Steuern

Versicherungsteuer - Angehörigeneigenschaft

Beiträge zu Lebens­versicherung­en sind in Deutschland grundsätzlich von der Versicherungsteuer befreit. Beiträge zu Versicherungen, die Ansprüche auf Kapital-, Renten- oder sonstige Leistungen für den Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit begründen, können zu einer Steuerpflicht der Beiträge führen. Eine Steuerpflicht der Beiträge scheidet jedoch dann aus, sofern diese Ansprüche der Versorgung der versicherten Person oder der Versorgung von deren Angehörigen im Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes oder von deren Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung dienen.

Nr Angehörige nach § 7 Pflegezeitgesetz oder Angehörige nach § 15 Abgabenordnung
1 Großeltern
2 Eltern
3 Geschwister der Eltern
4 Schwiegereltern
5 Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder)
6 Stiefeltern
7 Verlobte
8 Ehegatten
9 Lebenspartner
10 Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
11 Geschwister
12 Kinder der Geschwister
13 Ehegatten der Geschwister
14 Geschwister der Ehegatten
15 Lebenspartner der Geschwister
16 Geschwister der Lebenspartner
17 Kinder
18 Adoptiv- oder Pflegekinder
19 die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
20 Schwiegerkinder
21 Enkelkinder

 

Internationale steuerliche Meldepflichten

Offen und transparent: Hier informieren wir Sie zu den steuerlichen Meldepflichten, die seit 2016 für alle Finanzinstitute gelten.
Meldepflichten der Versicherungen seit 2016

Seit dem 1. Januar 2016 sind alle Finanzinstitute, wie z.B. Versicherungen und Banken, verpflichtet, Informationen über die steuerliche Ansässigkeit der Antragssteller bzw. Versicherungs­nehmer abzufragen. Durch diese neue internationale Meldepflicht wird Transparenz zwischen den Ländern geschaffen.

Zum 01. Juli 2014 wurde dazu bereits ein US-Gesetz verabschiedet und mehrere zwischenstaatliche Abkommen (u.a. mit Deutschland) vereinbart. Unter dem Titel "FATCA" (kurz für "Foreign Account Tax Compliance Act) schafft dieses eine rechtliche Grundlage zur Meldung bestimmter Vertragsdaten an die jeweilige landeseigene Steuerbehörde (in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern – BZSt), die anschließend diese Daten im Rahmen des Abkommens weiterleitet. 

Zum 01. Januar 2016 folgten auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Drittstaaten, um den automatischen Austausch von Steuerinformationen zu ermöglichen.

Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Regelung haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Seit dem 01.01.2016 erfasst die Hannoversche neben der Information, ob eine US-Steuerpflicht vorliegt, auch die Information zu weiteren steuerlichen Ansässigkeiten im Ausland. Betroffen sind davon Rentenversicherungen, Kapitallebens­versicherung­en und Produkte der Geldanlage. Darüber hinaus ist die Hannoversche verpflichtet, auch bestehende Verträge auf eine steuerliche ausländische Ansässigkeit zu überprüfen und zu melden.

Betroffen sind alle Kunden, die bei der Hannoverschen eine Rentenversicherung, Kapitallebens­versicherung oder ein Geldanlageprodukt abgeschlossen haben und im Ausland steuerlich ansässig sind. Steuerlich ansässig ist, wer seinen Hauptwohnsitz in einem anderen Land als Deutschland hat und dort auch steuerpflichtig ist.

Im Beispiel der USA bedeutet dies, dass eine US-Steuerpflicht nicht nur bei einer US-amerikanischen Staatsangehörigkeit vorliegen kann, sondern z.B. auch, wenn ein Kunde einen Wohnsitz bzw. ständigen Aufenthalt in der USA hat, einer beruflichen Tätigkeit nachgeht oder Inhaber einer Green Card ist.

Die Meldung erfolgt durch die Hannoversche an das Bundeszentralamt für Steuern. Dort gehen alle Meldungen deutscher Finanzdienstleister ein, so dass die Daten anschließend gesammelt an die zuständige Finanzbehörde des jeweils anderen Staates übermittelt werden. Durch zwischenstaatliche Abkommen besteht eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung.

Sofern eine internationale steuerliche Ansässigkeit festgestellt wurde, werden zu einem Vertrag neben der Versicherungsschein- bzw. Vertragsnummer der Name, das Geburtsdatum sowie der Ort, die Adresse, das Vertragsguthaben, Erträge sowie die entsprechende ausländische Steueridentifikationsnummer weitergeleitet.

Wenn sich an Ihrem Status der steuerlichen Ansässigkeit etwas ändert, wenn Sie z.B. für einen längeren Zeitraum ins Ausland ziehen und dort steuerpflichtig sind, so müssen Sie uns auch nach Vertragsabschluss diese Änderung mit Ihrer ausländischen Steuernummer mitteilen.

Ihre Unterstützung ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus ist sie - auch in Ihrem Interesse - wichtig, damit wir nicht unnötige Meldungen machen müssen. Wir sind gesetzlich auch zur Meldung von Zweifelsfällen verpflichtet.