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Rauchmelder-Pflicht – Was das Gesetz vorschreibt und welche Versicherung im Brandfall greift

In vielen deutschen Bundesländern ist die Rauchmelder-Pflicht bereits beschlossen. Die neuen Regeln werfen in diesem Zuge auch die Frage nach der richtigen Versicherung im Fall eines Brandes auf. Welche Versicherung zahlt im Schadensfall und wer ist für die Einhaltung der Rauchmelder-Pflicht verantwortlich? Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung stehen zuverlässig an Ihrer Seite, wenn der schlimmste Fall eintritt und Sie Opfer eines Wohnungsbrandes werden. Diese Versicherungen schützen Sie vor finanziellen Schäden. Was Sie aber tun können, um im Brandfall Ihr Leben und das Ihrer Angehörigen zu schützen, erfahren Sie hier.

Die Rauchmelderpflicht in Deutschland - gesetzliche Vorschriften

Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 500 Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrandes. Zwei Drittel von ihnen werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Der häufigste Grund: Nachts schläft auch der Geruchssinn tief und fest. Beginnt sich der Rauch in der Wohnung auszubreiten, bemerken die Schlafenden den Geruch nicht und sterben in den meisten Fällen nicht an Verbrennungen, sondern an einer Rauchvergiftung. Nur zwei oder drei Atemzüge genügen und der Körper fällt in eine tiefe Bewusstlosigkeit, die in den Tod übergeht. Auch wenn der Körper im Schlaf nicht auf Gerüche reagiert, reagiert er doch blitzschnell auf Geräusche. So rettet ein Rauchmelder – richtig installiert und regelmäßig gewartet – immer wieder Leben und verschafft Ihnen im Notfall den entscheidenden Vorsprung, Ihr Leben und das Ihrer Familie zu schützen.

Etwa so groß wie eine Untertasse, ausgestattet mit feinen Sensoren, die Rauchpartikel in der Luft erkennen, reißt der kleine Lebensretter Sie mit lautem Alarm aus dem Schlaf – so schnell, dass Sie genug Zeit haben, die Wohnung zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen. Bei geringem Aufwand, die Rauchmelder anzubringen, erzielen Sie große Wirkung. Fragt sich, warum es in Deutschland immer noch viele Haushalte gibt, die auf Rauchmelder verzichten und so großen Schaden leichtsinnig riskieren.

Rauchmelder-Pflicht – Ihre Versicherung für den Notfall

In den meisten Bundesländern besteht seit einigen Jahren die Pflicht, in bestimmten Räumen Rauchmelder anzubringen. Vorreiter war Rheinland-Pfalz – hier gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit 2003 für Neubauten und Umbauten. Die meisten Bundesländer haben sich in den Folgejahren diesem Beispiel angeschlossen und die umfassende Pflicht beschlossen. Zurzeit besteht nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen noch keine Rauchmelder-Pflicht – konkrete Pläne dazu gibt es aber zumindest in Berlin und Brandenburg bereits.

Das bedeutet aber noch nicht, dass in den übrigen Bundesländern jede Wohnung mit einem oder mehreren Rauchmeldern ausgestattet ist. Die exakten Bestimmungen differieren von Land zu Land. Insbesondere bestehen Unterschiede in der Verordnung bezüglich der Frist, in der auch in Bestandsbauten Rauchmelder nachgerüstet werden müssen. Wenn in den Ländern auch schon alle neu erbauten Häuser mit Rauchmeldern versehen werden und im Rahmen von größeren Umbaumaßnahmen Geräte angebracht werden, fehlen die lebensrettenden Alarmauslöser noch in vielen älteren Gebäuden – für diese gibt es Sonder- bzw. Übergangsregelungen. Bis wann auch in diesen Gebäuden Rauchmelder zur Pflichtausstattung werden, unterscheidet sich von Land zu Land stark.

Tipp:Informieren Sie sich als Eigentümer und Mieter umfassend über die Bestimmungen zur Rauchmelder-Pflicht in Ihrem Bundesland. Grundlegend gilt: Nichtwissen schützt vor Konsequenzen nicht und es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Rauchmelder-Pflicht überall verbindlich gilt.

