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Das Testament: Mit dem letzten Willen für die Zeit nach dem Tode vorsorgen

In einem Testament hält der Erblasser seinen letzten Willen fest und gibt darin an, was mit seinem Vermögen geschehen soll. Viele Menschen erstellen ein Testament, um sicherzustellen, dass nach ihrem Tod für die Familie oder bestimmte Personen gesorgt ist. Teilweise handelt es sich aber auch um einen Akt der „Rache“ mit dem Ziel, ein Familienmitglied vom Erbe auszuschließen.

Testament aufsetzen: Was man wissen und beachten sollte

Welche Voraussetzungen gibt es für das Aufsetzen des Testaments?

Um ein Testament erstellen zu können, müssen als Voraussetzung der sogenannte Testierwille und die Testierfähigkeit vorliegen. Minderjährige ab Vollendung des 16. Lebensjahres können ein Testament lediglich vor einem Notar errichten, nicht aber eigenhändig. Die Testierfähigkeit ist außerdem in folgenden Fällen fraglich:

  • Krankhafte Störung der Geistestätigkeit
  • Geistesschwäche
  • Bewusstseinsstörung

In diesen Fällen kann es sein, dass der Verfasser des Testaments die Bedeutung seiner Willenserklärung überhaupt nicht versteht und deshalb auch nicht die richtige Entscheidung treffen kann. Die Frage der Testierfähigkeit stellt sich häufig nachträglich, wenn Erben versuchen das Testament anzufechten. In diesem Fall müssen sie allerdings entsprechende Beweise beibringen, die die geistige Unfähigkeit des Erblassers bestätigen.

Die Gerichte tendieren dazu, Erblasser eher als testierfähig anzusehen, da selbst geistig Erkrankte durchaus klare Momente haben können, in denen sie ein Testament abgeben können.

Tipp: Auch wenn Sie noch in der Blüte Ihres Lebens stehen, sollten Sie möglichst frühzeitig ein Testament aufsetzen. Durch einen Unfall oder eine plötzliche, schwere Erkrankung kann es im Zweifelsfall zu spät sein, ein rechtskräftiges und dem eigenen Willen entsprechendes Testament aufzusetzen.

Inhalt des Testaments: Wer bekommt was?

Ein Testament enthält grob gesagt die Antwort auf die Frage, welcher Erbe was, wann und zu welchen Bedingungen erhält. Wichtig ist, dass die Formulierungen eindeutig sind und keinen Raum für Spekulationen oder Interpretationen geben, denn dies würde Testamentsanfechtungen Tür und Tor öffnen. Ein Testament kann öffentlich vor einem Notar abgegeben werden, der es beglaubigt. Volljährige können jedoch auch ein eigenhändiges, handschriftliches Testament erstellen.

Ein am Computer ausgedrucktes Dokument, das nur unterschrieben wird, gilt nicht als rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament muss immer komplett in der Handschrift des Erblassers verfasst sein. Wichtige Bestandteile des Testaments sind das Datum sowie die Unterschrift, die sich unter dem Text befinden muss. Liegen noch ältere Testamentsversionen vor, sollten diese im Idealfall im Rahmen des Testaments für ungültig erklärt werden. Wer sich hinsichtlich der Rechtsgültigkeit seines Testaments nicht sicher ist, sollte einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar konsultieren.

Testamentsanfechtung: Testament für unwirksam erklären lassen

Sobald Personen ein Anfechtungsgrund bekannt wird, haben sie ein Jahr lang Zeit, um die Anfechtung zu beantragen. Folgende Gründe sind beispielsweise möglich:

  • Der Erblasser hat sich hinsichtlich des Inhalts seiner Erklärung geirrt (z. B. unbeabsichtigter Schreibfehler).
  • Der Erblasser wollte eine Erklärung dieses Inhalts nicht abgeben.
  • Der Erblasser wurde durch eine Drohung dazu gezwungen, das Testament zu unterschreiben.
  • Der Erblasser hat durch sein Testament einen Pflichtteilsberechtigten übergangen.
  • Der Erblasser hat sein Testament in der jeweiligen Ausführung gestaltet, weil er über das Eintreten eines bestimmten Umstands im Irrtum war.

Die Anfechtung muss durch denjenigen beim Nachlassgericht erklärt werden, der durch die Anfechtung begünstigt wäre. Die Begründung ist hierbei darzulegen. Sollte die Anfechtung Erfolg haben, würde das Testament behandelt, als hätte es nie existiert. Die gesetzliche Erbfolge tritt in der Folge ein.

Holen Sie sich Rat beim Experten

Da das Thema „Testament aufsetzen“ naturgemäß sehr komplex ist, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten einen Notar oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Die hier dargestellten Angaben erfolgen ohne Gewähr und ohne den Anspruch auf Vollständigkeit.

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