FAQ: Fragen zur Privaten Rentenversicherung

Melanie - die Versicherungsberaterin der Hannoversche

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Private Rentenversicherung. Ich stelle aber auch sehr gerne Kontakt zu meinen Kollegen her, falls Sie eine persönliche Beratung wünschen.

Die 5 häufigsten Fragen zur privaten Rentenversicherung

Die Grundsicherung "Altersrente" können Sie mit zusätzlichen Bausteinen gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit und für die Versorgung der Familie im Todesfall ergänzen.

Sie können diese Zusatzbausteine gleich bei Beantragung abschließen, später dazubuchen und auf Wunsch auch wieder abwählen. Der Abschluss der Bausteine ist mit einer Gesundheitsprüfung verbunden. Die dazu erforderlichen Unterlagen schicken wir Ihnen jederzeit gerne zu.

Wir bieten für die Gewinnverwendung im Rentenbezug zwei Formen an, die sich in der anfänglichen Höhe und dem Zuwachs der Leistung unterscheiden. In beiden Fällen kommt zu der garantierten Rente eine zusätzliche Gewinnrente, deren Höhe von der zukünftigen Überschussbeteiligung abhängen kann.

Die dynamische Gewinnrente beginnt auf einem geringeren Niveau und steigt in Abhängigkeit vom Jahresüberschuss im Rentenbezug an. Ein einmal erreichtes Niveau bleibt für die Zukunft garantiert. Diese Gewinnverwendung eignet sich vor allem, um steigende Lebenshaltungskosten abzusichern. Und über die erreichte Garantie sind Sie auch bei einer Verringerung des Jahresüberschusses nicht von einer Kürzung der einmal erreichten Gesamtrente betroffen.

Anders liegt der Fall bei der flexiblen Gewinnrente. Sie beginnt bereits von der ersten Rentenzahlung an auf einem höheren Niveau. Je nach Überschussbeteiligung wird sie angepasst und erhöht oder vermindert so die Gesamtrente. Die Gesamtrente kann bei geringen Überschüssen bis auf die Garantierente reduziert werden. Diese Form der Gewinnrente ist dann zu empfehlen, wenn Sie eine höhere Rentenzahlung bevorzugen und auf die Garantie des einmal erreichten Rentenniveaus verzichten können.

Bei Vertragsabschluss können Sie den Beginn Ihrer Rentenauszahlung individuell wählen. Der späteste Rentenbeginn ist dabei das 80. Lebensjahr.

Sie können die Leistungen aus Ihrer Altersvorsorge jedoch auch schon vor dem vereinbarten Rentenbeginn in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Abrufphase ist dies bereits ab dem 62. Lebensjahr möglich. Alternativ können Sie die Rentenzahlung auch später beginnen lassen. Nach dem vereinbarten Rentenbeginn kann sich eine beitragsfreie Verfügungsphase von längstens fünf Jahren (maximal bis zum 80. Lebensjahr) anschließen.

Je nach Alter des Empfängers wird nur der Ertragsanteil der Rente besteuert. Gehen Sie beispielsweise mit 65 Jahren in Rente, beträgt der Steuersatz nach heutigem Steuerrecht lediglich 18 Prozent. Das bedeutet, dass pro 1.000 Euro Rente nur 180 Euro als Einkommen versteuert werden müssen.
Falls Sie sich zum Rentenbeginn für die Kapitalabfindung entscheiden, werden lediglich die Erträge aus der Versicherung besteuert. Das ist die Differenz aus dem Vorsorgekapital abzüglich der auf die Rentenversicherung entfallenden Beiträge.

Nein. Die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung, die keine Riester- oder Rürup-Rente ist, können bei Neuverträgen ab 2005 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Allgemeine Fragen zur privaten Rentenversicherung

Das bis zum Rentenbeginn angesparte Kapital können Sie sich entweder als monatliche lebenslange Rente oder als einmaligen Betrag auszahlen lassen. Bei einer Kapitalabfindung nach dem 62. Lebensjahr und mindestens 12 Jahren Laufzeit bleiben 50 Prozent der Erträge steuerfrei.

Ja. Bei Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn werden in den ersten drei Versicherungsjahren das Gesamtguthaben, ab dem vierten Versicherungsjahr das Gesamtguthaben zuzüglich 2 Prozent der Beitragssumme – mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge für die lebenslange Fondsrente – zurückgezahlt. Stirbt die versicherte Person vor Vollendung ihres 7. Versicherungsjahres, werden von der Todesfall-Leistung höchstens 8.000 Euro ausgezahlt.
Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn innerhalb einer bei Vertragsabschluss vereinbarten Rentengarantiezeit, so zahlen wir die Rente über die restliche Dauer der Rentengarantiezeit an den Bezugsberechtigten weiter.