In vielen Ländern ist die Nachrüstung längst geschehen, die letzte Frist läuft in Thüringen aber erst Ende 2018 aus. Rauchmelder müssen jedoch nicht in allen Räumen angebracht werden. Das Gesetz sieht Geräte in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, vor.

Die Rauchmelderpflicht der Bundesländer im Überblick:

  • Baden-Württemberg: Die Pflicht gilt für alle Neu- und Umbauten seit dem 10.07.2013. Bestehende Gebäude müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
  • Bayern: Neu- und Umbauten unterliegen seit dem 01.01.2013 der Rauchmelderpflicht, bestehende Bauten ab dem 31.12.2017.
  • Berlin: Es besteht keine Rauchmelderpflicht. Diese ist aber in Planung.
  • Brandenburg: Es besteht keine Rauchmelderpflicht. Diese ist aber in Planung.
  • Bremen: Neu- und Umbauten unterliegen seit dem 01.05.2010 der Rauchmelderpflicht, bestehende Gebäude ab dem 31.12.2014.
  • Hamburg: Hier müssen Neu- und Umbauten bereits seit dem 01.04.2006 mit Rauchmeldern versehen werden. Bestehende Bauten unterliegen seit dem 31.12.2010 der Pflicht.
  • Hessen: Für Neu- und Umbauten gilt Rauchmelderpflicht seit dem 24.06.2005. Ältere Gebäude müssen bis zum 31.12.2014 nachgerüstet werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Neu- und Umbauten unterliegen seit dem 01.02.2006 der Pflicht, bestehende Gebäude seit dem 31.12.2009.
  • Niedersachsen: Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht seit dem 01.01.2010, für bestehende Bauten ab dem 31.12.2015.
  • NRW: Rauchmelderpflicht gilt für Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt wurden, für bestehende Wohnungen ab dem 31.12.2016.
  • Rheinland-Pfalz: Für Neu- und Umbauten gilt Rauchmelderpflicht seit dem 23.12.2003 und für bestehende Wohnungen seit dem 12.07.2012.
  • Saarland: Rauchmelderpflicht gilt für Neu- und Umbauten, die nach dem 18.02.2014 erstellt oder umgebaut wurden.
  • Sachsen: Es gibt keine Rauchmelderpflicht.
  • Sachsen-Anhalt: Neu- und Umbauten müssen seit dem 17.02.2009 über Rauchmelder verfügen. Bestehende Wohnungen müssen ab dem 1.12.2015 damit ausgestattet werden.
  • Schleswig-Holstein: Für Neu- und Umbauten gilt seit dem 01.04.2005 Rauchmelderpflicht. Für bestehende Wohnungen ist die Pflicht seit dem 31.12.2010 gültig.
  • Thüringen: Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht seit dem 29.02.2008, für bestehende Wohnungen ab dem 31.12.2018

Mehr über die Einbaupflicht und Verantwortlichkeiten für Eigentümer und Vermieter in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

Wer ist für die Installation des Rauchmelders verantwortlich?

Gesetzliche Pflicht hin oder her – letztendlich muss klar sein, wer die Verantwortung für die Umsetzung dieser Bestimmung trägt. Eigentümer des Hauses, Mieter oder Bauherr: Wer muss Sorge tragen, dass die Pflicht umgesetzt wird und wer haftet für den Fall, dass Vorschriften missachtet werden? In den meisten Fällen sind die Verantwortlichkeiten für ordnungsgemäße Installation und Wartung mehr oder weniger klar festgelegt.

In der Regel ist es der Bauherr bzw. der Eigentümer oder Vermieter, der Rauchmelder anbringen muss oder einen Fachmann damit zu beauftragen hat. In Mecklenburg-Vorpommern sieht die Lage anders aus: Hier muss immer der Mieter bzw. der Besitzer des Hauses die fachgerechte Installation verantworten, wenn er selbst der Bewohner ist. Was auf den ersten Blick recht unkompliziert erscheint, bedarf jedoch einiger Vorsicht, soll es nicht zu Missverständnissen mit unabschätzbaren Folgen kommen.

