Ratgeber

Berufsunfähigkeitsrente beantragen – wie geht das?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Doch wie geht es eigentlich weiter, wenn man die Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte, weil möglicherweise der BU Leistungsfall eingetreten ist? Wir geben Einblick in die Praxis bei einem der besten Berufsunfähigkeitsversicherer überhaupt: So läuft es bei der Hannoversche.

Wir machen es Ihnen leicht – die Zeit ist gerade schwer genug

Jeder Vierte kommt im Laufe seines Lebens an den Punkt, an dem er oder sie berufsunfähig wird und Berufsunfähigkeitsrente beantragen kann, wenn vorab eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde. Als führender Versicherer im Bereich Berufsunfähigkeit wissen wir genau, was das für jeden einzelnen Betroffenen bedeutet.

Der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente wird durch den sogenannten Grad der Berufsunfähigkeit bestimmt. Wer voraussichtlich für mehr als sechs Monate zu mindestens 50 % berufsunfähig sein wird, hat in der Regel vollen Anspruch.

Berufsunfähigkeitsversicherung Franke & Bornberg Leistungspraxis Berufsunfähigkeitsversicherung Franke & Bornberg Leistungspraxis

Sehr gute Kundenorientierung in der Leistungsregulierung (Franke & Bornberg 10/2023)

In dem Moment der Antragstellung sind Betroffene in einer außergewöhnlich schwierigen Situation. Die Diagnose ist noch relativ frisch, viele haben starke körperliche oder seelische Schmerzen, der Kopf ist voller Sorgen. Es ist nicht die Zeit, in der man viel Kraft und Energie dafür aufbringen kann oder möchte, um sich mit seiner Versicherung auseinanderzusetzen. Wir machen es unseren Versicherten so leicht wie möglich, die Rentenbewilligung durch den Antrag der Berufsunfähigkeit anzuschieben.

Von Franke und Bornberg wurden wir für unsere Qualität in der Leistungsfallbearbeitung, die Unterstützung unserer Kunden und die Qualität unserer Leistungsentscheidung ausgezeichnet. 

Ein fester Ansprechpartner für Sie – ab dem ersten Tag

Bei der Hannoversche kümmert sich ab dem Moment unserer Kenntnis über eine mögliche Berufsunfähigkeit ein fester Ansprechpartner um jeden einzelnen Betroffenen. Der Ansprechpartner ist Experte im Gebiet BU, nimmt sich jedem BU Leistungsfall sorgfältig an und begleitet die Antragsteller im gesamten Prozess der Leistungsprüfung bei Fragen und Anliegen.

Das befreit die Betroffenen von den sonst häufig üblichen Umwegen über eine zentrale Rufnummer. Antragsteller bekommen sofort die persönliche Durchwahl und die Mailadresse „ihres“ Kundenbetreuers. Das vereinfacht die gesamte Kommunikation, weil sich nicht laufend jemand „neu“ in den Fall einlesen muss.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen: So ist der Prozess

1. Meldung des Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungsfall

Das Erste was wir als Versicherer benötigen ist eine Meldung über die Berufsunfähigkeit. Diese kann bei der Hannoversche telefonisch, per Post, per Mail oder einfach online erfolgen.

Direkt nach der Meldung bekommen die Betroffenen dann ihren festen Ansprechpartner zugeteilt, an den sie sich ab jetzt immer wenden können und sollen, damit der Antrag bei Berufsunfähigkeit möglichst schnell bearbeitet werden kann.

2. Zugang zu den Unterlagen zum Beantragen der Berufsunfähigkeitsrente

Nach der Meldung des BU Leistungsfalls per Post, Mail oder Anruf schicken wir den eigentlichen „Antrag Berufsunfähigkeit“ per Post raus, bestehend aus einem Fragebogen und Formularen.

Bei einer Online-Meldung des BU Leistungsfalls können die Unterlagen direkt online abgerufen und heruntergeladen werden.

Damit die Prüfung des Leistungsanspruchs möglichst schnell verlaufen kann, können auch berufstypische Teiltätigkeiten schon direkt im Fragebogen angegeben werden.

3. Ausfüllen und Zusammenstellen der Unterlagen durch den Antragsteller

Als nächstes gilt es Fragebogen und Formulare vollständig auszufüllen und weitere erforderliche Informationen bereitzustellen.

Wurden die Unterlagen online abgerufen, können sie direkt am PC ausgefüllt werden.

