Freunde werben Freunde

Teilnahmebedingungen

Achtung, jetzt wird es juristisch: Hier stehen die genauen Teilnahmebedingungen für die Freundschaftswerbung der Hannoversche Lebensversicherung AG (nachfolgend Hannoversche).

1. Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der Freundschaftswerbung
  • Teilnahmeberechtigt ist jede Privatperson über 18 Jahre, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und für die Hannoversche neue Kunden wirbt.
  • Von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm sind alle Mitarbeiter und Vertriebspartner der Hannoversche oder anderer Konzernunternehmen der VHV Gruppe sowie deren Angehörige ausgeschlossen.
  • Eine Selbstwerbung (der Werber darf nicht selbst Versicherungs­nehmer bzw. versicherte Person des Neuvertrages sein) ist ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Freundschaftswerbung
  • Eine gültige Empfehlung ist nur online durch den Klick auf den „Jetzt empfehlen“- Button und den darauffolgenden Versand des Empfehlungslinks möglich. Die Papieranträge, mündliche Empfehlungen oder nachträgliche Empfehlungen ohne Verwendung des Empfehlungslinks werden nicht anerkannt.
  • Der Werber darf eine Empfehlungs-E-Mail nur dann verschicken, wenn der potenzielle Neukunde dem Erhalt der entsprechenden E-Mail zugestimmt hat. Andernfalls ist der Werber verantwortlich für Ansprüche Dritter, die diese wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung gegenüber der Hannoversche geltend machen. Auf ausdrücklichen Wunsch hat der Werber die Einwilligung gegenüber der Hannoversche nachzuweisen.
  • Nach Aussprache einer ersten Empfehlung erhält der Werber per E-Mail die Zugangsdaten zu seinem persönlichen Verwaltungsbereich bei der Tellja GmbH. Eine Registrierung mit den richtigen Daten ist dort erforderlich, um im Falle einer erfolgreichen Empfehlung eine Prämie zu erhalten.
3. Anspruch auf die Prämie
  • Der Prämienanspruch entsteht erst dann, wenn der geworbene Neukunde innerhalb von 60 Tagen nach Empfang der Empfehlung über den dort erhaltenen Link (hierzu müssen die Cookies in Ihrem Browser aktiviert sein) einen rechtswirksamen Vertrag bei der Hannoversche abschließt. Der Abschluss erfolgt online über den jeweiligen Tarifrechner oder telefonisch nach Bekanntgabe des Prämiencodes über die Beratungshotline der Hannoversche. Dem Vertrag zwischen der Hannoversche und dem Geworbenen muss ein jährlicher Mindestbeitrag von 50 Euro und eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren zugrunde liegen und der Geworbene muss den Erstbeitrag gezahlt haben. Außerdem darf der Vertrag weder vom Neukunden storniert oder widerrufen werden oder von der Hannoversche abgelehnt bzw. storniert worden sein.
  • Reine Tarifwechsel sind nicht prämienberechtigt.
  • Die Empfehlung muss vor dem Vertragsabschluss des Geworbenen erfolgen. Für bereits abgeschlossene Verträge können nachträglich keine Prämien vergütet werden.
  • Die Prämienhöhe richtet sich nach dem abgeschlossenen Produkt und dem Zeitpunkt des Versendens einer Empfehlung.
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Freigabe der Empfehlung durch die Hannoversche sobald alle Voraussetzungen aus den zuvor genannten Bedingungen erfüllt sind. Frühestens jedoch 3 Monate, nachdem der Vertrag zustande gekommen ist. Die Prämie wird in Form eines Gutschein-Codes an die von dem Werber im Empfehlerportal hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Dieser Code kann im Prämienshop der Hannoversche gegen einen Gutschein z.B. von Amazon, Douglas, Tchibo oder Auszahlung eingelöst werden. Eine Verrechnung mit ausstehenden Beitrags­zahlung­en ist nicht möglich.
  • Bei Abschluss von mehreren Produkten durch den Geworbenen erhält der Werber für alle rechtswirksam zustande gekommenen Abschlüsse, die die zuvor genannten Bedingungen erfüllen, eine Prämie. Die Anzahl der Empfehlungen ist innerhalb eines Kalenderjahres auf max. 2 pro Monat beschränkt.
  • Bei Neukunden, die zum 1. Januar des kommenden Jahres zur Hannoversche wechseln, erfolgt eine Prüfung der Daten und der Prämienversand erst in den ersten drei Monaten des Folgejahres.
  • Als Neukunden gelten Privatpersonen, die in den letzten 5 Jahren vor Versicherungsbeginn kein wirksames Vertragsverhältnis mit der Hannoversche Lebensversicherung AG hatten.
4. Datenschutz

Die Hannoversche erhebt, verwendet und nutzt die personenbezogenen Daten des Werbers nur im Rahmen der Abwicklung dieses Empfehlungsprogramms. Eine darüber hinausgehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Werber hat in diese eingewilligt oder die Hannoversche ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet.

5. Missachtung der Teilnahmebedingungen
  • Bei Missachtung der Teilnahmebedingungen oder sonstigen Missbräuchen verfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche der Hannoversche bleiben hiervon unberührt.
  • Die Hannoversche kann die Teilnahmevoraussetzungen für die Freundschaftswerbung jederzeit ändern oder ergänzen.
  • Mit der Teilnahme erkennt der Kunde diese Teilnahmebedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Ergänzung

Die Bearbeitung und Abwicklung der Empfehlungen per Internet erfolgt über unseren Partner, die Tellja GmbH (Solmsstr. 12, D-60486 Frankfurt am Main), die Ihr Vertragspartner wird und deren AGB ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gelten.

Stand: 01.09.2019

Melanie - die Versicherungsberaterin der Hannoversche

Genug Teilnahmebedingungen?

Hier können Sie noch einmal nachschauen, wie Sie die Hannoversche Produkte weiterempfehlen und sich eine Prämie sichern können.