Ratgeber

Berufsunfähigkeitsrente beantragen – wie geht das?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Doch wie geht es eigentlich weiter, wenn man die Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte, weil möglicherweise der BU Leistungsfall eingetreten ist? Wir geben Einblick in die Praxis bei einem der besten Berufsunfähigkeitsversicherer überhaupt: So läuft es bei der Hannoversche.

Wir machen es Ihnen leicht – die Zeit ist gerade schwer genug

Jeder Vierte kommt im Laufe seines Lebens an den Punkt, an dem er oder sie berufsunfähig wird und Berufsunfähigkeitsrente beantragen kann, wenn vorab eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde. Als führender Versicherer im Bereich Berufsunfähigkeit wissen wir genau, was das für jeden einzelnen Betroffenen bedeutet.

Der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente wird durch den sogenannten Grad der Berufsunfähigkeit bestimmt. Wer voraussichtlich für mehr als sechs Monate zu mindestens 50 % berufsunfähig sein wird, hat in der Regel vollen Anspruch.

Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungspraxisrating von Franke und Bornberg: FFF Note "sehr gut" Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungspraxisrating von Franke und Bornberg: FFF Note "sehr gut"

Sehr gute Kundenorientierung in der Leistungsregulierung (Franke & Bornberg 10/2022)

In dem Moment der Antragstellung sind Betroffene in einer außergewöhnlich schwierigen Situation. Die Diagnose ist noch relativ frisch, viele haben starke körperliche oder seelische Schmerzen, der Kopf ist voller Sorgen. Es ist nicht die Zeit, in der man viel Kraft und Energie dafür aufbringen kann oder möchte, um sich mit seiner Versicherung auseinanderzusetzen. Wir machen es unseren Versicherten so leicht wie möglich, die Rentenbewilligung durch den Antrag der Berufsunfähigkeit anzuschieben.

Von Franke und Bornberg wurden wir für unsere Qualität in der Leistungsfallbearbeitung, die Unterstützung unserer Kunden und die Qualität unserer Leistungsentscheidung ausgezeichnet. 

Ein fester Ansprechpartner für Sie – ab dem ersten Tag

Bei der Hannoversche kümmert sich ab dem Moment unserer Kenntnis über eine mögliche Berufsunfähigkeit ein fester Ansprechpartner um jeden einzelnen Betroffenen. Der Ansprechpartner ist Experte im Gebiet BU, nimmt sich jedem BU Leistungsfall sorgfältig an und begleitet die Antragsteller im gesamten Prozess der Leistungsprüfung bei Fragen und Anliegen.

Das befreit die Betroffenen von den sonst häufig üblichen Umwegen über eine zentrale Rufnummer. Antragsteller bekommen sofort die persönliche Durchwahl und die Mailadresse „ihres“ Kundenbetreuers. Das vereinfacht die gesamte Kommunikation, weil sich nicht laufend jemand „neu“ in den Fall einlesen muss.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen: So ist der Prozess

1. Meldung des Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungsfall

Das Erste was wir als Versicherer benötigen ist eine Meldung über die Berufsunfähigkeit. Diese kann bei der Hannoversche telefonisch, per Post, per Mail oder einfach online erfolgen.

Direkt nach der Meldung bekommen die Betroffenen dann ihren festen Ansprechpartner zugeteilt, an den sie sich ab jetzt immer wenden können und sollen, damit der Antrag bei Berufsunfähigkeit möglichst schnell bearbeitet werden kann.

2. Zugang zu den Unterlagen zum Beantragen der Berufsunfähigkeitsrente

Nach der Meldung des BU Leistungsfalls per Post, Mail oder Anruf schicken wir den eigentlichen „Antrag Berufsunfähigkeit“ per Post raus, bestehend aus einem Fragebogen und Formularen.

Bei einer Online-Meldung des BU Leistungsfalls können die Unterlagen direkt online abgerufen und heruntergeladen werden.

