind: nämlich mit der Diagnose psychische Erkrankungen. Ich empfinde die Zusammenarbeit mit den Betroffenen in der Regel als gut und produktiv, aber es braucht ein gewisses Fingerspitzengefühl.

Wie lange begleiten Sie einen Leistungsfall im Schnitt?

Es ist im Vorfeld manchmal schwierig, eine tragfähige Einschätzung darüber zu treffen. Im Erstgespräch sagen wir den Mandanten deshalb, dass sie von sechs Monaten als Richtwert ausgehen müssen. Natürlich ist jeder Fall individuell zu bewerten und sofern eine Diagnose sowie die daraus entstehenden beruflichen Einschränkungen eindeutig sind und keinerlei Rückfragen offenlassen, kann die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit auch viel schneller gehen. Grundsätzlich ist uns wichtig, vor Beginn zu kommunizieren, dass wir uns auf Wartezeiten einstellen müssen, zum Beispiel bei der Anforderung von Unterlagen bei den behandelnden Ärzten und Therapeuten. Wer sich von Anfang an auf einen ca. sechsmonatigen Prozess einstellt, hat eine gelassenere Einstellung – und die hilft in einer solchen Krisenphase ungemein.

Was gilt es während der Phase der Beratung und Begleitung im Leistungsfall besonders zu beachten?

Die Tätigkeit an sich besteht hauptsächlich aus Schreibtischarbeit: Es gilt, Unterlagen einzusehen und zu prüfen, Rückfragen an den Versicherungsnehmer oder den Versicherer zu adressieren und Fristen einzuhalten. Wichtige Voraussetzung ist die Fähigkeit, Gespräche auf Augenhöhe zu führen, sowohl mit den Versicherern als auch mit den Mandanten, den Versicherungsnehmern. Dafür muss man sich individuell eindenken und sich das Berufsbild vor Augen führen, auch bei Berufen, deren Umfeld einem weniger geläufig ist, wie beispielsweise bei einer Projektmanagement-Tätigkeit im Kernkraftwerk. Einfühlungsvermögen und Geduld braucht es oft bei Menschen, deren Berufsunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung beruht. Hier hat man es häufig mit sehr intelligenten und sensiblen Menschen zu tun, die anspruchsvolle Berufe ausüben und meist sehr verkopft an alles herangehen. Der Krankheitsverlauf bewirkt oft, dass sie sich zunehmend vor Entscheidungen scheuen, weil sie wissen, dass sich diese tiefgreifend auswirken können. So kann das Ausfüllen einfacher Fragebögen für sie zu einer Herausforderung werden und sie überlegen intensiv, ob eine Frage ausreichend beantwortet ist. 

Erfahren Sie im zweiten Teil des Interviews​​​​​​​, welche Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit gelten, welche besonderen Fälle Frau Stabenow begleitet hat und was im Ablehnungsfall zu beachten ist.

Foto im Header: © wellphoto