Betroffene sollten sich ausreichend Zeit nehmen und sorgfältig vorgehen, wenn sie die Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit beantragen. Je genauer die Angaben, desto einfacher ist es für den Versicherer, den Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungsfall zu prüfen, den Grad der Berufsunfähigkeit festzustellen und desto schneller kann gegebenenfalls eine Bewilligung stattfinden.

  • Angaben zur zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit:
    Hier benötigen wir Informationen zum Angestelltenverhältnis oder Selbstständigkeit und eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit sowie Teiltätigkeiten, welche den letzten Beruf der Betroffenen ausmachen und vor dem Antrag auf Berufsunfähigkeit wöchentlich oder täglich ausgeübt wurden. Außerdem sind Informationen dazu erforderlich, in welchem Ausmaß diese Tätigkeiten jetzt gegebenenfalls noch ausgeübt werden können. Des Weiteren müssen Kopien von Gehaltsnachweisen bzw. Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung mit eingereicht werden.
     
  • Angaben zu Gesundheitsstörungen und Behandlungen:
    Um die Beeinträchtigung der Berufstätigkeit durch die Erkrankung zu ermitteln, müssen Betroffene genaustens angeben, um welche Erkrankung und Beschwerden es sich handelt. Weiterhin sind Angaben dazu erforderlich, wie diese sich auf den Beruf auswirken. Um die Prüfungsdauer beim Berufsunfähigkeitsrente beantragen zu verkürzten raten wir dazu, Kopien aller medizinischen Berichte dem Antrag beizufügen. Für fehlende Informationen ist es ebenfalls hilfreich, die Anschriften der behandelnden Ärzte anzugeben. Zeitgleich bitten wir darum, uns den Zugang zu den ärztlichen Unterlagen zu ermöglichen, sofern diese Einwilligung nicht bereits vorliegt.
     

Wenn ein Versicherter Hilfe bei der Beantwortung braucht, ist der feste Ansprechpartner gerne für ihn oder sie da. Auf Wunsch kommt auch jemand vorbei und unterstützt vor Ort persönlich.

4. Versand der Unterlagen und erste Sichtung durch die Hannoversche

Nachdem der ausgefüllte Fragebogen, weitere Formulare und unterstützende Unterlagen postalisch durch die Betroffenen abgeschickt wurden und beim persönlichen Ansprechpartner angekommen sind, sichtet dieser dann die Befunde und gelangt zu einer ersten Einschätzung des Antrags auf Berufsunfähigkeit. Der Prüfungsprozess beim Berufsunfähigkeitsrente beantragen kann je nach Fall nur wenige Wochen, aber leider auch manchmal einige Monate dauern. Ist die Situation eindeutig klar, wird so schnell wie möglich mit der Auszahlung begonnen.

5. Gegebenenfalls Nachträgliches einholen weiterer Informationen (z. B. bei Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen …)

Fehlen uns noch Informationen, können wir diese anfordern, sofern uns die Schweigepflichtentbindungserklärung eines Antragstellers vorliegt. Die Erklärung übersenden wir zuvor zusammen mit den Fragebögen und Formularen. Selbstverständlich können alle erforderlichen Unterlagen von den Betroffenen selbst eingeholt und an uns versendet werden.

Manchmal bitten wir noch um ein unabhängiges Gutachten, etwa durch eine Uniklinik oder eine andere, über jeden Zweifel erhabene Stelle. Denn auch wenn wir für die Kosten des Gutachtens aufkommen, soll das Ergebnis nicht uns als Versicherung gefallen. Es soll den Gesundheitszustand des Antragsstellers schlicht und einfach ganz genau so dokumentieren, wie es sich tatsächlich darstellt.

6. Auswertung aller Unterlagen und Benachrichtigung über Bewilligung oder Ablehnung

Der persönliche Ansprechpartner wertet alle Unterlagen sorgfältig aus. Innerhalb weniger Tage erhalten Betroffene dann die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung in ihrem BU Leistungsfall.

Die allermeisten Anträge auf Berufsunfähigkeit werden bewilligt

In der weit überwiegenden Anzahl von Fällen ist unsere Prüfung spätestens jetzt zu Ende. Die Rente fließt wie vereinbart jeden Monat. Nur in wenigen Fällen kommen wir nach dem Berufsunfähigkeitsrente beantragen zu dem Schluss, dass keine ausreichenden Einschränkungen zur Bewilligung der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente vorliegen. Dann müssen wir unserem Versicherungsnehmer mitteilen, dass wir gedenken, abzulehnen.

