Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV. Dabei bezuschussen viele Arbeitgeber die Vorsorgebemühungen ihrer Mitarbeiter. Der Arbeitgeber nimmt die Rolle des Versicherungsnehmers ein und kümmert sich darum, dass die gewünschten Beitragszahlungen vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers jeden Monat abgeführt werden.
Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Besonders beliebt und profitabel ist die so genannte Direktversicherung in Form einer Entgeltumwandlung.
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Beim Ansparen sogar doppelt sparen
Ihre Beiträge sind bis zu einem bestimmten Höchstsatz steuer- und sozialversicherungsbefreit.
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Ihre betriebliche Altersvorsorge bleibt
Bei Arbeitgeberwechsel können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen oder privat weiterführen.
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Flexibel in jeder Lebenslage
Von Zuzahlungen über Beitragsänderungen bis hin zu Freistellungen ist alles möglich.
Warum ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für mich sinnvoll?
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge-Lösung der Hannoverschen sparen Sie beim Vorsorgen bares Geld. Bei der Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) verwenden Sie einen Teil Ihres Bruttoeinkommens, um eine attraktive Zusatzrente aufzubauen. Der Effekt: Dank Steuer- und Sozialabgabenersparnis spüren Sie nur einen Teil des investierten Betrages in Ihrem ausbezahlten Netto-Gehalt.
Diese betriebliche Altersvorsorge, auch Betriebsrente genannt, hilft Ihnen, die drohende Versorgungslücke im Alter zu schließen. Mit unserer Entgeltumwandlung sichern Sie sich eine garantierte und lebenslange, monatliche Rente.
Die Entgeltumwandlung einfach erklärt. (0:43 Min.)
Alle Leistungen ganz detailliert
Ab dem gewünschten Rentenbeginn erhalten Sie Ihre monatliche Rente bis zu Ihrem Lebensende. Mit dem Baustein Hinterbliebenenschutz sichern Sie darüber hinaus Ihren Ehepartner ab.
Ab dem vereinbarten Rentenbeginn haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre angesparte Altersvorsorge als einmalige Kapitalauszahlung zu erhalten.
Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (West) können Sie steuerfrei einzahlen. Bis zu maximal 4 Prozent bleiben Ihre Beiträge zudem sozialabgabenfrei.
Die vermögenswirksamen Leistungen können Sie in die betriebliche Altersversorgung integrieren. Der Vorteil: Auch diese bleiben in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei und tragen in voller Höhe zur Steigerung Ihrer Altersrente bei.
Sollten Sie im Laufe Ihrer Ansparzeit für die betriebliche Altersvorsorge arbeitslos werden, bleiben Ihre bis dahin angesparten Erträge sicher und unangetastet bestehen.
Unsere Zusatzbausteine
Auf Wunsch können Sie den Basisschutz noch um unsere Zusatzbausteine erweitern und somit ein Rundum-Sorglos-Paket schnüren.
FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung ist eine Möglichkeit. Der Arbeitgeber entscheidet, bei welchem Versicherer er die Direktversicherung für Sie abschließt.
Im Ruhestand wird Ihre Rente mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Dieser ist nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben in der Regel geringer. Von der Rente müssen Sie Ihre Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.
Ja, denn Sie können Ihre Ansprüche übertragen und den Vertrag vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen.
Ihre Rente können Sie sich ab dem 62. Lebensjahr auszahlen lassen. Oder später. Je nachdem wie es Ihrer persönlichen Lebensplanung entspricht.
Durch Ihr unwiderrufliches Bezugsrecht sind Ihre Ansprüche von Beginn an gesichert. Auch für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden sollte.