Die Pflicht zur Installation der Geräte ist recht klar geregelt, was ist aber mit der Wartung der Rauchmelder? Ein qualitativ hochwertiges Gerät sollte eine Mindestlebensdauer von zehn Jahren haben. Wer will aber das Risiko eingehen, dass die Alarmgeräte im Ernstfall ihren Dienst versagen und schwerer Schaden entsteht? Deshalb ist es ein guter Tipp, regelmäßig zu prüfen, ob alle Rauchmelder tadellos funktionieren. Gesetzlich bestimmt ist in Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, dass der Mieter selbst gewährleisten muss, dass die Geräte zu jeder Zeit uneingeschränkt betriebsbereit sind. In allen übrigen Bundesländern muss der Eigentümer/Vermieter dafür Sorge tragen. Ein Unterfangen, das vom Vermieter nicht immer so leicht zu realisieren ist.

Viele Vermieter übertragen die Instandhaltungspflicht deshalb mit einer Klausel im Mietvertrag an ihre Mieter. Der Vermieter ist dann aber noch immer nicht aus seiner Pflicht entlassen – er muss gewährleisten, dass der Mieter in der Lage ist, die Instandhaltung fachgerecht durchzuführen. Im anderen Fall muss eine Firma mit diesen Aufgaben beauftragt werden.

Ein Tipp: Sollten Sie sich unsicher sein, welche Verantwortung Sie bezüglich der Einhaltung der Rauchmelder-Pflicht haben, schauen Sie sorgfältig in Ihrem Mietvertrag nach oder sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, wie die Wartung geregelt werden soll.

Tipps für die fachgerechte Installation – so erfüllen Sie die Rauchmelder-Pflicht

Ein hochwertiges Gerät in jedem vorgesehenen Raum hilft ihnen im Notfall nicht, wenn es aufgrund von Fehlern bei der Installation nicht ordnungsgemäß funktioniert. Um das zu vermeiden, sollten Sie beim Anbringen von Rauchmeldern diese Tipps beachten:

  • Bringen Sie Rauchmelder immer an der Decke an. Rauch steigt nach oben – nur so kann das Gerät schnellstmöglich Rauchpartikel wahrnehmen und Alarm schlagen.
  • Mittig an der Decke oder mindestens 50 cm entfernt von der Wand ist der ideale Platz für den Rauchmelder.
  • Bringen Sie den Rauchmelder in eine waagerechte Position – auch bei Dachschrägen.
  • Der Rauchmelder sollte sich nicht in der Nähe starker Zugluft befinden und nicht in Räumen angebracht werden, in denen starker Dampf oder Staub entsteht. In Küche und Badezimmer lösen Rauchmelder schnell Fehlalarm aus, weil sie Dampf und Staubpartikel nicht von Rauchpartikeln unterscheiden können.

Ein weiterer wichtiger Tipp: Sparen Sie nicht an Ihrer Sicherheit. Zwar sind Rauchmelder schon für etwa fünf Euro erhältlich, achten Sie aber dennoch auf Qualität und sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Beachten Sie das CE-Zeichen und die Prüfnummer unter der Angabe „EN14604“. Das CE-Siegel gibt erst einmal nur an, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf – über die Qualität sagt es aber noch nichts aus. Um ein wirklich gutes Gerät zu finden, erkundigen Sie sich in einem Elektrofachhandel, bei einem Sicherheitsunternehmen oder einer Brandschutzfirma. Hier werden Sie fachkundig beraten – auch zum Thema fachgerechter Umgang mit dem Rauchmelder.

Wenn der schlimmste Fall eintritt – welche Versicherung zahlt im Schadenfall beim Wohnungsbrand?

Grundsätzlich dienen spezielle Feuerversicherungen der Absicherung gegen Brandschäden aller Art. In den wenigsten Fällen entsteht ein Brand in den Wohnräumen durch Fahrlässigkeit – etwa durch unbeaufsichtigte Kerzen oder die angelassene Herdplatte. Viel häufiger sind unverschuldete Fälle wie defekte Elektrogeräte oder extreme Wetterbedingungen wie ein Blitzschlag der Brandherd. So schützt also hohe Achtsamkeit in den eigenen vier Wänden nicht zu 100 Prozent vor einem Brand in der Wohnung.