In diesem Moment greift ein weiteres Sicherheitsnetz für unsere Kunden. Jeder Versicherte hat bei der Hannoversche die Chance, sich an eine Verbraucherschutz-Organisation seiner Wahl zu wenden. Hier kann er sich eine weitere, unabhängige und qualifizierte Einschätzung geben lassen. Wir tragen dabei bis zu 75 % und bis zu 500 Euro der entstehenden Kosten.

Weicht die Bewertung der Verbraucherschützer von unserer ab, prüfen und entscheiden wir noch einmal neu. Sind alle Prüfer der Meinung, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, können wir leider auch keine Rente bewilligen.

Was im Laufe des Leistungsfalls passiert

Entgegen aller Vorurteile: Die weit überwiegende Anzahl der Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente wird bei uns im Haus bewilligt. Doch was passiert eigentlich, wenn die Rente dann erst einmal fließt? Wir lassen die Empfänger zunächst weitgehend in Ruhe.

Wenn unsere Unterstützung gebraucht und angefordert wird, sind wir sofort da: Wir unterstützen unsere Versicherten bei Fragen zu maßgeschneiderten Reha-Maßnahmen, helfen bei der Orientierung in Richtung neuer Berufe und mehr. Dabei handeln wir immer im Interesse unserer Versicherten. Sie sollen schließlich so weit wie irgend möglich und so schnell wie es nur geht, zurück in ein normales Leben finden.

Unsere Experten fragen bei klaren Diagnosen nur alle ein bis zwei Jahre nach, ob sich etwas geändert hat. Unter Umständen hat sich ein Betroffener ja umschulen lassen und geht wieder arbeiten. Bei Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit ist es jedoch Aufgabe des Versicherten, uns über diese zu informieren. 

Sind noch Fragen offen?

Haben auch Sie Interesse an einer erstklassigen Berufsunfähigkeitsversicherung? In unserem Ratgeber erfahren Sie, ob sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Sie lohnt. Schauen Sie einfach online bei uns nach oder wenden sich telefonisch oder per Mail an unsere BU-Berater. Wir sind gerne für Sie da!

Alle wichtigen Informationen aus diesem Ratgeber-Artikel und noch mehr haben wir hier noch einmal zum Download parat:

Sie möchten Ihre monatliche Rente im Fall der Berufsunfähigkeit beantragen und haben Fragen oder brauchen Unterstützung?

Haben Sie uns bereits Ihre mögliche Berufsunfähigkeit gemeldet und einen persönlichen Ansprechpartner zugewiesen bekommen? Die direkte Durchwahl finden Sie in unserem Anschreiben.

Unsere Experten in der Leistungsprüfung erreichen Sie außerdem

Per Post: Hannoversche Lebensversicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover
Per Fax: 0511 9565 833
Per E-Mail: leistung@hannoversche.de

Wichtig: Vergessen Sie nicht Ihre Versicherungsscheinnummer.

Noch mehr Informationen gibts in unserem Podcast "LebensWert – das Jetzt versichern"

Diagnose berufsunfähig – wie funktioniert die Leistungsprüfung beim Versicherer?

"Berufsunfähig. Und dann?!“ In dieser Podcast-Folge ist Dr. Marcel Keese zu Gast: Er ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Leiter der Leistungsprüfung bei der Hannoversche. Er berichtet, was bei der Antragstellung und Einreichung von Unterlagen beachtet werden sollte, wie lange die Leistungsprüfung eines Berufsunfähigkeitsantrags dauert und wann ein solcher abgelehnt wird (Spoiler: bei uns sehr selten). Kurz: Mal wieder eine äußerst hörenswerte Folge.

> Hier geht es zum Podcast

Shiloo Köhnke: Dr. Marcel Keese, Familienvater, Sportler, Künstler, Rechtsanwalt und Leiter der Leistungsprüfung bei uns im Haus ist unser Gast und wird uns heute vor allem zu dem letzten Punkt Einblicke in sein berufliches Umfeld geben. Was passiert, wenn der Antrag auf Berufsunfähigkeit beim Versicherer eintrifft? Das und mehr gibt's jetzt zu hören. Mikro an.

Es ist Montagmorgen wir starten wieder in eine brandneue Folge hier bei LebensWert das jetzt versichern. Heute wollen wir über das Thema qualifizierte Leistungsprüfung sprechen und dafür habe ich hier einen sehr kompetenten sympathischen Gast und Kollegen bei mir im Gespräch sitzen, Dr. Marcel Keese. Hallo Marcel und herzlich willkommen, schön dass du hier bist.

