Riester-Sparer?

Am besten Ruhe bewahren.

Ab dem 01.01.2027 wird die staatlich geförderte Altersvorsorge durch das von der Bundesregierung beschlossene Altersvorsorge-Reformgesetz reformiert. Als Riester-Sparer stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage: Welche Auswirkungen hat die Reform auf meinen Vertrag?

Warum Sie Ihren Riester-Vertrag jetzt unverändert fortführen sollten

Für Ihren Vertrag gilt der sogenannte Bestandsschutz. Das bedeutet: Ihr Riester-Vertrag bleibt trotz der Reform erhalten und die vereinbarten Leistungen und Garantien gelten weiterhin.

Wir empfehlen, Ihren Vertrag derzeit fortlaufen zu lassen. Nur so sichern Sie sich die staatliche Förderung und die Steuervorteile für 2026 und ggfs. auch für die Folgejahre.

Das sagt Stiftung Warentest:

Warten Sie ab, bevor Sie über­stürzt Ihren Vertrag jetzt kündigen. Sind die neuen Riester-Angebote auf dem Markt, analysieren Sie, ob der Wechsel zum neuen System und einem neuen Produkt für Sie wirk­lich die bessere Alternative ist.

Stiftung Warentest 04.2026

Welche Möglichkeiten haben Sie ab 2027?

Ab 2027 haben Sie durch die Reform verschiedene Optionen. Aber auch mit dem Start der Reform kann es in vielen Fällen vorteilhaft sein, Ihren Riester-Vertrag weiter zu besparen. Dafür sprechen folgende Argumente:

  • 100 % Beitragsgarantie

    Ihre eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert

  • Eine garantierte lebenslange Rente

    Mit einem höheren Rentenfaktor als bei neuen Verträgen

  • Hohe garantierte Verzinsung bis 3,25 % pro Jahr bei Altverträgen

    In einem neuen Vertrag geht dieser Garantiezins verloren

  • Unsere Riester-Produkte sind günstig

    Im Allgemeinen unter 1 % Effektivkosten – das ist deutlich unter dem Marktdurchschnitt

Zum Jahreswechsel kommt eine neue Fördersystematik. Ihr bestehender Riester-Vertrag kann dann wahlweise mit der bisherigen oder mit der neuen Förderung weitergeführt werden. Eine Umstellung wird jederzeit möglich sein. Aber: In einigen Fällen ist die Beibehaltung der alten Förderung sinnvoll.

Das Altersvorsorge-Reformgesetz einfach erklärt

Ziel der Reform ist eine Modernisierung der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge. Konkret heißt das: Neben der Riester-Rente gibt es zukünftig flexible und kostengünstige geförderte Altersvorsorge-Produkte für unterschiedliche Anlagepräferenzen. Es werden Depots mit höheren Renditechancen durch kapitalmarktorientierte Anlagen in Aktienfonds oder ETFs, aber auch Produkte mit Beitragsgarantie angeboten. Zudem wird die staatliche Zulagensystematik verändert.

Ein blaues Paragraphensymbol, das von einem Kreis umgeben ist, und symbolisiert rechtliche Aspekte, die der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Rentenversicherung und dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz regelt.

Die Hannoversche entwickelt bereits passende Produkte für die neue Förderung und wird diese zum Start der Reform ab 2027 anbieten.

Bleiben Sie up-to-date

Sichern Sie sich kostenlos Ihren Wissens-Vorsprung zu Entwicklungen Ihres Riester-Vertrags, der Altersvorsorge-Reform und unseren neuen geförderten Produkten. 

Unsere neuen geförderten Vorsorgelösungen für Sie

Ab 2027 können Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben auch in eines der neuen Altersvorsorgeprodukte übertragen und dieses dort nach der neuen Förderlogik weiter besparen.

Die Altersvorsorge-Reform bietet moderne Möglichkeiten, privat Geld für den Ruhestand anzusparen und dabei von attraktiven staatlichen Zulagen zu profitieren.

Deshalb entwickeln wir bei der Hannoversche derzeit Altersvorsorge-Produkte für die neue staatliche Förderung. Zum Start der Reform werden wir Ihnen den renditestarken und geförderten Altersvorsorge-Aufbau im sogenannten Standarddepot ermöglichen. Auch in der Auszahlungsphase werden unsere Kunden von verschiedenen flexiblen Auszahlungs- und Sicherheits-Optionen profitieren.