Damit die Prüfung des Leistungsanspruchs möglichst schnell verlaufen kann, können auch berufstypische Teiltätigkeiten schon direkt im Fragebogen angegeben werden.

3. Ausfüllen und Zusammenstellen der Unterlagen durch den Antragsteller

Als nächstes gilt es Fragebogen und Formulare vollständig auszufüllen und weitere erforderliche Informationen bereitzustellen.

Wurden die Unterlagen online abgerufen, können sie direkt am PC ausgefüllt werden.

Betroffene sollten sich ausreichend Zeit nehmen und sorgfältig vorgehen, wenn sie die Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit beantragen. Je genauer die Angaben, desto einfacher ist es für den Versicherer, den Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungsfall zu prüfen, den Grad der Berufsunfähigkeit festzustellen und desto schneller kann gegebenenfalls eine Bewilligung stattfinden.

  • Angaben zur zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit:
    Hier benötigen wir Informationen zum Angestelltenverhältnis oder Selbstständigkeit und eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit sowie Teiltätigkeiten, welche den letzten Beruf der Betroffenen ausmachen und vor dem Antrag auf Berufsunfähigkeit wöchentlich oder täglich ausgeübt wurden. Außerdem sind Informationen dazu erforderlich, in welchem Ausmaß diese Tätigkeiten jetzt gegebenenfalls noch ausgeübt werden können. Des Weiteren müssen Kopien von Gehaltsnachweisen bzw. Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung mit eingereicht werden.
     
  • Angaben zu Gesundheitsstörungen und Behandlungen:
    Um die Beeinträchtigung der Berufstätigkeit durch die Erkrankung zu ermitteln, müssen Betroffene genaustens angeben, um welche Erkrankung und Beschwerden es sich handelt. Weiterhin sind Angaben dazu erforderlich, wie diese sich auf den Beruf auswirken. Um die Prüfungsdauer beim Berufsunfähigkeitsrente beantragen zu verkürzten raten wir dazu, Kopien aller medizinischen Berichte dem Antrag beizufügen. Für fehlende Informationen ist es ebenfalls hilfreich, die Anschriften der behandelnden Ärzte anzugeben. Zeitgleich bitten wir darum, uns den Zugang zu den ärztlichen Unterlagen zu ermöglichen, sofern diese Einwilligung nicht bereits vorliegt.
     

Wenn ein Versicherter Hilfe bei der Beantwortung braucht, ist der feste Ansprechpartner gerne für ihn oder sie da. Auf Wunsch kommt auch jemand vorbei und unterstützt vor Ort persönlich.

4. Versand der Unterlagen und erste Sichtung durch die Hannoversche

Nachdem der ausgefüllte Fragebogen, weitere Formulare und unterstützende Unterlagen postalisch durch die Betroffenen abgeschickt wurden und beim persönlichen Ansprechpartner angekommen sind, sichtet dieser dann die Befunde und gelangt zu einer ersten Einschätzung des Antrags auf Berufsunfähigkeit. Der Prüfungsprozess beim Berufsunfähigkeitsrente beantragen kann je nach Fall nur wenige Wochen, aber leider auch manchmal einige Monate dauern. Ist die Situation eindeutig klar, wird so schnell wie möglich mit der Auszahlung begonnen.

5. Gegebenenfalls Nachträgliches einholen weiterer Informationen (z. B. bei Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen …)

Fehlen uns noch Informationen, können wir diese anfordern, sofern uns die Schweigepflichtentbindungserklärung eines Antragstellers vorliegt. Die Erklärung übersenden wir zuvor zusammen mit den Fragebögen und Formularen. Selbstverständlich können alle erforderlichen Unterlagen von den Betroffenen selbst eingeholt und an uns versendet werden.

Manchmal bitten wir noch um ein unabhängiges Gutachten, etwa durch eine Uniklinik oder eine andere, über jeden Zweifel erhabene Stelle. Denn auch wenn wir für die Kosten des Gutachtens aufkommen, soll das Ergebnis nicht uns als Versicherung gefallen. Es soll den Gesundheitszustand des Antragsstellers schlicht und einfach ganz genau so dokumentieren, wie es sich tatsächlich darstellt.