Dr. Marcel Keese: Ja, hallo ich freue mich auch hier zu sein.

Shiloo Köhnke: Marcel, du bist sportlich interessiert, du bist künstlerisch begabt, du bist Rechtsanwalt und du leitest die qualifizierte Leistungsprüfung hier bei uns im Haus. Wir wollen hauptsächlich über Letzteres heute sprechen. Vorab aber, ich habe gerade gesagt es ist noch früh am Montagmorgen. Bist du gut in die Woche gestartet? Bin ich heute dein erster Termin?

Dr. Marcel Keese: Du bist heute mein erster Termin. Ich bin gut in die Woche gestartet und freue mich auf das Gespräch mit dir.

Shiloo Köhnke: Super vielen Dank. Es geht heute um den Prozess, der auf Seiten der Versicherungsgesellschaften einsetzt, wenn ein Kunde den Antrag auf die Auszahlung seiner Versicherungsleistung im Fall einer Berufsunfähigkeit einreicht. Kannst Du vorab sagen, warum Menschen eigentlich berufsunfähig werden? Was sind die Hauptursachen aus deiner Erfahrung heraus?

Dr. Marcel Keese: Die Hauptursache, und da gab's kürzlich wieder eine Erhebung von der Ratingagentur "Morgen & Morgen" ist, man kann sagen, jeder dritte wird aufgrund psychischer Beschwerden berufsunfähig, gefolgt von Beschwerden und Erkrankungen des Bewegungsapparates zum Beispiel wegen eines Bandscheibenvorfalls. Daneben gibt es Ursachen wie Unfälle oder eben Krebserkrankungen. Genau das sind so die Hauptursachen, die uns in der Leistungsregulierung beschäftigen.

Shiloo Köhnke: Ja, das entspricht ja auch der Statistik, dass die Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit psychische Erkrankungen sind. Wie stelle ich mir das jetzt vor, wenn ein Kunde betroffen ist von einer solchen Erkrankung beispielsweise oder auch von einer anderen Ursache? Ab welchem Zeitpunkt stellt er bei uns den Antrag? Das geht nämlich nicht sofort, das ist ja auch auf Kundenseite ein Prozess, der eine Weile andauert, bis man dann auch wirklich sagt, jetzt bin ich dauerhaft oder zeitweise wirklich nicht imstande meiner Arbeit nachzugehen. Ab welchem Zeitpunkt kommen die Kunden zu uns?

Dr. Marcel Keese: Da würde ich mir einfach mal die Definition der Berufsunfähigkeit anschauen. Und nach der gesetzlichen Definition, welche auch in den meisten Bedingungen wiederzufinden ist, heißt es, dass wenn jemand voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50% auszuüben, ist er berufsunfähig. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Kunde ab der ersten ärztlichen Bescheinigung sich bei uns melden kann und sagen kann: ich bin wahrscheinlich berufsunfähig, ich bin in ärztlicher Behandlung. Es gibt keinen festen Zeitpunkt X, auf den der Kunde warten muss, um seinen Anspruch geltend zu machen. Der Anspruch muss eben nur belegt werden, das ist der Hintergrund und dazu braucht es eben Unterlagen und medizinische Befunde, sowie ein Attest. Aber wenn die vorliegen, kann er sich jederzeit bei uns melden, ob telefonisch oder per Post.

Shiloo Köhnke: Jetzt hast du gerade von einem medizinischen Attest gesprochen, das heißt der Arzt muss bescheinigen, dass der Kunde mindestens sechs Monate oder darüber hinaus aufgrund seiner Erkrankung berufsunfähig ist. Du hast auch gesagt medizinische Unterlagen. Was gehört da alles dazu? Welche Art von Informationen?

Dr. Marcel Keese: Die Prüfung fußt auf zwei Säulen, einmal der medizinische Bereich, sprich ärztliche Bescheinigung und Atteste und der Berufskundliche Teil. Um beim medizinischen Anteil zu bleiben: da gehören Befundberichte dazu, zum Beispiel Berichte aufgrund von Krankenhausaufenthalten und Reha Berichte. Also all das, was der Kunde aufgrund seiner Erkrankung vorlegen kann und was er von seinen Behandlern und Ärzten aus den Krankenhäusern erhält. Das alles spielt für die Leistungsprüfung eine Rolle. Das schaut sich der Versicherer an und bringt dann diese Unterlagen auf dem berufskundlichen Teil, weil nach der Definition, wie ich eben sagte, ist es eben entscheidend, dass der Kunde sein zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, aufgrund einer Erkrankung.