Tipp

Sollte Ihnen ab 2027 eine höhere Förderung zustehen, bedeutet das nicht zwingend, dass ein Wechsel von Riester in eines der neuen Altersvorsorgeprodukte sinnvoll ist. Nicht nur die staatlichen Zulagen sind relevant. Auch die weiteren Leistungen Ihres Riester-Vertrags sollten mit den Konditionen der neuen Produkte verglichen werden – insbesondere mit Blick auf Garantien, Steuervorteilen und die Höhe Ihrer späteren Rente.

Wir prüfen die Möglichkeiten für unsere Kunden und werden Sie unterstützen, die beste Lösung zu finden. Außerdem halten wir Sie mit unserem kostenlosen Newsletter über die Entwicklung unserer geförderten Altersvorsorge-Produkte auf dem Laufenden.

Darum Altersvorsorge mit der Hannoversche

Die Hannoversche bietet seit über 150 Jahren Versicherungen an, die sich rund um Ihr Leben drehen. Damit sind wir so erfolgreich, dass wir mit unseren Produkten heute mehr als 1 Million Kundinnen und Kunden in Deutschland überzeugen. Als der älteste Direktversicherer des Landes – mit Werten, die uns seit dem ersten Tag begleiten:

  • Grundsolide. Seit jeher.

    Die Hannoversche steht für Stabilität, Verlässlichkeit und finanzielle Stärke. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit arbeiten wir nicht für kurzfristige Gewinne, sondern für das, was wirklich zählt: Ihre Sicherheit. Ihre Altersvorsorge ist bei uns in besten Händen.

  • Führend. Weil die Leistung überzeugt.

    Top-Platzierungen sind das Ergebnis echter Expertise. Unsere Produkte, unsere Finanzkraft und unsere Services werden kontinuierlich von unabhängigen Ratingagenturen, Verbraucherorganisationen und Branchenexperten geprüft – und immer wieder ausgezeichnet.

     

  • Faire Preise, Top-Leistung.

    Wir kalkulieren verantwortungsvoll und transparent – das zahlt sich für Sie aus. Unsere Altersvorsorgeprodukte bieten starke Leistungen zu niedrigen Kosten. Die Effektivkosten unserer Riester-Produkte liegen deutlich unter 1 %. Bei Preis-Leistungs-Vergleichen gehören wir regelmäßig zur Spitzengruppe.

     

  • Ihre Fragen, unsere Antworten

      Nein, Ihr bestehender Riester-Vertrag kann trotz der Reform weiter bespart werden und die vereinbarten Leistungen, Garantien und Auszahlungsregelungen gelten weiterhin.

      Die Altersvorsorge-Reform schafft neben Riester zusätzliche Möglichkeiten für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Auf Ihren bestehenden Riester-Vertrag hat sie nicht zwingend einen Einfluss.

      Es besteht aber ab 2027 die Möglichkeit, Ihren Riester-Vertrag an die neue Zulagensystematik anzupassen oder Ihr Riester-Guthaben in eines der neuen Produkte zu übertragen. Hier sollte genau verglichen werden, was für Sie langfristig am vorteilhaftesten ist.

      Nein, für Ihren bestehenden Riester-Vertrag besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Im Gegenteil: Sie sollten Ihren Vertrag weiterlaufen lassen, um die staatliche Förderung und die Steuervorteile für das Jahr 2026 in Anspruch nehmen zu können.

      Übrigens: Möchten Sie die vollen staatlichen Zulagen für 2026 erhalten, sollten Sie wie jedes Jahr überpüfen, ob Sie 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.

      Ja, nach den aktuellen Reformplänen ist es möglich, bestehende Riester-Verträge ab 2027 mit der neuen Fördersystematik weiterzuführen. Welche Förderung für Sie vorteilhafter ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und sollte unbedingt individuell geprüft werden. Vor 2027 ist noch kein Wechsel möglich.

      Wir analysieren gerne gemeinsam mit Ihnen, welche Fördervariante am vorteilhaftesten für Ihre Altersvorsorge ist.