Fragen zur klassischen Rentenversicherung

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Zuzahlungen in Höhe von mindestens 200 Euro in den Vertrag einfließen zu lassen. Das erhöht natürlich Ihre spätere Rentenleistung.

Hier finden Sie den Zuzahlungsantrag zur Baustein­rente.

Ja, das geht. Zum vereinbarten Grundbeitrag sind bereits ab 200 Euro Zuzahlungen möglich. Mit der Option "Dynamik" lässt sich Ihre Baustein­rente außerdem dem steigenden Vorsorgebedarf anpassen. Und bei finanziellen Engpässen reduzieren Sie einfach den Grundbeitrag oder stellen den Vertrag komplett beitragsfrei.

Unter Dynamik verstehen wir die vereinbarungsgemäße Erhöhung der Beiträge. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich dann in Abhängigkeit von der Restlaufzeit der Rentenversicherung entsprechend.

In Verbindung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beträgt die Dynamik immer 3 Prozent. Ansonsten können Sie die Höhe zwischen 3 und 10 Prozent frei wählen. So können Sie die Inflation ausgleichen oder darüber hinaus einen steigenden Versorgungsbedarf abdecken – ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Der größte Teil Ihres Beitrages entfällt auf den so genannten Sparbeitrag. Ihre gesamten Sparbeiträge werden von uns in das Deckungskapital eingebracht.

Für die Kapitalanlage gelten strenge Richtlinien. Diese garantieren, dass die Versorgungsziele auch unter widrigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden können. Wir berücksichtigen dafür eine angemessene Mischung und Streuung von renditestarken und sicheren Kapitalanlagen. Die Aktienquote darf maximal 35 Prozent betragen, die Quote der Hannoverschen liegt deutlich darunter.

Ja. Sie können die Dynamik zweimal hintereinander aussetzen, indem Sie uns dies formlos mitteilen oder den Dynamikstopp auf unserer Website aktivieren. Setzen Sie öfter als dreimal hintereinander aus, können Sie die Dynamik nur durch eine erneute erfolgreiche Gesundheitsprüfung wieder aktivieren. Den Prozentsatz der Dynamik können sie auf den minimalen Wert von 3 Prozent reduzieren, jedoch nicht erhöhen.

Fragen zur fondsgebundenen Rentenversicherung

Achten Sie darauf, dass die gewählte Anlageform zu Ihren persönlichen Anlagezielen passt. Bei der Fondsauswahl kann Ihnen der „Synthetic Risk and Reward Indicator“ (SRRI) helfen. Der Indikator gibt die Höhe der historischen Schwankungen des Fondsanteilspreises auf einer Skala von 1 bis 7 an.

Fonds mit niedrigem SRRI weisen typischerweise geringere Kursschwankungen und damit eine geringere Wahrscheinlichkeit von zwischenzeitlichen Kapitalverlusten auf. Fonds mit einem hohen SRRI unterliegen höheren Schwankungen. Das eröffnet höhere Renditechancen, birgt aber auch ein höheres Risiko, Kapitalverluste zu erleiden.

Wichtig zu wissen:

  • Die Einstufung des Fonds stellt keinen verlässlichen Hinweis auf die künftige Entwicklung dar und kann sich im Laufe der Zeit ändern.
  • Eine Einstufung in Kategorie 1 bedeutet nicht, dass es sich um eine risikofreie Anlage handelt.
  • Durch die Kombination verschiedener Fonds können Sie Ihre individuellen Ziele hinsichtlich Rendite und Sicherheit noch besser verfolgen.


Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Wertentwicklungen aller von der Hannoverschen angebotenen Fonds.

Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres erhalten Sie von uns eine Mitteilung, der Sie den Wert der Anteileinheiten sowie den Wert des Fondsguthabens entnehmen können. Der Wert des Fondsguthabens wird dabei immer in Anteileinheiten und zudem als Geldbetrag aufgeführt.

An die einmal gewählte Fondszusammenstellung sind Sie bei uns nicht gebunden. Sie können einen Wechsel bei der Zusammenstellung der Fonds jederzeit beantragen, fünfmal jährlich sind diese Wechsel sogar kostenfrei.

Sie haben bis zum 50. Lebensjahr die Möglichkeit, Zuzahlungen von mindestens 200 Euro in den Vertrag einfließen zu lassen. Das erhöht Ihre spätere Rentenleistung.

Hier finden Sie den Zuzahlungsantrag zur fondsgebundenen Rentenversicherung