Shiloo Köhnke: Du hast darüber gesprochen, dass berufskundliche Unterlagen vorliegen müssen. Was ist genau damit gemeint? Was bedeutet das konkret? Was muss der Kunde für Informationen liefern?

Dr. Marcel Keese: Wichtig ist zu wissen, wie der Arbeitsalltag des Kunden ausgestaltet war. Wir möchten gerne erfahren welche Teiltätigkeiten der der Kunde ausgeübt hat. Es reicht nicht zu sagen, an dem Beispiel Kfz-Werkstatt Meister, ich gehe morgens in die Werkstatt arbeite von 8 Uhr bis 17 Uhr und gehe dann wieder nach Hause. Das reicht nicht aus. Man kann sich zwar vorstellen, was ein Werkstattmeister macht, aber es funktioniert eben nicht für die Prüfung.

Shiloo Köhnke: Ihr müsst die konkrete Tätigkeit wissen?

Dr. Marcel Keese: Wir brauchen die genaue Tätigkeit. Noch ein konkretes Beispiel: Ein technischer Sachverständiger hat eine Arthrose und kann im Büro arbeiten und Gutachten schreiben. Er kann aber beispielsweise nicht mehr auf die Baustelle gehen und eine Vorortbegehung machen, wenn er nicht mehr vernünftig laufen kann. Wir möchten wissen, wann und wie oft der technische Sachverständige Baustellenbegehungen macht, um zu erfahren, ob das ist eine prägende Tätigkeit seines Berufs ist. Deshalb ist er dann berufsunfähig. Wenn wir das nicht wissen und er uns nur angibt, dass er im Büro einer Bürotätigkeit nachgeht und nicht erwähnt, dass er auch Baustellenbegehungen macht. Wenn wir das nicht wissen, können wir auch nicht zu seinen Gunsten prüfen, dass er berufsunfähig ist. Von daher ist wichtig, dass der Kunde uns detailliert mitteilt, wie seine Tätigkeit ausgestaltet ist. 

Shiloo Köhnke: Ich möchte nochmal auf das Thema psychische Erkrankungen zurückkommen. Wenn ich das erste Mal betroffen bin von einer solchen Ursache und ich es möglicherweise noch gar nicht weiß, was die Diagnose ist, mich bisher immer an meinen Hausarzt gewandt habe - wie gelingt es mir als Kunde, ein psychologisches Gutachten beizubringen? Weil du gesagt hattest, dass der Versicherer das natürlich einfordert.

Dr. Marcel Keese: Das kann in Zweifelsfällen eingefordert werden, wenn nicht klar ist, ob Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht beziehungsweise wie schwerwiegend die Erkrankung tatsächlich ist. Und das ist bei der Psyche natürlich ein Thema und man hört es immer wieder in den Medien, dass es schwierig ist, Facharzttermine beim Psychologen oder beim Psychiater zu bekommen. Das sind auch Fälle, die uns beschäftigen, ganz klar. Wenn eine Überweisung zum Facharzt oder zum Psychiater vorliegt, es aber keinen Termin gibt und es dem Kunden wirklich schlecht geht, dann ist es auch Aufgabe des Versicherers, den Kunden insoweit zu unterstützen und das tun wir dann in den Fällen auch, indem wir dann schauen, was es für Sachverständige oder Gutachter in der Nähe des Kunden gibt, zu denen er gehen kann und die eine entsprechende Expertise aufweisen. Wir machen dann als Versicherungsgesellschaft einen Termin für den Kunden und der Kunde kann sich dann vor Ort in seiner Nähe begutachten lassen, beziehungsweise den Krankheitswert tatsächlich auch ermitteln lassen, der dann für uns für die Prüfung relevant ist.

Shiloo Köhnke: Also ihr bewertet dann anhand der Unterlagen, ob die Tätigkeit, die der Kunde ausgeübt hat, derart eingeschränkt ist, dass er sie nicht mehr ausüben kann?