      Bisherige Riester-Förderung: Die Förderung hängt vom Einkommen ab. Wer die volle Zulage beanspruchen möchte, muss einen einkommensabhängigen jährlichen Mindesteigenbeitrag leisten (grundsätzlich 4 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres). Dann gilt pro Jahr:

      • Grundzulage: 175 €
      • Kinderzulage: je kindergeldberechtigtem Kind 300 € (bzw. 185 € für Kinder geboren vor 2008)
      • Volle Zulage nur bei Erreichen des individuellen Mindesteigenbeitrags
      • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag

      Neue Förderlogik ab 2027: Die Förderung wird nach einem festen Zuschusssystem gewährt und ist nicht mehr vom Einkommen abhängig. Hier beträgt die staatliche Förderung pro Jahr:

      • Ab 120 € bis 360 € Eigenbeitrag: 50 Cent je eingezahltem Euro → bis zu 180 €
      • Für weitere 1.440 € Eigenbeitrag: 25 Cent je eingezahltem Euro → bis zu 360 €
      • Dadurch kann die Grundzulage bis zu 540 € jährlich betragen
      • Kinderzulage: 1 € je eigens eingezahltem Euro bis 300 €, maximal 300 € je kindergeldberechtigtem Kind
      • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag

      Zusätzlich zur Riester-Rente können Sparerinnen und Sparer künftig zwischen vier staatlich geförderten Produkttypen wählen:

      • Standarddepot: Einfach und kostengünstig, mit einem renditeorentierten und einem sicherheitsorientierten Fonds/ ETF und einem Kostendeckel von 1 %
      • Altersvorsorgedepot: Flexible Anlage in Aktien, Fonds oder ETFs mit potenziell höheren Renditechancen und höherem Risiko
      • Garantieprodukt mit 100% Beitragsgarantie: Vollständiger Erhalt der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen, höheres Sicherheitsniveau, aber in der Regel geringere Renditechancen
      • Garantieprodukt mit 80% Beitragsgarantie: Mindestens 80 % der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert, höhere Renditechancen als bei einer 100 % Beitragsgarantie

      Ob sich ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in ein neues Altersvorsorge-Produkt lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, den alten Riester-Vertrag auch nach Inkrafttreten der Reform entweder mit der alten oder neuen Zulagensystematik weiter zu besparen. Denn neben den Eigenschaften der neuen Produkte sollten auch die vorteilhaften Leistungen, Garantien und Steuervorteile Ihres bestehenden Riester-Vertrags berücksichtigt werden.

      Eventuell kann es sinnvoll sein, mit Ihrem angesparten Kapital aus Ihrem Riester-Vertrag ab 2027 in ein neues Altersvorsorge-Produkt, beispielsweise ein Standarddepot, zu wechseln. Bereits erhaltene staatliche Zulagen und Steuervorteile bleiben dabei erhalten.

      Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Lösung zu finden.

      Wir arbeiten aktuell an der Entwicklung unserer Produkte für die neue förderfähige Altersvorsorge. Das Standarddepot der Hannoversche wird ab dem 01.01.2027 verfügbar sein. Vorher ist es gemäß der Gesetzgebung nicht möglich, ein neues gefördertes Produkt bei einem Anbieter abzuschließen. Weitere der geförderten Produkte von der Hannoversche werden folgen. 

      Tipp: Mit unserem kostenlosen Newsletter halten wir Sie über die Entwicklung unserer Altersvorsorge-Produkte auf dem Laufenden. Melden Sie sich an, um nichts zu verpassen. 

      Ab 2027 wird es jederzeit möglich sein, die Förderungslogik für Ihren bestehenden Riester-Vertrag umzustellen oder Ihr Riester-Guthaben in ein neues Produkt zu überführen – das muss nicht im Januar passieren.

      Wenn Sie zunächst den Start der Reform abwarten und die Produkte und Konditionen für sich sorgfältig vergleichen möchten, verlieren Sie dadurch nicht Ihren Förderanspruch für das Jahr 2027. Entscheidend ist, dass Sie im Jahr 2027 einen förderfähigen Vertrag besitzen und förderfähige Beiträge einzahlen – das kann ein Riester-Vertrag oder eines der neuen Produkte sein. Die eigentliche Zulagenbeantragung kann, wie bisher, auch deutlich später erfolgen.

    Sie haben noch weitere Fragen? Unsere Altersvorsorge-Experten helfen Ihnen gerne weiter.

    Telefon: 0511 9565 868Mo bis Do 9-16 Uhr, Fr 9-13 UhrE-Mail: altersvorsorge@hannoversche.de