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Warnwesten-Pflicht im Auto – Die Regelungen in Deutschland und im Ausland

Der Bundesrat hat die Warnwestenpflicht für alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse beschlossen und folgt dem guten Beispiel unserer Nachbarn im Ausland. Was in vielen EU-Ländern schon seit Jahren Vorschrift ist, setzt sich in diesem Jahr auch in Deutschland durch: Warnwesten werden ab dem 1. Juli 2014 zum Pflichtinventar im Auto und damit im Fall einer Panne zur Versicherung für Ihr Leben. Ein kleines Stück Stoff, das im Ernstfall große Wirkung hat – aber wie sehen die vorschriftsmäßigen Warnwesten aus? Wo ist der optimale Platz dafür im Auto? Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen die Pflicht? Und wie sieht es mit der Warnwesten-Pflicht im Ausland aus?

Die Warnwestenpflicht in Deutschland

Bei Dämmerung auf unübersichtlicher Straße eine Panne, weit und breit keine Hilfe in Sicht – ein Albtraum für jeden, der das Szenario schon einmal erlebt hat. Das Auto verlassen müssen, um die Pannenstelle abzusichern, Hilfe zu rufen oder nach dem Grund für das Problem zu suchen und dabei für andere Verkehrsteilnehmer nahezu unsichtbar zu sein, ist ein beängstigendes Gefühl. Schwere Folgeunfälle nach harmlosen Pannen sind besonders in der dunklen Jahreszeit keine Seltenheit. Meist sind sie viel schlimmer als der eigentliche Schaden, oft auch mit schweren gesundheitlichen Folgen verbunden, vor allem aber absolut vermeidbar!

Warnwestenpflicht in Deutschland – Folgeunfälle vermeiden durch Sichtbarkeit

In einigen europäischen Ländern haben sich nach Einführung der Warnwestenpflicht die Zahlen von Verunglückten aufgrund von Nicht-Sichtbarkeit stark verringert. Wann immer man sich sichtbar machen will, leistet die Warnweste beste Dienste und kann im Ernstfall Leben retten. Viele Autofahrer führen seit Langem eine Warnweste mit sich, obwohl diese bisher lediglich eine Empfehlung war.

Ab Juli 2014 ist die Warnweste nun auch in Deutschland Pflichtinventar. Der Beschluss betrifft alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse – Motorräder und Wohnmobile bleiben zunächst weiter von der Pflicht ausgenommen. Schon seit 2007 gilt die Warnwestenpflicht bei uns – jedoch nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Der Bundesrat hat die Wichtigkeit der leuchtenden Lebensretter erkannt und die flächendeckende Pflicht beschlossen. Durch die Westen soll jeder direkt beim Verlassen seines Wagens bei Dunkelheit, Nebel oder schwierigen Witterungsverhältnissen sichtbar sein.

Normen, Vorschriften und wertvolle Tipps – wie Sie die Warnwestenpflicht im Auto sinnvoll umsetzen

Wer jetzt plant, sich bis Juli eine Warnweste aus grell bunten Stoffen selbst zu schneidern: Die Mühe lohnt nicht. Mit der Warnwestenpflicht gehen Bestimmungen einher, wie diese ordnungsgemäß auszusehen hat. Warnwesten müssen in Zukunft der Europäische Norm EN 471 entsprechen. Diese Norm besagt, dass die Westen Gelb oder Orange sein und zusätzlich über reflektierende Teile verfügen müssen. Die Reflektorstreifen müssen sich im unteren Bereich von Vorder- und Rückseite befinden. Ob Ihre Weste dieser Norm entspricht, lässt sich ganz einfach prüfen: Die Normangabe muss auf dem eingenähten Wäscheschild vermerkt sein.

Nicht vorgeschrieben, aber mindestens so wichtig wie das „Wie“ ist auch das „Wo“. Säuberlich im Kofferraum zwischen Wasserkisten und Ersatzreifen verstaut, ist die Warnweste völlig deplatziert. Wer im Dunkeln das Auto verlassen muss, wird dankbar für eine Warnweste sein, die griffbereit verstaut ist und den Fahrer schon beim ersten Schritt aus der Tür leuchten lässt. Unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür – das sind die besten Orte für die reflektierende Sicherheitsweste.

Wenn von einer neu eingeführten Pflicht die Rede ist, stellt sich auch die Frage nach dem „Was wenn nicht?“ Natürlich werden bei jeder Regel die Verstöße bestraft und die Warnwestenpflicht wird da keine Ausnahme sein. Wer ab Juli keine Weste gemäß EN 471 im Auto hat, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Zudem gilt die fehlende Warnweste im Auto bei der Hauptuntersuchung (HU) ab Juli als Mangel. Die TÜV-Plakette erhalten nur vorschriftsmäßig ausgestattete Fahrzeuge.