Dr. Marcel Keese: Also derart meint, zu mehr als 50% berufsunfähig zu sein. Um das mal konkret zu benennen: ein Verkäufer, dessen Arzt ihm bescheinigt, dass er aufgrund einer psychischen Erkrankung nur noch zwei bis drei Stunden am Tag arbeiten kann, der wird dann berufsunfähig sein, weil das eben zu weniger als 50% dann nur noch möglich ist, dass er seine Tätigkeit ausüben kann.

Shiloo Köhnke: Wie lange dauert die Prüfung eines solchen Prozesses in der Regel? Habt ihr Rückfragen an den Kunden?

Dr. Marcel Keese: Also das ist ganz unterschiedlich und es lässt sich auch keinen kein fester Zeitrahmen ausmachen. Es kommt darauf an, wie viele Unterlagen uns der Kunde zur Verfügung stellt. Da kann ich auch nur sagen, keine falsche Scham! Manchmal kommen Pakete an, mit Unterlagen und Ordnern. Je mehr, desto besser. Und wenn der Kunde hier mit einer Schubkarre an Unterlagen reinrollt, soll das auch kein Problem sein. Wir prüfen das alles und je mehr Unterlagen uns der Kunde beibringt, desto weniger Rückfragen haben wir dann am Ende des Tages und umso schneller dauert die Prüfung an. Es gibt Fälle, die sind innerhalb von einigen Tagen reguliert, bzw. können wir sagen, wir erkennen den Anspruch an, weil uns alle Unterlagen vorliegen. Wir müssen keine Rückfragen mehr halten. Es gibt aber auch Fälle, die mehrere Monate in der Prüfung dauern. Insbesondere wenn Erkrankung eben nicht objektivierbar sind, wie eine psychische Erkrankung. Anders als beim Bandscheibenvorfall oder Röntgenbilder, denn dort sieht man nicht auf Anhieb, wo die Erkrankung liegt und in welcher Form sie auftritt, sondern da bedarf es dann anderer Unterlagen, aus denen sich dann das Beschwerdebild oder auch der Grad der Berufsunfähigkeit ergibt.

Shiloo Köhnke: Das Ziel der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ja auch letzten Endes, die Kunden während der Phase, in der die Berufsunfähigkeit auftritt, Phase finanziell zu unterstützen. Jedoch mit dem Ziel, dass sie sich erholen können aber auch möglichst wieder in die Arbeitswelt eingegliedert werden können. Wie ist das? Stellt ihr regelmäßig Rückfragen an den Kunden, wie der Gesundheitsstatus ist oder kommen Kunden auf euch zu und melden euch zurück, es ginge ihnen wieder besser, die Arbeit kann jetzt wieder aufgenommen werden?

Dr. Marcel Keese: Also bedingungsgemäß ist es so, dass der Kunde uns, wenn eine Verbesserung eingetreten ist im Gesundheitszustand, nicht informieren muss. Der Kunde kann auch aus unserer Sicht nicht einfach bewerten, ob noch bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Dafür sind wir die Experten, die das prüfen. Daher fragen wir nach, aber da gibt's auch keinen festen Zeitpunkt, sondern wir schauen uns die Fälle individuell an und fragen dann in der Regel, beziehungsweise im Schnitt nach 2 Jahren mal nach. Daneben gibt es auch Fälle, da hat der Kunde eine gewisse Obliegenheit sich bei uns zu melden, und zwar in den Fällen, in denen er eine neue Tätigkeit oder seine alte Tätigkeit eventuell wieder aufnimmt. Das möchten wir gerne wissen, weil das auch ein Indiz dafür sein kann, dass es ihm wieder besser geht und dass er wieder arbeiten gehen kann und das muss er uns melden.

Shiloo Köhnke: Wenn der Fall eintritt, dass der Kunde wieder eingegliedert ist und wieder zurück an den Arbeitsplatz kehrt, dann ist sein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verwirkt, oder? Kann er für den Fall, dass die Krankheit zurückkommt oder das eine erneute Ursache Auftritt, die Berufsunfähigkeitsversicherung wieder voll in Anspruch nehmen?

Dr. Marcel Kesse: Richtig. Der Vertrag läuft weiter und der Kunde zahlt dann weiterhin seine Beiträge bis zum Ablauf. Aber wenn es zwischendurch eine neue Erkrankung auftritt oder sich sein Gesundheitszustand aufgrund seiner Erkrankungen, die den letzten Leistungsfall ausgelöst hat, wieder verschlechtert, kann er sich erneut bei uns melden.

Shiloo Köhnke: Kann es auch mal vorkommen, dass ein Versicherer die Leistung ablehnt oder den Antrag auf eine Leistung ablehnt? Und wenn ja, warum ist das so?

