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Riester- und Rürup-Rente: Altersvorsorge im Überblick

Irgendwann kommt jeder an den Punkt, an dem er sich mit seiner Rente auseinander setzen muss. Für die meisten ist das Thema in weiter Ferne und schließlich zahlt man ja in die gesetzliche Rentenkasse ein. Das sollte doch reichen, oder?

Riester und Rürup: 2 Altersvorsorge-Lösungen im Überblick

Das Alter und das liebe Geld

Irgendwann kommt jeder an den Punkt, an dem er sich mit seiner Rente auseinander setzen muss. Für die meisten ist das Thema in weiter Ferne und schließlich zahlt man ja in die gesetzliche Rentenkasse ein. Das sollte doch reichen, oder?

Eher nicht. Selbständige und Freiberufler beispielsweise sind nicht verpflichtet in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Und für alle anderen reicht das, was aus dem staatlichen Rententopf kommt, häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deshalb empfiehlt es sich, zusätzlich bzw. wenigstens privat vorzusorgen. An Altersvorsorge-Lösungen mangelt es am Markt nicht, aber welche Lösung passt zu Ihnen?

Wir stellen zwei der gängigsten Rentenprodukte vor und zeigen Ihnen, was diese zu bieten haben: die Riester-Rente und die Rürup-Rente.

Riester-Rente – Sparen mit staatlichen Zulagen

Wie jede private zusätzliche Altersvorsorge hilft die Riester-Rente dabei, die Versorgungslücke zu schließen, die für viele entsteht, wenn sie in das Rentenalter eintreten.  Klarer Vorteil dieser Vorsorgelösung ist die staatliche Förderung in der Ansparphase.

2002 wurde sie eingeführt, um die gesetzliche Rente zu ergänzen und das allgemeine Absinken des Rentenniveaus auszugleichen und den Bürgern so eine Möglichkeit zur finanziellen Stabilität im Alter zu bieten.

Riester-Sparer erhalten staatliche Zulagen und profitieren von der vorteilhaften Besteuerungsregelung, denn Riestern fällt unter die sogenannten Sonderausgaben. Die ganzen Regularien sind gesetzlich umfassend fixiert.

Was Sie wirklich wissen müssen:

 

1. Wie wird gefördert?

Die staatliche Förderung bei der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen:

  • Zum einen aus der Grundzulage pro Förderungsberechtigten
  • Zum anderen aus der Kindergeldzulage und eventuellen Steuerersparnissen

Die Grundzulage kann jeder Riester-Sparer erhalten. Seit 2018 sind das 175 Euro. Die Kindergeldzulage erhält ein Zulageberechtigter, wenn er für ein Kind oder mehrere Kinder Kindergeld bezieht. Die Zulagenhöhe richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes. Sie beträgt für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro und für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, 300 Euro pro Jahr.

Bonus für Berufseinsteiger:  Jeder, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt vom Staat eine einmalige Zulage in Höhe von 200 Euro.

Riester-Rente - Übersicht Zulagen Riester-Rente - Übersicht Zulagen

Beispiel-Werte für einen Riester-Sparer mit zwei Kindern und einem Brutto-Einkommen von 40.000 EUR im Jahr.

2. Wie viel muss man sparen?

Wer alle Zulagen in voller Höhe erhalten möchte, spart mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Der Maximalwert liegt bei 2.100 Euro, der Minimalwert bei 60 Euro pro Jahr. Bei der maximalen Sparsumme sind die Zulagen bereits einberechnet. Gut für den Riester-Sparer, denn umso weniger eigene finanzielle Mittel muss er aufbringen, um seine Altersvorsorge zu stärken.

3. Für wen lohnt es sich zu Riestern?

Besonders geeignet ist die Riester-Rente für junge Familien mit Kindern, gut verdienende Singles und Geringverdiener. Für all diese Gruppierungen ergeben sich attraktive Zulagen, also bares Geld vom Staat. Seit 2018 gilt zudem eine neue Regelung für all jene, die auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sind, in Form eines Freibetrags, so dass die Riester-Rente anteilig anrechnungsfrei bleibt.

