FAQ: Fragen zur Hausratversicherung

Melanie - die Versicherungsberaterin der Hannoversche

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung. Ich stelle aber auch sehr gerne Kontakt zu meinen Kollegen her, falls Sie eine persönliche Beratung wünschen.

Die fünf häufigsten Fragen zur Hausratversicherung

Ja, die Haus­rat­versicherung für Ihre Wohnung greift auch, wenn Sie verreisen. Mit dem zusätzlichen Mobilitätsbaustein sind explizit Ihre Gepäckstücke auf Reisen versichert. Abgesichert sind damit 10 Prozent Ihrer Haus­rat­versicherung­ssumme, maximal jedoch 5.000€.

Doppelt abgesichert: Wenn Sie den Wohnsitz wechseln, geht der Versicherungsschutz der Haus­rat­versicherung auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.

Die Versicherungs­summe sollte dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats entsprechen. Ist sie nämlich zu niedrig, bekommen Sie nur den jeweiligen Schadenanteil ersetzt. Fachleute sprechen dann von einer Unterversicherung.

Als Richtwert empfehlen wir pauschal als Versicherungssumme nicht weniger als 650€ pro Quadratmeter Wohnfläche anzusetzen (Unterversicherungsverzicht). Es sollten jedoch mind. 450€ pro Quadratmeter Wohnfläche gewählt werden. Die maximale Versicherungssumme beträgt 200.000€.

Vereinfacht könnte man sagen: Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, zählt zum Hausrat – und ist damit abgesichert. Gezahlt wird bei Schäden und Totalverlust durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagelschäden.

Die gängige Formel lautet: Alle beweglichen Teile im Haushalt zählen zum Hausrat. Dazu zählen unter anderem diese Dinge:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Dekorationsgegenstände, Bücher und Geschirr,
  • Textilien wie Kissen, Kleidung und Wäsche,
  • elektronische Geräte wie Computer, Fernseher, Handys, Musikanlagen und Spielekonsolen,
  • Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher und Schmuck,
  • Werkzeuge und Arbeitsgeräte,
  • Sport- und Hobbygeräte sowie
  • Gartenmöbel, Gartengeräte und sogar Spielzeug auf dem Grundstück.

Allgemeine Fragen zur Hausratversicherung

Die Haus­rat­versicherung dreht sich sozusagen um den "Inhalt" Ihres Zuhauses. Sie umfasst alle beweglichen Sachen, die nicht fest mit der Wohnung verbunden sind (z.B. Mobiliar, Elektrogeräte, Bekleidung, Teppiche, Schmuck und mehr).

Die Wohngebäudeversicherung schützt hingegen die Hülle und das fest verbaute Innenleben – also das Gebäude sowie die damit verbundenen Teile. Das sichert die Substanz Ihres Wohnobjekts ab, inklusive Türen, Treppen, Fenstern, Mauern, Fliesen, Böden und Einbaumöbeln.

Achtung, jetzt kommt etwas Versicherungsdeutsch: Wenn die abgeschlossene Versicherungs­summe niedriger ist als der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert des Hausrats, spricht man von einer Unterversicherung. Wenn Sie unterversichert sind, wird also nur ein Teil Ihres Schadens ersetzt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Verhältnis der Versicherungs­summe zum tatsächlichen Wert des Hausrats.

Ist ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird im Schadenfall geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt. Es erfolgt jedoch voller Schadenersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe.

Der Unterversicherungsverzicht wird automatisch eingeräumt, wenn die Versicherungs­summe mit mindestens 650€ je Quadratmeter Wohnfläche festgesetzt wird.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Hausrat mehr wert ist als 650€ je Quadratmeter, checken Sie den realen Wert mit Hilfe der Wertermittlungstabelle.

Bei der VHV ja. Leben Ihre Kinder zur Ausbildung an einem anderen Ort, besteht für deren Hausrat auch dort so lange Versicherungsschutz, bis ein eigener Hausstand gegründet wird. Das gilt auch bei Studium, Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem Wehrdienst. Auch Sie selbst und weitere Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, profitieren von diesem Schutz.
 

Exklusiv für Kunden: Weil jederzeit etwas passieren kann, ist die VHV auch jederzeit für Sie da. Mit Ihren Versicherungsunterlagen erhalten Sie eine Hotline-Nummer, die Sie 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr erreichen.

Wenn etwas passiert, wird Ihnen hier zu jeder Tages- und Nachtzeit schnelle Hilfe organisiert. Es wird beispielsweise der geeignete Handwerker gefunden und dafür gesorgt, dass er sich schnellstens bei Ihnen meldet. Das erspart Ihnen zeitraubende Telefonate, wenn Sie gerade sowieso ganz andere Sachen im Kopf haben. Ob und in welcher Höhe die entstehenden Handwerker- und Dienstleisterkosten übernommen werden, wird nach der Einsendung der Schadensmeldung geprüft.

Wichtig: Wenn Sie den Home-Service kontaktieren, halten Sie bitte die Versicherungsscheinnummer bereit.