Dr. Marcel Keese: Auch die Fälle gibt es. Und da muss man unterscheiden - einmal gibt es den Ablehnungsgrund, dass der Grad der Berufsunfähigkeit, also die 50 % Schwelle, nicht erreicht ist. Das heißt die Unterlagen oder auch die medizinischen Befunde reichen nicht aus, um sagen zu können, der Kunde ist nicht mehr in der Lage sein zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50% auszuüben. Daneben gibt es aber auch Fälle in denen wir, und das sind solche Fälle, die sich in den ersten 10 Versicherungsjahren abspielen, feststellen, dass der Kunde die Antragsfragen, die er zum Vertragsabschluss gestellt bekommen hat, nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat. Das sind dann eher unschöne Fälle.

Shiloo Köhnke: Die Gesundheitsfragen, die mit dem Antrag verknüpft sind?

Dr. Marcel Keese: Exakt, richtig. Die schauen wir uns, innerhalb der ersten zehn Jahre an. Wir stellen auch entsprechend Rückfragen, das ist eine gesetzliche Vorschrift und das muss auch passieren im Sinne der Versichertengemeinschaft. Wenn wir dann feststellen, dass der Kunde uns z.B. eine Krebserkrankung nicht angegeben hat oder einen Bandscheibenvorfall, der jetzt zum Leistungsfall geführt hat, dann ist das ein Grund, dass der Versicherer sagen kann, wir verweigern die Leistung und treten dann vom Vertrag zurück. Das sind leider unschöne Fälle, da der Kunde seine Leistung nicht bekommt, weil er im Antrag falsche Angaben gemacht hat.

Shiloo Köhnke: Ja, das sind so Beispiele, das haben wir hier in den Gesprächen auch schon mehrfach herausgestellt, dass es wirklich bei dem Thema Einkommenssicherung oder Berufsunfähigkeit speziell darauf ankommt, dass man alle relevanten Erkrankungen, sofern man sie kennt zum Zeitpunkt der Antragstellung, angibt und nicht bewusst verschweigt. Auch wenn man gerade vielleicht keine Gelenkprobleme hat oder sowas, aber wenn man weiß, das Knie ist irgendwie vorbeansprucht, dass man das auf jeden Fall angeben muss.

Dr. Marcel Keese: Ganz genau. Es geht jetzt nicht darum einen Schnupfen oder eine Erkältung anzugeben, sondern das sind dann schon Erkrankung, nach denen wir auch explizit fragen in den Gesundheitsfragen. Wenn die dann verschwiegen werden, dann kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Shiloo Köhnke: Genau und das würde sich dann eben zu Lasten der Versicherten auswirken und deswegen ist es gut und wichtig, das immer auf jeden Fall anzugeben.

Dr. Marcel Keese: Exakt.

Shiloo Köhnke: Gibt es bei den Fällen, die du bearbeitet hast, die dir jetzt besonders im Kopf geblieben sind? Wo du gesagt hast das waren jetzt besondere Umstände?

Dr. Marcel Keese: Ja, es sind immer wieder Fälle, die einem zeigen wie schnell etwas passieren kann. Und dass man eben nicht die Einstellungen haben sollte, mir passiert schon nichts. Da geht's dann meistens um Unfälle. Zum Beispiel ein Arzt, der beim Skifahren sich das Knie verletzt hat. Das war ein Notarzt, der auch zu Einsätzen am Unfallort gerufen wurde, der hatte dann nach seinem Skiunfall ein kaputtes Knie. Mit der Folge, dass er sich bei den Unfalleinsätzen oder bei dem medizinischen Notfalleinsätzen nicht mehr hinknien konnte. Was will denn ein Notarzt machen, der sich am Unfallort nicht hinknien kann? Der kann seinen Job im Kern nicht mehr ausüben, auch wenn das nur eine Teiltätigkeit ist. Das war dann nicht vorhersehbar, sondern das war ein Unfall beim Skifahren und so einen Fall zeigt eben, wie schnell etwas passieren kann und das es gut ist, sich abzusichern.

Shiloo Köhnke: Wie ist das aus deiner Erfahrung heraus von den Altersgruppen her? Also kann man zum Beispiel pauschal sagen, Unfälle wie jetzt das erstgenannte des Notarztes, der den Unfall beim Skifahren hatte, treten häufiger in jüngeren Jahren auf? Weil die Leute vielleicht noch riskantere Hobbys haben? Kann man das so verteilen auf die Altersgruppen oder kann man da gar keine pauschale Aussage zu treffen?