In welcher Höhe Kosten auf unbelehrbare Fahrer zukommen, ist bisher noch nicht festgelegt. Klar ist jedoch schon, dass deutsche Fahrer im EU-Vergleich noch recht glimpflich davon kommen werden.

Die Vorschriften zur Warnwestenpflicht im Überblick:

  • Jede Warnweste muss der Europäischen Norm EN 471 entsprechen.
  • Jeder PKW, LKW oder Bus muss mit mindestens einer Warnweste ausgestattet sein. Empfehlenswert wäre aber, weitere Westen für die anderen Fahrzeuginsassen freiwillig mitzuführen.
  • Die Warnweste sollte griffbereit im Fahrzeug verstaut sein – ein bestimmter Platz ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Wer ab Juli 2014 ohne Warnweste in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld rechnen.
  • Nach Inkrafttreten der Pflicht gilt die fehlende Warnweste bei der nächsten HU als Mangel und dem Fahrzeug kann die TÜV-Plakette verweigert werden.

Mit der Warnweste auf Reisen – die Warnwestenpflicht im Ausland

Für alle Geschäftsreisenden und Weltenbummler stellt sich jetzt sicher eine Frage: Wie wirkt sich die Warnwestenpflicht aus, wenn es auf Dienstreise ins Ausland oder in den Urlaub geht? Deutschland folgt mit der gesetzlich festgelegten Pflicht, eine Warnweste im Auto bereitzuhalten, dem Vorbild vieler anderer EU-Staaten, in denen die Regelung teilweise schon seit Jahren in Kraft ist.

Problematisch kann es bei der Reiseplanung nur dann werden, wenn es keine einheitliche Gesetzeslage gibt. Einige Länder schreiben die Warnwestenpflicht nur für im eigenen Land zugelassene Fahrzeuge vor, andere verlangen pro Insasse eine Warnweste.

Diese Vorschriften für Warnwesten gelten im Ausland (in anderen EU-Ländern):

  • Belgien legt fest, dass jeder Fahrzeugführer beim Verlassen des Fahrzeugs – sei es aufgrund eines Unfalls oder einer Panne – außerorts oder auf Autobahnen zum Tragen einer Warnweste verpflichtet ist. Dies gilt auch für Motorradfahrer.
  • In Frankreich gilt eine Mitführ- sowie eine Tragepflicht für Warnwesten im Ernstfall. Motorradfahrer sind hier ausgenommen.
  • In Italien gilt eine Tragepflicht im Fall von Pannen oder Unfällen. Motorradfahrer sind von der Pflicht befreit.
  • Kroatien und Montenegro verlangen das Tragen im Ernstfall – auch für Motorradfahrer.
  • Wer in Norwegen oder Portugal ein Kraftfahrzeug führt, sollte wissen, dass sowohl das Mitführen als auch das Tragen der Warnweste im Notfall verpflichtend ist. Das gilt jedoch lediglich für Fahrzeuge mit norwegischem bzw. portugiesischem Kennzeichen. Achtung also beim Fahren eines Mietwagens: Als Fahrer sind Sie selbst verantwortlich für die bestimmungsgemäße Ausstattung des Wagens.
  • Österreich bestimmt eine Trage- sowie Mitführpflicht von Warnwesten und nimmt Motorradfahrer nicht aus.
  • In der Slowakei ist es Pflicht, die Warnweste im Falle eines Unfalls oder einer Panne beim Verlassen des Fahrzeugs zu tragen. Die Regelung gilt auch für Führer einspuriger Fahrzeuge.
  • Wer in Spanien Auto fährt, muss im Ernstfall eine Warnweste zur Hand haben und auch tragen – Motorradfahrer haben die freie Wahl.

Was bei all diesen differierenden Bestimmungen zur Warnwestenpflicht klar sein sollte: Die Warnweste gehört bei Reisen ins Ausland in jedes Reisegepäck. Für das Leichtgewicht findet sich immer ein Platz im Koffer und die Weste ist bei Bedarf griffbereit. Informieren Sie sich vor Reiseantritt immer noch einmal sorgsam über die Bestimmungen am ausländischen Zielort.

Bußgelder drohen in allen Ländern im Ausland mit Warnwestenpflicht – bei Verstoß müssen Sie mit Geldbußen von 14 – 1.375 Euro rechnen. Spitzenreiter bei der Ahndung von Verstößen ist Belgien, Schlusslicht in diesem Vergleich ist Österreich.

Führen Sie auf jeder Fahrt eine Warnweste mit. Nur so sind Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite – nicht nur juristisch.

Aber nicht nur das Mitführen einer Warnweste ist Pflicht, wenn Sie mit dem Auto fahren. Auch ein Kfz-Verbandskasten, ein Warndreieck und eine Kfz-Versicherung sind zwingend notwendig.

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