Eine ausgebrannte Wohnung bedeutet häufig Existenzverlust in vielerlei Hinsicht: Wer nicht verletzt ist oder gar im Feuer ums Leben kommt, verliert lieb gewonnene Erinnerungsstücke sowie wichtige Dokumente und steht vielleicht vor dem finanziellen Ruin. Letzteres kann eine gute Feuerversicherung verhindern. Meist ist diese in die Wohngebäudeversicherung oder in die Haus­rat­versicherung integriert.

Die Wohngebäudeversicherung richtet sich an den Immobilieneigentümer. Sollte dieser die Immobilie über eine Bank finanzieren, ist die Feuerversicherung meist vorgeschrieben und im Vertrag festgesetzt. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden, die am Gebäude selbst entstehen.

Die Haus­rat­versicherung kann vom Eigentümer und/oder vom Mieter abgeschlossen werden. Sie deckt je nach Umfang auch den Wert des persönlichen Eigentums und übernimmt die Kosten für Schäden an beweglichen Gegenständen sowie Teilen des Hauses. Risiken wie Blitzeinschlag und Explosion von Elektrogeräten sind in der Versicherung eingeschlossen – Folgekosten durch Rauch und Löschmittel werden bis zur Höhe der Versicherungs­summe übernommen.

Vorsicht: Die Feuerversicherung springt selbstverständlich nicht ein, wenn Sie den Brand vorsätzlich herbeiführen. Auch Um- und Anbauten, die nicht der Versicherung gemeldet werden, können den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Ein wichtiger Tipp deshalb: Sämtliche bauliche Veränderungen sollten Sie immer umgehend dem Versicherer melden.

Fazit

Zusammenfassend bedeutet das für Sie:

  • Bei Brandschäden verpflichtet sich die Wohngebäude- oder die Haus­rat­versicherung dazu, die Kosten zu übernehmen. Fälle von grober Fahrlässigkeit decken diese Versicherungen meist nur zum Teil ab, bei der Hannoverschen Haus­rat­versicherung ist grobe Fahrlässigkeit zum Beispiel bis 5.000€ mitversichert.
  • Im Fall von vorsätzlich herbeigeführten Bränden kommt weder die Haus­rat­versicherung noch die Wohngebäudeversicherung auf.
  • Beachten Sie, dass in Deutschland die Bauordnungen der Bundesländer regeln, ob bei Neubauten oder Umbauten Rauchmelder eingebaut werden müssen und wann diese bei bestehenden Bauten nachgerüstet werden müssen. Diese Bestimmungen differieren stark.
  • Wenn Sie in der Einbau- und Wartungspflicht der Rauchmelder sind: Dokumentieren Sie sorgfältig alle Arbeiten, so können Sie stets den Nachweis über Ihre Sorgfalt erbringen.

Wer diese Tipps beachtet und das Thema Sicherheit und Brandschutz nicht auf die leichte Schulter nimmt, schützt sich in vielerlei Hinsicht. Mit geringem finanziellen und zeitlichen Aufwand erzielen Sie große Wirkung. Selbst dann, wenn Ihr Bundesland die Rauchmelder-Pflicht noch nicht beschlossen hat, sollten Sie sich für das Thema sensibilisieren und freiwillig für Ihre Sicherheit sorgen. Im Brandfall schenkt Ihnen der Rauchmelder wertvolle Zeit, sich und Ihre Angehörigen zu schützen.

Trotz allem ersetzt der Rauchmelder keine zuverlässige Feuerversicherung. Der Rauchmelder verhindert nicht den Brand, sondern warnt Sie lediglich frühzeitig vor der Gefahr. Wer sich in Sicherheit bringen konnte, wird mit den finanziellen Konsequenzen des Wohnungsbrandes konfrontiert. Gut beraten ist der, der sich doppelt absichert: mit dem Rauchmelder als Versicherung für Ihr Leben, mit der Haus­rat­versicherung als Schutz für Hab und Gut.

Haben Sie bereits einen Rauchmelder nachgerüstet?
Hat ein Rauchmelder Ihnen schon einmal das Leben gerettet?

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