Dr. Marcel Keese: Das kann man etwas differenziert betrachten was die Erkrankungen angeht. Also Krebserkrankung, die zur Berufsunfähigkeit führen, treten eher im fortgeschrittenen Alter auf. Aber psychische Erkrankungen treffen genauso auch auf die jüngere Bevölkerung, also da lässt sich gar nicht pauschal sagen, dass eher ältere sind betroffen. Es ist für jüngere Studenten und Auszubildende genauso wichtig sich Gedanken zu machen und dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Shiloo Köhnke: Jetzt haben wir viel über das Thema Psyche gesprochen und auch über Fälle, die dir bis heute in Erinnerung geblieben sind, weil die Umstände besonders waren. Gibt es auch Fälle, die dich länger beschäftigen, auch privat, die du vielleicht mit nach Hause nimmst, worüber du länger nachdenkst?

Dr. Marcel Keese: Es gibt sicherlich Fälle, über die ich länger nachdenke bzw. die mich dann auch außerhalb der Arbeit noch beschäftigen. Aber es ist nicht so, dass mich das runterzieht, sondern mir wird bei einigen Fällen dann bewusst, wie schnell etwas sich im Leben verändern kann und das gibt einem so eine gewisse Form von Respekt. Ich erlebe oder ich versuche meine Zeit oder meine Hobbys, die ich ausübe, bewusster zu erleben und erkenne, wie wichtig es ist, in gesunden Tagen zu leben und Sport zu machen, Zeit mit der Familie zu verbringen und einfach das Bewusstsein zu haben, dass die Zeit nicht wieder kommt.

Shiloo Köhnke: Ja absolut. Ich wollte gerade sagen, das spricht natürlich dafür, dass man dann die Zeit, in der man unbeschwert lebt und nicht durch Krankheiten oder Unfälle beeinträchtigt ist, dann umso bewusster genießt und genau lebenswert gestaltet. Das heißt, den Ausgleich findest du dann im Familienleben, oder?

Dr. Marcel Keese: Genauso, an erster Stelle steht die Familie, mit der ich sehr gerne Zeit verbringe und auch die Kinder. Ich habe zwei Kinder, mein Sohn ist fünf, meine Tochter ist zwei Jahre alt. Wir reisen sehr gerne und versuchen so viel Zeit wie möglich gemeinsam zu verbringen. Daneben ist es aber auch der Sport, über den ich mich auch positiv auflade, den ich bewusst genieße. Da ist das Skifahren, das Tennis spielen oder das Laufen. Bei mir ist jetzt Anfang des Jahres beim Tennis spielen was passiert, was jetzt für meinen Beruf nicht einschränkend war, aber ich habe mir die Achillessehne gerissen. Das kam auch plötzlich, damit hat keiner gerechnet, ich natürlich auch nicht. Aber ich war dann erstmal auch eingeschränkt, konnte natürlich im Homeoffice weiterhin arbeiten, aber war eingeschränkt. Ich konnte nicht laufen, konnte nicht auftreten und der ganze Prozess begleitet mich bis heute. Ich habe nach wie vor Einschränkungen, aber auch sowas zeigt mir dann wieder, dass ich Dinge oder dass ich die Zeit bewusst genieße, weil von jetzt auf gleich etwas passieren kann, womit man nicht rechnet.

Shiloo Köhnke: Ja genau. Das heißt, es ist dir nicht nur theoretisch bewusst, du hast es auch am eigenen Leib erfahren, wie schnell das gehen kann. Ja Marcel wir sind schon wieder am Ende. Vielen Dank, dass du mir hier zur Verfügung gestanden hast für die Rückfragen zum Thema qualifizierte Leistungsprüfung. Ich danke dir ganz herzlich für deine Zeit.

Dr. Marcel Keese: Ich danke Dir.

Shiloo Köhnke: Tschüss, Marcel.

Dr. Marcel Keese: Tschüss.

Shiloo Köhnke: Was für schöne abschließende Worte von Marcel. Das jetzt genießen. Wie passend, dass unser Podcast diesen Moment schon im Namen trägt. Wer noch nicht BU abgesichert ist, hat vielleicht jetzt den richtigen Anstoß bekommen. Alle Informationen zu uns findet ihr in den Show Notes. Tschüss und auf Wiederhören, eure Shiloo.

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