FAQ: Fragen zur Kapitallebensversicherung

Melanie - die Versicherungsberaterin der Hannoversche

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kapitallebensversicherung. Ich stelle aber auch sehr gerne Kontakt zu meinen Kollegen her, falls Sie eine persönliche Beratung wünschen.

Die 5 häufigsten Fragen zur Kapitallebensversicherung

Seit Anfang 2017 beträgt der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebens­versicherung­en bei uns 0,90 %. Gut zu wissen: Ab 2022 sinkt er auf 0,25 %.

Durch unsere Gewinnbeteiligung und den Verzicht auf zusätzliche Kosten bei vorzeitiger Kündigung ergibt sich für unsere Kapitallebens­versicherung­en ein "Rückkaufswert", der bei Beendigung des Vertrages ausgezahlt wird.

Die Erträge aus Kapitallebens­versicherung­en – Differenz zwischen der gesamten Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge ohne Zusatzbeiträge – sind grundsätzlich bei Rückkauf (Kündigung) steuerpflichtig. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren, unterliegen die Erträge nur zu 50 Prozent der Besteuerung. Die Besteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung unter Anwendung des persönlichen Einkommensteuersatzes. Das Versicherungsunternehmen hat stets eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent des Ertrages einzubehalten.

Sie können die Dynamik zweimal hintereinander aussetzen, indem Sie uns dies formlos mitteilen oder den Dynamikstopp auf unserer Website aktivieren. Setzen Sie öfter als zweimal hintereinander aus, sind künftige Erhöhungen vom Ergebnis einer neuen Gesundheitsprüfung abhängig und gegebenenfalls steuerlich anders zu bewerten. Den Prozentsatz der Dynamik können Sie auf den minimalen Wert von 3 Prozent reduzieren.

Erleben Sie den Ablauftermin Ihrer Kapitallebens­versicherung, erhalten Sie als Ablaufleistung die vereinbarte Versicherungs­summe zuzüglich der erwirtschafteten Gewinne. Versterben Sie vor dem Ablaufzeitpunkt der Kapitallebens­versicherung, zahlen wir die Versicherungs­summe und das bis dahin angesparte Gewinnguthaben an den Bezugsberechtigten aus.

Bitte beachten Sie, dass bei Kündigung oder Ablauf die Erträge Ihrer Kapitallebens­versicherung versteuert werden müssen. Lesen Sie dazu bitte die Frage "Wie wird der Ertrag besteuert?"

Erfolgt die Leistung bei Tod der versicherten Person an den Bezugsberechtigten bzw. die Erben, prüft das Finanzamt außerdem, ob Erbschaftsteuer fällig wird.

Besteuert wird nur der Ertrag der Kapitallebens­versicherung. Dies ist die Differenz der Versicherungsleistung bei Ablauf oder Kündigung abzüglich der gezahlten Beiträge – allerdings ohne Beitragsteile für eingeschlossene Zusatzversicherungen.

Allgemeine Fragen zur Kapitallebensversicherung

Die jährlichen Gewinne Ihrer Kapitallebens­versicherung werden von uns in einem Gewinnguthaben verzinslich angesammelt und bei Tod, Kündigung oder am Ende der Vertragsdauer ausgezahlt.

Einzelheiten zur Gewinnbeteiligung entnehmen Sie bitte den Geschäftsberichten und Unternehmensmitteilungen der Hannoverschen.
 

Das ist leider nicht mehr möglich. Der Sonderausgabenabzug wurde vom Gesetzgeber zum 1. Januar 2005 abgeschafft.

Lediglich 50 Prozent des Ertrages der Kapitallebens­versicherung werden dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet, wenn Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind und einen Vertrag mit 12 Jahren Laufzeit abgeschlossen haben. Andernfalls gehören alle Erträge der Kapitallebens­versicherung zum steuerpflichtigen Einkommen.