6. Auswertung aller Unterlagen und Benachrichtigung über Bewilligung oder Ablehnung

Der persönliche Ansprechpartner wertet alle Unterlagen sorgfältig aus. Innerhalb weniger Tage erhalten Betroffene dann die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung in ihrem BU Leistungsfall.

Die allermeisten Anträge auf Berufsunfähigkeit werden bewilligt

In der weit überwiegenden Anzahl von Fällen ist unsere Prüfung spätestens jetzt zu Ende. Die Rente fließt wie vereinbart jeden Monat. Nur in wenigen Fällen kommen wir nach dem Berufsunfähigkeitsrente beantragen zu dem Schluss, dass keine ausreichenden Einschränkungen zur Bewilligung der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente vorliegen. Dann müssen wir unserem Versicherungsnehmer mitteilen, dass wir gedenken, abzulehnen.

In diesem Moment greift ein weiteres Sicherheitsnetz für unsere Kunden. Jeder Versicherte hat bei der Hannoversche die Chance, sich an eine Verbraucherschutz-Organisation seiner Wahl zu wenden. Hier kann er sich eine weitere, unabhängige und qualifizierte Einschätzung geben lassen. Wir tragen dabei bis zu 75 % und bis zu 500 Euro der entstehenden Kosten.

Weicht die Bewertung der Verbraucherschützer von unserer ab, prüfen und entscheiden wir noch einmal neu. Sind alle Prüfer der Meinung, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, können wir leider auch keine Rente bewilligen.

Was im Laufe des Leistungsfalls passiert

Entgegen aller Vorurteile: Die weit überwiegende Anzahl der Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente wird bei uns im Haus bewilligt. Doch was passiert eigentlich, wenn die Rente dann erst einmal fließt? Wir lassen die Empfänger zunächst weitgehend in Ruhe.

Wenn unsere Unterstützung gebraucht und angefordert wird, sind wir sofort da: Wir unterstützen unsere Versicherten bei Fragen zu maßgeschneiderten Reha-Maßnahmen, helfen bei der Orientierung in Richtung neuer Berufe und mehr. Dabei handeln wir immer im Interesse unserer Versicherten. Sie sollen schließlich so weit wie irgend möglich und so schnell wie es nur geht, zurück in ein normales Leben finden.

Unsere Experten fragen bei klaren Diagnosen nur alle ein bis zwei Jahre nach, ob sich etwas geändert hat. Unter Umständen hat sich ein Betroffener ja umschulen lassen und geht wieder arbeiten. Bei Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit ist es jedoch Aufgabe des Versicherten, uns über diese zu informieren. 

Sind noch Fragen offen?

Haben auch Sie Interesse an einer erstklassigen Berufsunfähigkeitsversicherung? In unserem Ratgeber erfahren Sie, ob sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Sie lohnt. Schauen Sie einfach online bei uns nach oder wenden sich telefonisch oder per Mail an unsere Berater. Wir sind gerne für Sie da!

Alle wichtigen Informationen aus diesem Ratgeber-Artikel und noch mehr haben wir hier noch einmal zum Download parat:

Sie möchten Ihre monatliche Rente im Fall der Berufsunfähigkeit beantragen und haben Fragen oder brauchen Unterstützung?

Haben Sie uns bereits Ihre mögliche Berufsunfähigkeit gemeldet und einen persönlichen Ansprechpartner zugewiesen bekommen? Die direkte Durchwahl finden Sie in unserem Anschreiben.

Unsere Experten in der Leistungsprüfung erreichen Sie außerdem

Per Post: Hannoversche Lebensversicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover
Per Fax: 0511 9565 833
Per E-Mail: leistung@hannoversche.de

Wichtig: Vergessen Sie nicht Ihre Versicherungsscheinnummer.

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