4. Wo ist der Haken?

In den Medien steht die Riester-Rente immer wieder in der Kritik, sie sei bei vielen Anbietern zu teuer sowie für Normal- und Besserverdiener mit weniger als zwei Kindern nicht wirklich attraktiv. Eine Riester-Rente ist nur bedingt vererbbar, die ausgezahlte Rente ist zu versteuern – wobei der Steuersatz für Rentner niedriger ist als für Berufstätige und insofern doch wieder vorteilhaft – und die Ergiebigkeit eines Riester-Vertrages steigt mit der Lebensdauer des Versicherungs­nehmer­s.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die verschiedenen Riester-Anbieter genauer unter die Lupe genommen und gezeigt, dass sich die sogenannten Effektivkosten bei den Anbietern stark unterscheiden. Das Gute: Die Hannoversche ist bei allen verfügbaren Laufzeiten (20, 30, 40 Jahre) der günstigste bzw. einer der günstigsten Anbieter.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Riester-Rente das richtige Altersvorsorge-Produkt für Sie ist, lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung.

Rürup-Rente – Steuerlich absetzbar in der Ansparphase

Für das Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen? Seit 2005 macht die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – genau das möglich.

Was Sie wirklich wissen müssen:

1. Für wen ist die Rürup-Rente gedacht?

Besonders interessant ist diese Form der Rente für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Diese Berufsgruppen haben keinen Riester-Anspruch, da sie meist ein zu hohes steuerpflichtiges Einkommen haben. Besserverdiener können sich steuerlich deutlich entlasten, in dem sie in eine Rürup-Rente einzahlen.

2. Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Wie die gesetzliche Rente, wird die Rürup Rente nicht auf einen Schlag ausgezahlt, sondern in einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung. In den Rürup-Vertrag kann der Versicherungs­nehmer sehr flexibel einzahlen, Sondereinzahlungen und Änderungen des Beitrags sind jederzeit möglich. Gläubiger und Staat kommen in der Ansparphase nicht an das Geld heran, selbst wenn Sie insolvent oder arbeitslos werden sollten.

3. Welche Steuervorteile bringt die Rürup-Rente?

Rürup-Rente - Vorteile im Überblick Rürup-Rente - Vorteile im Überblick

Der Staat begünstigt den Sparer in der Sparphase mit Steuervorteilen. Anleger können 90 Prozent der Einzahlungen als Sonderausgaben absetzen. Der aktuelle jährliche Höchstbeitrag liegt für Ledige bei 25.787 Euro und für zusammenveranlagte Ehegatten bei 51.574 Euro. Dieser Höchstbeitrag ist dynamisch an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und kann dementsprechend variieren. Erhöht sich dieser Beitrag, erhöht sich auch der abzugsfähige Beitrag in der Rürup-Rente. Die Steuervorteile entwickeln sich bis 2025 bis hin zu vollen 100 Prozent.

4. Wo ist der Haken?

Die Rürup-Rente kann weder veräußert noch übertragen werden. Im Klartext: Der Anleger kommt vor dem 60. Lebensjahr (für Verträge ab 2012 sogar bis zum 62. Lebensjahr) nicht an sein Geld. Wer seinen Ehepartner oder seine Kinder absichern möchte, sollte in Ergänzung zum Rürup-Vertrag eine Hinterbliebenenrente vereinbaren, denn per se ist die Rürup-Rente nicht vererbbar.

Der Vertrag kann, nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist, nicht gekündigt werden. Jedoch ist es möglich den Vertrag beitragsfrei zu stellen und so keine weiteren Einzahlungen mehr vornehmen zu müssen und doch im Alter eine monatliche Rentenzahlung zu erhalten.

Fazit

Für welche Form der privaten Altersvorsorge Sie sich auch entscheiden, wichtig ist, dass Sie die drohende Rentenlücke mit einer privaten Vorsorge abfangen.

Freiberufler und Selbstständige haben in der Regel nicht die Möglichkeit zu Riestern, für sie bietet sich daher die Rürup-Rente als Produkt an. Familien mit Kindern können sich mit der Riester-Rente besonders viele Zulagen sichern. Sie sehen sich in keiner dieser Zielgruppen? Kein Problem, unsere Experten beraten Sie gern und finden die für Sie optimale Form der privaten Altersvorsorge, egal ob Riester, Rürup oder eine andere Variante der Vorsorge.

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