Ratgeber

Risikosportarten und die Versicherung – wie läuft das?

Was sind „private Gefahren“, welche Hobbys muss ich angeben? Wann ist man im Zweifelsfall nicht versichert? Gibt es eine Nachmeldepflicht? Fragen über Fragen, rund um die Rolle von Risikofaktoren in Verbindung mit der Versicherungen. Verschaffen Sie sich einen exklusiven Einblick!

Was ist eigentlich Risikosport?

Bei zwei der beliebtesten und gleichzeitig auch wichtigsten Versicherungen fragen wir nach gefährlichen Hobbys: der Risikolebensversicherung (RLV) und der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Dabei ist die Frage im Antrag ganz bewusst offengehalten: „Sind Sie privat Gefahren ausgesetzt?“. Vier besonders häufige Beispiele für solche Gefahren sind direkt aufgeführt, der Tauchsport, der Flugsport, der Bergsport und das Motorradfahren. Damit sind natürlich noch nicht alle gefährlichen Hobbys genannt, die es gibt. Man kann man sich ja auch beim Reiten oder Mountainbiken so schwer verletzen, dass man berufsunfähig wird oder sogar stirbt.

„Normale Tätigkeiten“ wie das Joggen oder Wandern auf normalen Wanderwegen (ohne Klettern o.ä.) zählen also nicht zu den gefährlichen Sportarten, obwohl einem dabei natürlich auch etwas passieren kann.

Welche Hobbys muss ich angeben?

Grundsätzlich gilt: Bloß nichts verschweigen, was eine private Gefahr bedeutet. Wenn dann doch etwas passiert, ist man nämlich nicht abgesichert. In der Regel hilft einem dabei der gesunde Menschenverstand: Wer ein gefährliches Hobby ausübt, weiß in aller Regel, dass dabei etwas schiefgehen kann. Die gute Nachricht ist: Wer alles richtig angegeben hat, ist mit der Antragsannahme bei der Hannoverschen sofort weltweit rundum abgesichert.

Übrigens: Die Zuschläge sind in der Regel niedriger, als die meisten von uns denken: So kommen in der Risikolebensversicherung für das Motorradfahren – bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro – aktuell zum Beispiel 33,75 Euro Zahlbetrag im Jahr beziehungsweise 2,81 Euro pro Monat dazu. Wenig Geld im Vergleich zu dem Risiko, im Fall der Fälle gar nicht abgesichert zu sein.

Gibt es eine Nachmeldepflicht?

Die Versicherungen, um die es hier geht, laufen oft über Jahrzehnte. Wir wissen natürlich, dass sich in dieser Zeit viel ändern kann. Mit der Geburt eines Kindes hängt man das gefährliche Hobby vielleicht an den Nagel. Oder man entdeckt mit 55 auf einmal sein Interesse für Motorrad-Roadtrips quer durch die USA. Als Versicherung können und wollen wir in diese privaten Bereiche gar nicht eindringen. Der Vertrag, den wir mit Ihnen abgeschlossen haben, bleibt also auch in vollem Umfang bestehen, nachdem sich etwas ändert – vorausgesetzt, Sie haben im Moment der Antragstellung nichts verschwiegen.

Eine Ausnahme gibt es allerdings, und zwar das Rauchen: Es ist nachweislich so gefährlich, dass wir unsere Beiträge neu berechnen müssen, wenn Sie später (wieder) damit anfangen. Deshalb besteht hier eine Nachmeldepflicht während der gesamten Laufzeit des Vertrages.

Die goldene Regel für BU und RLV

Eigentlich ist es ganz einfach: Bei der Antragstellung alles wahrheitsgemäß angeben und ja nichts verheimlichen. Wer diese simple Regel beherzigt, für den ist der Rundum-Schutz immer, überall und jederzeit gegeben. Wie günstig Sie sich bei uns absichern können, zeigen Ihnen die Online-Rechner für Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen Blick.

Und wenn Sie genau wissen wollen, ob gerade „Ihr“ spezielles Hobby Auswirkungen auf den Beitrag hat, helfen wir Ihnen mit großer Freude auch persönlich weiter: Unter 0511 956 56 56 oder auch im Chat erreichen Sie echte Versicherungsexperten, die Ihnen kompetent weiterhelfen.

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